27.11.2015

Wiener INiTS in den Top 10 der Uni-Inkubatoren

Die schwedische Initiative der "University Business Incubators" (UBI) hat die 25 besten universitären Gründerservices der Welt gekürt und Wien ist in den Top 10 gelandet.
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Der britische Uni-Inkubator SETsquared wurde als der weltbeste seiner Art ausgezeichnet. SETsquared ist an den Universitäten Bath, Bristol, Exeter, Southhampton und Surrey aktiv. Der Verband der „University Business Incubators“ hat am Donnerstag die Top 25 der besten universitären Gründerservices bekannt gegeben. Das Wiener INiTS hat es dabei mit Platz 7 erstmals in die Top 10 geschafft und ist damit nicht nur der beste deutschsprachige Uni-Inkubator, sondern sogar der einzige deutschsprachige im gesamten Ranking. Vergangenes Jahr belegte das INiTS noch Platz 11.

Startups erwirtschafteten 193 Mio. Dollar Umsätze

Laut UBI sind die 25 Top-Inkubatoren dreimal effektiver als durchschnittliche Inkubatoren. Startups, die in den ausgezeichneten Inkubatoren unterstützt wurden, haben demnach in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich je 1200 Jobs geschaffen. Bei durchschnittlichen Inkubatoren liege diese Zahl etwa dreimal darunter. Die Top-Inkubatoren hätten zudem in den vergangenen Jahren im Schnitt 68 Millionen Dollar Fördergelder für ihre Startups lukriert und die Startups hätten kumuliert Umsätze von 193 Millionen Dollar erwirtschaftet.

Das INiTS wurde 2002 als Wiener Ableger des AplusB-Programms gegründet udn ist ein gemeinsames Unternehmen der TU Wien, der Universität Wien und der Wirtschaftsagentur Wien. Der Business-Inkubator richtet sich an Akademiker, die Startups gründen.

> Zur vollständigen Liste der Top 25 Uni-Inkubatoren.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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