29.04.2025
KONKURS

Wiener Gin-Startup Rick Spirit geht in Konkurs – wegen „behördlichem Betretungsverbot“

Ein Umbauarbeiter kam seinen Verpflichtungen nicht nach, nun muss die "Rick Spirit World" ihre Tore schließen - und das Wiener Gin-Startup geht deshalb in Konkurs.
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(c) Adobe Stock

Rick Spirit kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen – deshalb wurde vom Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Das vermeldet der Alpenländische Kreditorenverband (AKV).

Laut der Website des Wiener-Gin-Startups gibt es allerdings einen anderen, primären Insolvenzgrund: Das behördlich verordnete Betretungsverbot zur Rick-Spirit-Filiale in der Wiener Margaretenstraße.

Rick Spirit wurde in Hofburg vorgestellt

Bereits im Jahr 2019 wandte sich Gründer Patrick Martinelli (Marchl) mit seinem alkoholhaltigen Destillat aus Fruchtsäften und Gewürzen an die Öffentlichkeit – brutkasten berichtete. Mit einem „alkoholfreien Gin“ namens Rick Free wollte man außerdem ab Ende 2019 auch „Nicht-Trinker:innen“ überzeugen.

Ursprünglich mit zwei Geschmacksrichtungen gestartet, hatte man sich seit der Gründung 2017 zu einem „vielfältigen Sortiment aus Premium-Spirituosen entwickelt“, wie Founder Martinelli auf seinem LinkedIn-Profil preisgibt. Vorgestellt wurde das Sortiment damals auf der Spirituosen-Gala in der Wiener Hofburg.

Anti-Trend schon früh erkannt

Schon damals positionierte man sich als „Bio-Spirituosen-Startup“ – und sagte mit dem alkoholfreien Rick-Free-Gin bereits einen Trend voraus, der mittlerweile im Rennen ist: der sinkende Alkoholkonsum.

Laut letztjährigen Studienergebnissen der WHO geht der weltweite Alkoholkonsum zwar zurück, das Ziel, bis 2030 eine Alkoholkonsum-Reduktion von 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010 zu erreichen, sei allerdings nicht realistisch.

Nicht realisierbar ist das Ziel vor allem in Österreich: Heimische Konsument:innen machen uns hierzulande zu einem der weltweiten Hochkonsumländer. Laut Expert:innen des Kompetenzzentrums Sucht der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) liegt Österreich im EU-Vergleich im oberen Alkoholkonsum-Drittel. Auch, wenn der Alkoholkonsum pro Kopf längerfristig langsam sinkt.

„Betretungsverbot“ sei Grund für Insolvenz

Allerdings sei ein vermeintlich sinkender Absatz mangels Nachfrage nicht der ausschlaggebende Insolvenzgrund für Rick Spirit gewesen.

Laut einer Bekanntmachung des Startups sei es zu einer Nichteinhaltung von Standards durch Umbauarbeiter gekommen, „welche vor unserer Mietvertragsunterzeichnung durchgeführt wurden“. Das verursachte Probleme. Die Event-Location „Rick Spirit World“, die sich bislang in der Margaretenstraße 22 im vierten Wiener Gemeindebezirk befunden hatte, wurde behördlich „mit einem Betretungsverbot geschlossen“.

Gründer Martinelli zufolge sei es „aufgrund dieses behördlichen Betretungsverbotes“ zur Anmeldung der Insolvenz gekommen, „da der Standort nicht länger betrieben werden kann“. Ohne Nutzung des Mietobjektes sei eine Fortführung des Betriebs nicht möglich, heißt es auf der Website weiter.


Anmerkung: Der Gründer wurde zu einem Statement kontaktiert. Sofern eine Antwort bei der Redaktion eintrifft, wird sie hier ergänzt.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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