10.10.2025
HR-PLATTFORM

Wiener HR-Startup crewhub verspricht eine transparente Plattform für Aushilfen

Mit der Plattform crewhub möchte das HR-Startup die Arbeitskräfteüberlassung für Unternehmen wie auch Arbeitnehmer:innen transparenter und einfacher machen. So soll die Zusammenarbeit fairer gestaltet werden.
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Chris Newman (CEO), Petra Scheuer (COO). Foto: crewhub

Viele Studierende verdienen sich während des Semesters etwas dazu – als Hostess, im Service oder als Stagehand. Wer keine familiäre Finanzierung hat, landet früher oder später auf Plattformen oder bei Agenturen, deren Prozesse oft intransparent sind. Manchmal passt alles: Bezahlung, Absprachen, Trinkgeld. Manchmal nicht. Und der Weg zur Arbeiterkammer lohnt sich für 100 Euro Streitwert selten.

Auch für Unternehmen ist der kurzfristige Einsatz von Aushilfen oft mühsam: unklare Verfügbarkeiten, keine Einsicht in Qualifikationen und hoher administrativer Aufwand.

Von genau diesen Herausforderungen in der Arbeitskräfteüberlassung erzählte Petra Scheurer bei einer Wanderung ihrem langjährigen Freund Chris Newman. Die beiden Gründerinnen erkannten schnell: „Das muss besser gehen.“

Hintergründe der Gründer:innen

Die Idee zu einer digitalen Plattform ist mit dem Ziel entstanden, Unternehmen und Mitarbeitende einfacher, transparenter und fairer zusammenzubringen. „Eine Lösung, die beiden Seiten echten Mehrwert bietet“, sagen die beiden Gründer:innen im Gespräch mit brutkasten.

Mit ihrem gemeinsamen Wissen begannen sie im April 2024, die Plattform zu entwickeln. Petra Scheuer hat bereits Erfahrung in der Arbeitskräfteüberlassung: Sie baute bei ihrem vorherigen Arbeitgeber den Bereich der Express-Einsätze auf und leitete diesen als Filialleiterin. Momentan studiert sie Informatik an der FH Technikum Wien. Chris Newman kommt aus dem High-Tech-Bereich und war unter anderem bei AWS beschäftigt. Sein Know-how im Finanzbereich vertiefte er durch einen Master in Management an der TU München.

Alleinstellungsmerkmal: Kontrolle und Transparenz

Mit der Plattform crewhub möchten Scheuer und Newman die vorher genannten Probleme seitens der Unternehmen wie auch Arbeitnehmer:innen lösen.

„Unsere Plattform steht für Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Unsere Kunden können nicht nur einfach und schnell Aushilfen buchen, sondern sehen auch, wer wirklich kommt: mit Profilbild, Qualifikationen und allen relevanten Informationen. Diese Offenheit schafft Vertrauen und Effizienz.“, sagen Scheuer (COO) und Newman (CEO).

Andere Anbieter würden oft nur vermitteln, während sie den Unternehmen echte Kontrolle und Überblick geben würden. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer:innen. In der App ist ganz genau zu sehen, was sie mit welchem Dienst inklusive Zuschläge verdienen, die Arbeitszeiten können exportiert werden. Auch die Anmeldung bei der ÖGK wird automatisiert an jede:n Mitarbeiter:in übermittelt. Außerdem wird bewusst auf freie Dienstverhältnisse verzichtet; Mitarbeiter:innen werden entweder fallweise oder regulär teilzeitangestellt. So wird sichergestellt, dass kollektivvertragliche Regelungen greifen, was mehr Schutz für sie bedeutet.

„Wir wissen, dass es in der Branche leider immer wieder zu Unregelmässigkeiten bei der Auszahlung von Zeitkonten oder Zuschlägen kommt. Unser Ziel ist es, hier ein faires, transparentes und verlässliches System zu schaffen.“, sagt Petra Scheuer.

Geschäftsmodell und Finanzierung

Es soll keine Plattform- oder Einschulungsgebühren geben. Die Einnahmen entstehen über die Stunden, die über die Plattform gebucht werden. „Wir verdienen nur, wenn unsere Kunden erfolgreich buchen.“, sagen die Gründer:innen.

Bisher hat sich das Startup vor allem durch eigene Mittel finanziert. Es bekam auch eine Förderung vom aws First Incubator. „Zusätzlich können wir uns aus unseren eigenen Umsätzen tragen, was für uns ein wichtiger Meilenstein ist.“, so die Gründer:innen.

Zukunftspläne

Die nächsten Entwicklungsschritte bei crewhub sind klar abgesteckt: Das interne Team wird gezielt skaliert, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden, während parallel die Marktdurchdringung weiter forciert und der Zugang zu größeren Kunden ausgebaut wird. Technologisch wird die Plattform kontinuierlich weiterentwickelt, um Nutzer:innen langfristig echten Mehrwert zu bieten.

In einem Zeithorizont von drei bis fünf Jahren verfolgt das Team das Ziel, sich als führender Player am österreichischen Markt zu etablieren – sowohl als strategischer Partner für Unternehmen als auch als attraktiver Arbeitgeber mit einem klaren Fokus auf flexible, faire und selbstbestimmte Arbeitsmodelle.

Die Vision dahinter: crewhub soll sich zu einer Plattform entwickeln, über die Menschen so gerne arbeiten, dass sie sich aktiv dafür entscheiden, weil sie Transparenz, Vertrauen und Mitgestaltung erleben. Wenn Arbeitnehmer:innen beim nächsten Job sagen: „Ich möchte das über crewhub machen“, ist das Ziel erreicht.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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