26.06.2020

Wiener Gastro-Gutscheine: Vollpension lädt zu „Scheingeschäften“ ein

Das Startup Vollpension aus Wien hat eine kreative Möglichkeit für die Verwendung der Gastro-Gutscheine gefunden.
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In den vergangenen Tagen haben die Wienerinnen und Wiener die lang ersehnten Gastro-Gutscheine in ihren Briefkästen gefunden, die je nach Haushaltsgröße ein Guthaben von 25 oder 50 Euro mit sich bringen und in Wiener Lokalen eingelöst werden können. Doch man muss den Gutschein nicht zwingend selbst einlösen, meinen die Gründer des Wiener Startups Vollpension – und laden ihre Kunden zu etwas ein, was sie selbst als „Scheingeschäfte“ bezeichnen.

Scheingeschäfte: Gastro-Gutscheine spenden

So haben Fans der Vollpension die Möglichkeit, den Gutschein nicht selber gegen eine Mahlzeit oder ein nicht-alkoholisches Getränk einzulösen – sondern zu spenden, damit eine bedürftige Person den Gutschein stattdessen konsumieren kann. Damit die Gutscheine auch bei den betroffenen Personen ankommen, hat sich die Vollpension mit der Caritas Wien zusammengetan, die die Gutscheine an Betroffene weitergeben.

Wer von der Gastro-Gutschein-Spende profitiert

Daraus ergibt sich gleich ein Triple-Win, wie es seitens Vollpension heißt. Erstens tut man selbst etwas Gutes und fühlt sich gut dabei. Zweitens untersützt man  jemanden, der es gerade finanziell nicht so leicht hat, um sich mal wieder richtig verwöhnen zu lassen.

+++Vollpension wird Halbpension – und bietet Kaffee und Kuchen zum Stundentarif+++

Und drittens profitiert die Vollpension selbst, die es noch schwerer als andere Gastronomen hat, da die dort tätigen Seniorinnen und Senioren bereits in Pension sind, also nicht für Kurzarbeit oder beim AMS angemeldet werden können.

So spendet man den Gastro-Gutschein

Wer also seinen Gastro-Gutschein für einen guten Zweck spenden möchte, der hat dazu die folgenden Möglichkeiten:

  1. Einwurf in die 24/7 Gutschein-Klappe in der Vollpension (Schleifmühlgasse)
  2. Abgabe beim Team vor Ort während den Geschäftszeiten
  3. Postalische Übermittlung an:
    Omama-Vollpension
    Lindengasse 56/18-19
    1070 Wien

Wo und wie die Gastro-Gutscheine gelten

Auf dieser Website sehen die Kundinnen und Kunden, in welchen Wiener Lokalen und Wirtshäusern sie den Gastro-Gutschein der Stadt Wien einlösen kann. Dem Kleingedruckten zufolge gelten dabei die folgenden Regeln:

  • Pro Rechnung darf nur ein Gastro-Gutschein eingelöst werden
  • Ein Gastro-Gutschein darf nur einmalig eingelöst werden
  • Der Gutschein ist nur für Speisen und nicht-alkholische Getränke einlösbar
  • Der Restwert wird nicht retour erstattet. Es ist keine Barablöse möglich
  • Der Gastro-Gutschein gilt bis 30.9.2020
  • Es wird ausschließlich der konsumierte Betrag an den Gastronomiebetrieb überwiesen (kein Trinkgeld)
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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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Wiener Gastro-Gutscheine: Vollpension lädt zu „Scheingeschäften“ ein

  • In den vergangenen Tagen haben die Wienerinnen und Wiener die lang ersehnten Gastro-Gutscheine in ihren Briefkästen gefunden, die je nach Haushaltsgröße ein Guthaben von 25 oder 50 Euro mit sich bringen und in Wiener Lokalen eingelöst werden können.
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  • Daraus ergibt sich gleich ein Triple-Win, wie es seitens Vollpension heißt.

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