18.04.2025
FIRMENBUCH

Wiener IT-Unternehmen WhizUs macht Firmenbuch frei zugänglich

Die österreichische Firma WhizUs hat ein neues Tool zum Einsehen von Firmendaten veröffentlicht. Darunter sind auch Jahresberichte sowie Lagepläne.
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WhizUs wurde 2019 gegründet und ist in Wien ansässig. Die Firma bietet maßgeschneiderte Lösungen und Beratungen zur Optimierung von Entwicklungsprozessen und Cloud-Infrastrukturen an. Mit dem „OpenFirmenbuch“ haben drei Mitarbeiter:innen von WhizUs eine Plattform erstellt, die erstmals einen niederschwelligen und einfachen sowie kostenlosen Zugang zu sämtlichen Firmendaten ermöglicht. Darunter sind unter anderem auch Jahresabschlüsse oder Lageberichte – das war bisher nur über kostenpflichtige Kanäle oder mit viel technischem Know-How möglich.

Über das OpenFirmenbuch kann man jetzt ohne Anmeldung sämtliche österreichische Firmen suchen und erhält ein PDF zum Auslesen der Daten. „Es ist nicht gedacht, dass wir daran etwas verdienen“, sagt Erik Auer, CEO von WhizUs, gegenüber brutkasten. „Wir bieten das Service gratis an, dafür steht unser Name drunter“. Das Hauptziel der Plattform sei es, so Auer, „der österreichischen Gesellschaft etwas zurückzugeben und für mehr Transparenz zu sorgen“.

Interessant sei das OpenFirmenbuch für eine sehr breite Zielgruppe: so beispielsweise für Angestellte, die gerne wissen würden, wie erfolgreich eigentlich ihr Arbeitgeber ist; oder auch für Firmen selbst, um einen Marktvergleich anzustellen. Das Tool wäre auch rund um die Insolvenz des Immobilienunternehmen Signa sehr interessant gewesen, sagt Auer.

Ermöglicht durch EU-Novelle

Möglich wurde das Angebot aufgrund einer EU-Novelle. Die EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, zentrale Unternehmensdaten frei zugänglich zu machen. In Österreich wurde diese Regelung im März 2025 umgesetzt.

Allerdings sind die Daten nur für technisch sehr affine Menschen zugänglich – denn um an die Daten zu kommen, muss erst ein API-Key, also ein Schlüssel für die Programmierschnittstelle, beantragt werden. Die Ausgabe der Daten erfolgt dann in einem schwer lesbaren XML-Format. Mit der OpenFirmenbuch-Lösung sind die Daten nun einfach als PDF-Dokumente abrufbar.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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