27.11.2015

Wiener INiTS in den Top 10 der Uni-Inkubatoren

Die schwedische Initiative der "University Business Incubators" (UBI) hat die 25 besten universitären Gründerservices der Welt gekürt und Wien ist in den Top 10 gelandet.
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Der britische Uni-Inkubator SETsquared wurde als der weltbeste seiner Art ausgezeichnet. SETsquared ist an den Universitäten Bath, Bristol, Exeter, Southhampton und Surrey aktiv. Der Verband der „University Business Incubators“ hat am Donnerstag die Top 25 der besten universitären Gründerservices bekannt gegeben. Das Wiener INiTS hat es dabei mit Platz 7 erstmals in die Top 10 geschafft und ist damit nicht nur der beste deutschsprachige Uni-Inkubator, sondern sogar der einzige deutschsprachige im gesamten Ranking. Vergangenes Jahr belegte das INiTS noch Platz 11.

Startups erwirtschafteten 193 Mio. Dollar Umsätze

Laut UBI sind die 25 Top-Inkubatoren dreimal effektiver als durchschnittliche Inkubatoren. Startups, die in den ausgezeichneten Inkubatoren unterstützt wurden, haben demnach in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich je 1200 Jobs geschaffen. Bei durchschnittlichen Inkubatoren liege diese Zahl etwa dreimal darunter. Die Top-Inkubatoren hätten zudem in den vergangenen Jahren im Schnitt 68 Millionen Dollar Fördergelder für ihre Startups lukriert und die Startups hätten kumuliert Umsätze von 193 Millionen Dollar erwirtschaftet.

Das INiTS wurde 2002 als Wiener Ableger des AplusB-Programms gegründet udn ist ein gemeinsames Unternehmen der TU Wien, der Universität Wien und der Wirtschaftsagentur Wien. Der Business-Inkubator richtet sich an Akademiker, die Startups gründen.

> Zur vollständigen Liste der Top 25 Uni-Inkubatoren.

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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