10.10.2025
HR-PLATTFORM

Wiener HR-Startup crewhub verspricht eine transparente Plattform für Aushilfen

Mit der Plattform crewhub möchte das HR-Startup die Arbeitskräfteüberlassung für Unternehmen wie auch Arbeitnehmer:innen transparenter und einfacher machen. So soll die Zusammenarbeit fairer gestaltet werden.
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Chris Newman (CEO), Petra Scheuer (COO). Foto: crewhub

Viele Studierende verdienen sich während des Semesters etwas dazu – als Hostess, im Service oder als Stagehand. Wer keine familiäre Finanzierung hat, landet früher oder später auf Plattformen oder bei Agenturen, deren Prozesse oft intransparent sind. Manchmal passt alles: Bezahlung, Absprachen, Trinkgeld. Manchmal nicht. Und der Weg zur Arbeiterkammer lohnt sich für 100 Euro Streitwert selten.

Auch für Unternehmen ist der kurzfristige Einsatz von Aushilfen oft mühsam: unklare Verfügbarkeiten, keine Einsicht in Qualifikationen und hoher administrativer Aufwand.

Von genau diesen Herausforderungen in der Arbeitskräfteüberlassung erzählte Petra Scheurer bei einer Wanderung ihrem langjährigen Freund Chris Newman. Die beiden Gründerinnen erkannten schnell: „Das muss besser gehen.“

Hintergründe der Gründer:innen

Die Idee zu einer digitalen Plattform ist mit dem Ziel entstanden, Unternehmen und Mitarbeitende einfacher, transparenter und fairer zusammenzubringen. „Eine Lösung, die beiden Seiten echten Mehrwert bietet“, sagen die beiden Gründer:innen im Gespräch mit brutkasten.

Mit ihrem gemeinsamen Wissen begannen sie im April 2024, die Plattform zu entwickeln. Petra Scheuer hat bereits Erfahrung in der Arbeitskräfteüberlassung: Sie baute bei ihrem vorherigen Arbeitgeber den Bereich der Express-Einsätze auf und leitete diesen als Filialleiterin. Momentan studiert sie Informatik an der FH Technikum Wien. Chris Newman kommt aus dem High-Tech-Bereich und war unter anderem bei AWS beschäftigt. Sein Know-how im Finanzbereich vertiefte er durch einen Master in Management an der TU München.

Alleinstellungsmerkmal: Kontrolle und Transparenz

Mit der Plattform crewhub möchten Scheuer und Newman die vorher genannten Probleme seitens der Unternehmen wie auch Arbeitnehmer:innen lösen.

„Unsere Plattform steht für Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Unsere Kunden können nicht nur einfach und schnell Aushilfen buchen, sondern sehen auch, wer wirklich kommt: mit Profilbild, Qualifikationen und allen relevanten Informationen. Diese Offenheit schafft Vertrauen und Effizienz.“, sagen Scheuer (COO) und Newman (CEO).

Andere Anbieter würden oft nur vermitteln, während sie den Unternehmen echte Kontrolle und Überblick geben würden. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer:innen. In der App ist ganz genau zu sehen, was sie mit welchem Dienst inklusive Zuschläge verdienen, die Arbeitszeiten können exportiert werden. Auch die Anmeldung bei der ÖGK wird automatisiert an jede:n Mitarbeiter:in übermittelt. Außerdem wird bewusst auf freie Dienstverhältnisse verzichtet; Mitarbeiter:innen werden entweder fallweise oder regulär teilzeitangestellt. So wird sichergestellt, dass kollektivvertragliche Regelungen greifen, was mehr Schutz für sie bedeutet.

„Wir wissen, dass es in der Branche leider immer wieder zu Unregelmässigkeiten bei der Auszahlung von Zeitkonten oder Zuschlägen kommt. Unser Ziel ist es, hier ein faires, transparentes und verlässliches System zu schaffen.“, sagt Petra Scheuer.

Geschäftsmodell und Finanzierung

Es soll keine Plattform- oder Einschulungsgebühren geben. Die Einnahmen entstehen über die Stunden, die über die Plattform gebucht werden. „Wir verdienen nur, wenn unsere Kunden erfolgreich buchen.“, sagen die Gründer:innen.

Bisher hat sich das Startup vor allem durch eigene Mittel finanziert. Es bekam auch eine Förderung vom aws First Incubator. „Zusätzlich können wir uns aus unseren eigenen Umsätzen tragen, was für uns ein wichtiger Meilenstein ist.“, so die Gründer:innen.

Zukunftspläne

Die nächsten Entwicklungsschritte bei crewhub sind klar abgesteckt: Das interne Team wird gezielt skaliert, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden, während parallel die Marktdurchdringung weiter forciert und der Zugang zu größeren Kunden ausgebaut wird. Technologisch wird die Plattform kontinuierlich weiterentwickelt, um Nutzer:innen langfristig echten Mehrwert zu bieten.

In einem Zeithorizont von drei bis fünf Jahren verfolgt das Team das Ziel, sich als führender Player am österreichischen Markt zu etablieren – sowohl als strategischer Partner für Unternehmen als auch als attraktiver Arbeitgeber mit einem klaren Fokus auf flexible, faire und selbstbestimmte Arbeitsmodelle.

Die Vision dahinter: crewhub soll sich zu einer Plattform entwickeln, über die Menschen so gerne arbeiten, dass sie sich aktiv dafür entscheiden, weil sie Transparenz, Vertrauen und Mitgestaltung erleben. Wenn Arbeitnehmer:innen beim nächsten Job sagen: „Ich möchte das über crewhub machen“, ist das Ziel erreicht.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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