02.05.2025
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Wiener KI-Startup-Founder: „Der österreichische Markt ist schizophren“

Das 2022 gegründete Startup BReact entwickelt maßgeschneiderte KI-Lösungen, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten. Das Unternehmen war bisher gebootstrapped und will jetzt Investoren an Land ziehen.
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Die Co-Founder Raphael Fakhir und Nemanja Klincov. (c) BReact
Die Co-Founder Raphael Fakhir und Nemanja Klincov. (c) BReact

BReact hat bereits ein großes Projekt mit Verbund: „Das ist eines unserer Vorzeigeprojekte, auf das wir auch sehr stolz sind“, sagt Nemanja Klincov, einer der Gründer von BReact. Zudem gebe es noch einige weitere kleinere Projekte. Die Kund:innen zahlen bei BReact nicht für die Entwicklung des Use Cases, sondern für die Implementierung. „Wir bauen sozusagen Bausteine, die wir individuell zusammenlegen. Aber die Bausteine können wir für jeden Kunden auf unterschiedliche Art zusammenbauen“, erklärt Klincov. Für jene Firmen, die eine eigene IT-Abteilung haben, gibt es sogar die Möglichkeit über die neue Website selbst einen Service zu implementieren.

Suche nach Investoren

Das Unternehmen ist bisher vollständig bootstrap-finanziert und konnte über die Kunden bereits einen Umsatz von 250.000 Euro generieren. Für die Gründer Nemanja Klincov und Raphael Fakhir war jetzt die Wahl: „Entweder wir wachsen organisch langsam mit dem österreichischen Markt mit – was absolut okay ist. Oder wir sagen: Go big or go home! Und versuchen Investoren an Bord zu holen, damit sich unser Produkt jetzt schnell entwickeln kann“, erklärt Klinkov.

Die beiden Co-Founder haben sich demnach für die zweite Variante entschieden. Das Ziel ist jetzt, mehrere große Investoren zu finden: „Wir haben auch bereits drei potenzielle Investoren, also drei Letter of Intents, die wir bis jetzt aber noch zurückgehalten haben“, so Klincov. Bis Ende Juni soll die Finanzierungsrunde abgeschlossen sein. „Wenn wir bis dahin niemanden fix haben, dann lassen wirs“. Die Interessenten seien aber sogar von selbst auf die Gründer zugekommen, erzählt Klincov weiter: „Wir sind da wirklich sehr stolz drauf, weil wir haben kein Vitamin B, wir haben das wirklich alles zu 100 Prozent selber gemacht. Also wir hatten auch keinen Fuß drin, wir haben unsere alten Jobs gekündigt und sind einfach voll eingestiegen und arbeiten Vollgas dran“.

„Alle Probleme die wir hatten, haben sich gelöst“

Die größte Hürde bei der Skalierung des Projekts, so Klincov, ist die österreichische Marktsituation. „Österreich hat einen schizophrenen Markt: Die Leute wollen alle Vorteile von KI, aber sie wollen nicht die Kontrolle abgeben“. Um dem entgegen zu wirken, wollen die beiden Gründer möglichst alle Termine persönlich machen, um Vertrauen zu schaffen. Aus technischer Sicht sieht Klincov kein Problem – denn alle Probleme, die sich im Laufe der Jahre ergeben haben, konnten sie entweder selbst lösen oder sie wurden innerhalb drei Monate vom Markt gelöst.

Nicht mit dem Markt mithalten zu können, ist jedenfalls keine Sorge der beiden Gründer: Die meisten KI-Unternehmen würden sich auf einfache Lösungen wie Chatbots oder ähnliches spezialisieren. Dadurch, dass das gesamte Baustein-System selbst entwickelt wurde, punktet BReact jedenfalls schon mit Individualität.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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