08.11.2017

Wiener HR-Startup JobRocker erhält Millioneninvestment

Leadinvestor ist die Münchner VC Surplus Invest. Daneben investiert der Geschäftsführer eines Kunden. Bald werden Standorte in München, Frankfurt und Berlin eröffnet.
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(c) JobRocker: Klaus Furtmüller und Günther Strenn wollen das Headhunting umkrempeln
(c) Jobrocker: Günther Strenn (CEO), Klaus Furtmüller (CTO), Martin Pauer (CDO) und

„Wir wollen gemeinsam mit JobRocker den Headhunting-Markt revolutionieren und ein Produkt auf dem Markt etablieren, das sowohl Kandidaten als auch Unternehmen einen nachhaltigen Mehrwert bietet“, sagt Jannis Roser, Managing Partner beim Münchner VC Surplus Invest. Gemeinsam mit dem Onloom-Geschäftsführer Paul Scheithauer, der selbst JobRocker-Kunde war, investiert die Gesellschaft in einer Serie A-Runde einen nicht näher genannten siebenstelligen Betrag in das Wiener HR-Startup. Im Firmenbuch scheint für die Surplus Invest bereits eine Beteiligung von 11,04 Prozent auf. Scheithauer hält 1,1 Prozent. Neben dem Management Team halten auch eine Reihe von Investoren kleine Anteile am Unternehmen. Gründer und CEO Günther Strenn hält mit 62,25 Prozent eine deutliche Mehrheit.

+++ JobRocker erhält Zusage für sechsstellige Förderung im Rahmen der FFG AT:net +++

Live-Gespräch zum aktuellen Investment:

Monatlich sechsstellige Umsätze und operativ positiv

Bei JobRocker hat sich seit der Gründung im März 2016 viel getan. Mit aktuell rund 60 Mitarbeitern zählt die Headhunting-Plattform zu den schnellst wachsenden HR-Startups bzw. Personalberatern Europas. „In den nächsten Tagen werden 18 neue Mitarbeiter ongeboarded“, erzählt CEO Strenn. Bereits jetzt erziele man aus eigener Kraft monatlich sechsstellige Umsätze und sei operativ positiv. „Dadurch ist das Investment reines Wachstumskapital für uns. Wir haben keine Burnrate“, sagt Strenn. Konkret soll mit dem Geld die Expansion über die Grenzen Österreichs eingeleitet werden und die allgemeine Präsenz von JobRocker am Markt vorangetrieben werden. So stehe die Eröffnung von Standorten in München, Frankfurt und Berlin bevor.

Neues Büro: Bereits drei Mal umgezogen

Auch die Wiener Zentrale zog nun in ein größeres Büro um. „Ich sage sportlich: Für die nächsten sechs bis sieben Monate reicht es. Wir sind in den letzten eineinhalb Jahren inzwischen drei Mal umgezogen“, sagt Strenn. Er plant nicht, mit dem Wachstum seiner Mannschaft zurückzutreten. Neben dem Ausbau des Teams um weitere Schlüsselpositionen und der Weiterentwicklung der Matching-Technologie, will das Startup mit dem frischen Kapital in Kürze eine umfassende Marketing-Kampagne in Österreich und Deutschland starten.

Surplus Invest unterstützt bei Deutschland-Expansion

Gerade bei der Erschließung des deutschen Markts soll auch der aktuelle Lead-Investor helfen. „Das war einer der wichtigsten Punkte in der Entscheidung für Surplus“, sagt Strenn. Surplus Invest wird das Startup auch im Advisory Board unterstützen. Bisher verzeichnete JobRocker über 300 Kunden. Darunter sind sowohl Startups wie Marktguru, Onloom, Mobfox, Apilayer und Wikifolio als auch Konzerne wie Mediacom, Regus, Metro, Raiffeisen oder Iglo. Aktuell habe man etwa 30.000 Bewerber in der Datenbank, sagt Strenn.

+++ Live Interview: CEO und Founder von JobRocker im LIVE Gespräch +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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