05.03.2026
KREISLAUFWIRTSCHAFT

Wiener Matratzen-Startup Matr wird liquidiert

Das 2022 gegründete Circular-Economy-Startup Matr stellt den Betrieb ein. Trotz namhafter Hotelkunden und Investments der Greiner Gruppe zwingen verzögerte EU-Regulierungen und ein schwieriges Marktumfeld die Gründerinnen zur freiwilligen Liquidation. Verena Judmayer und Michaela Stephen haben uns mehr zu den Hintergründen erzählt.
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Michaela Stephen und Verena Judmayer | (c) Andi Jakwerth

Über 30 Millionen Matratzen landen in Europa jährlich im Abfall. Um dieses Problem zu lösen, traten Verena Judmayer und Michaela Stephen 2022 mit ihrem Startup Matr an. Ihre Vision: Matratzen nach den Kriterien des EU-Ecodesigns und Circular Designs zu entwickeln, sie an Hotels zu vermieten oder zu verkaufen und am Ende des Lebenszyklus vollständig zu recyceln.

Mit ihrem Konzept konnten sie Kunden wie das Boutique-Hotel Altstadt Vienna oder die Sportlers Lodge in Sölden gewinnen. Auch Investoren glaubten an die Idee: Greiner Innoventures – die Innovationsschmiede der Greiner AG – stieg bereits 2022 ein (brutkasten berichtete). Trotz dieser Erfolge ist nun Schluss. Ende vergangenen Jahres haben die Gründerinnen die Entscheidung getroffen, die hinter Matr stehende Circularful GmbH zu liquidieren.

Verzögerte EU-Regulierung bremste das Wachstum

Die Gründe für das Aus sind vielschichtig. Das Startup startete mit der Erwartung in den Markt, dass Regulierungen im Bereich Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zügig greifen würden. Doch diese Hoffnungen erfüllten sich nicht. Vor allem auf europäischer Ebene mahlten die Mühlen deutlich langsamer als erhofft.

„Wir wissen jetzt, dass Matratzen erst 2029 in die europäische Ökodesign-Verordnung aufgenommen werden“, erklärt Verena Judmayer gegenüber brutkasten. Auch die Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, die den rechtlichen Umgang mit alten Matratzen und deren Wiederverwertung erleichtern sollte, ließ auf sich warten. Das Fazit von Co-Gründerin Michaela Stephen zu den politischen Rahmenbedingungen ist ernüchternd: „Die Kernaussage ist: Es wird immer weiter verschoben“.

Hotellerie unter Druck, Investoren zurückhaltend

Neben den fehlenden politischen Hebeln veränderte sich auch das Marktumfeld gravierend. Angesichts von steigenden Kosten und der Energiekrise rutschte laut den beiden Gründerinnen das Thema Nachhaltigkeit bei vielen Hotels auf der Prioritätenliste nach unten. Die Margen in der Hotellerie schrumpften, weshalb Investitionen sehr viel genauer geprüft werden mussten. „Nachdem wir jahrelang gepusht und viel Vertrieb gemacht haben, wurden unsere Erwartungen an die Umsätze am Ende einfach nicht erfüllt“, so Judmayer.

Gleichzeitig gestaltete sich die Suche nach frischem Kapital als zunehmend schwierig. Für Hardware-Themen im Nachhaltigkeitsbereich, denen ein skalierbarer „Tech-Stack“ im Hintergrund fehlt, sei laut den Gründerinnen aktuell kaum externe Finanzierung zu bekommen. Zwar konnte sich das Startup Anfang vergangenen Jahres noch eine Finanzierung sichern, die den Betrieb bis Jahresende sicherstellte, doch danach wurde die Luft dünn.

Geordnetes Ende und ein Funken Hoffnung

Um Schaden von Kunden und Partnern abzuwenden, entschied sich das Duo bewusst gegen einen Konkurs und für eine freiwillige Liquidation. „Wir haben es rechtzeitig erkannt, um sicherzustellen, dass wir zu unseren eigenen Bedingungen schließen können“, so Judmayer. Voraussichtlich im Frühling soll die Abwicklung abgeschlossen sein. Ganz ausgeschlossen ist ein Fortbestand der Marke jedoch noch nicht: Aktuell laufen Gespräche über einen möglichen Asset Deal, durch den Matr in einer anderen Organisation weitergeführt werden könnte.

Für bestehende Kunden ist indes gesorgt. Die Matratzen seien auf eine Lebensdauer von über zehn Jahren ausgelegt. Für das Ende der Nutzungsdauer hat Matr eine Kooperation mit Unternehmen, das sich unter anderem auf Matratzen-Recycling spezialisiert hat. 

„Wenn man es nicht versucht, wird man es nie wissen“

Trotz des harten Schnitts ziehen die beiden Gründerinnen eine positive Bilanz. „Ich bin wirklich stolz darauf, dass wir zu dem wohl nur einen Prozent der von Frauen gegründeten Teams gehören, die ein Investment erhalten und überlebt haben“, so Judmayer über die vergangenen fünf Jahre. Neben den über 40 zahlenden Hotelkunden, reichte der Einfluss über das eigene Geschäftsmodell hinaus. So trieb das Startup das Thema auch branchenweit voran – unter anderem durch die Mitgründung der Österreichischen Matratzen Allianz.

„Wir haben die Art und Weise verändert, wie die Menschen denken. Und das ist riesig“, so Judmayer. Anderen Gründerinnen wollen sie Mut machen, ein solches Ende nicht als Niederlage zu sehen. Sie bereuen keine Minute ihrer unternehmerischen Reise. Ihre eindringliche Botschaft an die Startup-Community lautet daher: „Innovation braucht Change Maker, und man muss es versuchen. Wenn man es nicht versucht, wird man es nie wissen“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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