08.05.2024
INVESTMENT

Wiener LegalTech fairesLeben erhält Pre-Seed-Investment gegen Hass im Netz

Das Investment liegt laut fairesLeben im sechsstelligen Bereich - und sei schon das fünfte in drei Jahren.
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Richard Eibl, Thaddäus Leutzendorff und Julius Richter (c) Padronus, fairesLeben

„Unser Ziel ist es, Menschen ihrer Rechte bewusst zu machen und diese auch fair durchzusetzen“, schreibt CEO und Gründer Thaddäus Leutzendorff. Nach diesem Claim operiert das Wiener LegalTech fairesLeben seit seiner Gründung im Juni 2020.

Die heimischen Gesetze ermöglichen es viel häufiger, sich verlorenes oder zu viel bezahltes Geld zurückzuholen, als man meinen würde. Das Startup fairesLeben will seinen Kund:innen genau dabei helfen – berichtete brutkasten schon im Februar 2022. Schon damals wurde das Startup in einer Finanzierungsrunde mit sieben Millionen Euro bewertet.

Die „fairenSpinoffs“ des Startups

In einem brutkasten Gastbeitrag schrieb CEO Leutzendorff bereits über das Thema Sexismus im Netz – und wie die Anlaufstelle „fairesNetz“ des Startups Betroffenen die Möglichkeit bietet, Hasskommentare zu melden. Über die Plattform fairesLeben können sich Kund:innen außerdem Verluste aus illegalen Online-Casinos zurückholen („fairesSpiel“). Weitere Zweigstellen des LegalTechs sind „faireMiete“ zur Senkung von Altbaumieten, „fairesRecht“ als Schnittstelle zwischen Mandant:innen und Anwält:innen, sowie „faireDaten“, „faires Gaming“ und „fairesTrading“.

Das LegalTech tritt in seinen Fachbereichen als Prozessfinanzierer auf: Die fairesLeben ABC GmbH finanziert und fördert Kund:innnen bei der Geltendmachung ihrer rechtlichen Ansprüche gegen Gegenparteien. Die Unterstützung bei der Durchsetzung der diesbezüglichen Rechte soll Kund:innen bei einer Liquiditätsbeschaffung helfen.

Fünfte Pre-Seed-Finanzierungsrunde in drei Jahren

Nun kommuniziert das Startup seine fünfte Pre-Seed-Finanzierungsrunde in drei Jahren: Im Mittepunkt stand dieses Mal die fairesNetz GmbH – eines der oben genannten Spinoffs des Unternehmens. Das Investment, ein sechsstelliger Betrag, wurde von den langjährigen Kooperationspartnern Richard Eibl und Julius Richter, den Gründern von Mietheld und Padronus, getätigt, heißt es in einer Aussendung.

Der Schritt von langjährigen Kooperationspartnern zu Investoren sei „ein bedeutender“: „Das Fachwissen und das umfangreiche Netzwerk der beiden Investoren, die als erfahrene Prozessfinanzierer seit zehn Jahren in der Branche tätig sind, bieten für fairesNetz einen unschätzbaren Wert“, so der CEO.

„Beleidigungen und Bedrohungen im Internet nehmen drastisch zu“, erklärt Leutzendorff und meint weiter: „Wir haben über die vergangenen 18 Monate hart an einer Lösung gearbeitet, um Betroffene zu schützen und Täter:innen auszuforschen und zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei profitieren wir von den neuen legistischen Mitteln, die der europäische und österreichische Gesetzgeber geschaffen haben, um gegen Hass im Netz rechtlich vorzugehen.“

So funktioniert „fairesNetz“

Das Herzstück des Unternehmens sei eine selbst entwickelte Software, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz Inhalte auf Social-Media-Profilen von Kund:innen prüft. Bei der Identifizierung schädlicher Inhalte werden die Täter:innen ausgeforscht und rechtliche Schritte eingeleitet.

Die Software von „fairesNetz“ sei erst seit drei Monaten live, heißt es vom Startup. Trotz der relativ kurzen Laufzeit vertritt das Unternehmen bereits Kund:innen in Deutschland und Österreich. Täglich sollen um die 2.000 Inhalte geprüft werden, heißt es.

„Das Zeitalter von Künstlicher Intelligenz macht es uns überhaupt erst möglich, die Massen an Hassnachrichten und Hasskommentaren effizient und zielgerichtet zu verarbeiten“, so Thaddäus Leutzendorff.

Bis zu Strafanzeigen und Schadenersätzen

Konkret können Betroffene der Anlaufstelle “fairesNetz” anhand von Fragen eine Meldung übermitteln. FairesNetz überprüft das übermittelte Posting auf Inhalt, Gewichtung und Umsetzbarkeit. Über kooperierende Rechtsanwälte wird der Postende abgemahnt, wobei es bei schweren Drohungen zu Strafanzeigen der Schadenersatzzahlungen kommen kann. 

Für Kund:innen entsteht laut Startup kein Aufwand, das Startup selbst kümmert sich mit seinen Partnern um den Prozess. Auch Kostenrisiken sind ausgeschlossen – Hilfe erhalten Hilfesuchende in Österreich und Deutschland kostenlos und digital, heißt es. 

“Wenn du also Hass-Nachrichten bekommst, kannst du diese ganz einfach und mit wenig Aufwand an uns weiterleiten und wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und die Kosten des weiteren Vorgehens. Dabei fallen für dich also keine Ausgaben an”, erklärt das Startup seinen Prozess auf seiner Website.

Investment soll Marketing und Vertrieb pushen

Mit dem neuen Investment soll vor allem das Marketing und der Vertrieb von „fairesNetz“ vorangetrieben werden, um den Kundenstamm zu vergrößern. Indes wolle man eine eigene künstliche Intelligenz trainieren, die auf den Use-Case der Identifizierung von Hass im Netz spezialisiert ist.

Unterstützt werden sollen Persönlichkeiten, „die sich öffentlich präsentieren“, „egal ob Sportler:innen, Influencer:innen oder Politiker:innen“, sagt Leutzendorff. Die Liste all jener, „die täglich Hass erleben müssen, ist leider endlos“, meint der CEO. Das Investment soll den „Kampf gegen Hass im Netz fortsetzen“, und die Dienste von „fairesNetz“ weiter aufbauen.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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