29.04.2025
KONKURS

Wiener Gin-Startup Rick Spirit geht in Konkurs – wegen „behördlichem Betretungsverbot“

Ein Umbauarbeiter kam seinen Verpflichtungen nicht nach, nun muss die "Rick Spirit World" ihre Tore schließen - und das Wiener Gin-Startup geht deshalb in Konkurs.
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Rick Spirit kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen – deshalb wurde vom Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Das vermeldet der Alpenländische Kreditorenverband (AKV).

Laut der Website des Wiener-Gin-Startups gibt es allerdings einen anderen, primären Insolvenzgrund: Das behördlich verordnete Betretungsverbot zur Rick-Spirit-Filiale in der Wiener Margaretenstraße.

Rick Spirit wurde in Hofburg vorgestellt

Bereits im Jahr 2019 wandte sich Gründer Patrick Martinelli (Marchl) mit seinem alkoholhaltigen Destillat aus Fruchtsäften und Gewürzen an die Öffentlichkeit – brutkasten berichtete. Mit einem „alkoholfreien Gin“ namens Rick Free wollte man außerdem ab Ende 2019 auch „Nicht-Trinker:innen“ überzeugen.

Ursprünglich mit zwei Geschmacksrichtungen gestartet, hatte man sich seit der Gründung 2017 zu einem „vielfältigen Sortiment aus Premium-Spirituosen entwickelt“, wie Founder Martinelli auf seinem LinkedIn-Profil preisgibt. Vorgestellt wurde das Sortiment damals auf der Spirituosen-Gala in der Wiener Hofburg.

Anti-Trend schon früh erkannt

Schon damals positionierte man sich als „Bio-Spirituosen-Startup“ – und sagte mit dem alkoholfreien Rick-Free-Gin bereits einen Trend voraus, der mittlerweile im Rennen ist: der sinkende Alkoholkonsum.

Laut letztjährigen Studienergebnissen der WHO geht der weltweite Alkoholkonsum zwar zurück, das Ziel, bis 2030 eine Alkoholkonsum-Reduktion von 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010 zu erreichen, sei allerdings nicht realistisch.

Nicht realisierbar ist das Ziel vor allem in Österreich: Heimische Konsument:innen machen uns hierzulande zu einem der weltweiten Hochkonsumländer. Laut Expert:innen des Kompetenzzentrums Sucht der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) liegt Österreich im EU-Vergleich im oberen Alkoholkonsum-Drittel. Auch, wenn der Alkoholkonsum pro Kopf längerfristig langsam sinkt.

„Betretungsverbot“ sei Grund für Insolvenz

Allerdings sei ein vermeintlich sinkender Absatz mangels Nachfrage nicht der ausschlaggebende Insolvenzgrund für Rick Spirit gewesen.

Laut einer Bekanntmachung des Startups sei es zu einer Nichteinhaltung von Standards durch Umbauarbeiter gekommen, „welche vor unserer Mietvertragsunterzeichnung durchgeführt wurden“. Das verursachte Probleme. Die Event-Location „Rick Spirit World“, die sich bislang in der Margaretenstraße 22 im vierten Wiener Gemeindebezirk befunden hatte, wurde behördlich „mit einem Betretungsverbot geschlossen“.

Gründer Martinelli zufolge sei es „aufgrund dieses behördlichen Betretungsverbotes“ zur Anmeldung der Insolvenz gekommen, „da der Standort nicht länger betrieben werden kann“. Ohne Nutzung des Mietobjektes sei eine Fortführung des Betriebs nicht möglich, heißt es auf der Website weiter.


Anmerkung: Der Gründer wurde zu einem Statement kontaktiert. Sofern eine Antwort bei der Redaktion eintrifft, wird sie hier ergänzt.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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