15.10.2024
FINANZIERUNG

Wiener BioTech invIOs erhält 8,2 Millionen Euro zur Behandlung von Hirntumoren

Es arbeitet an einer Heilung bislang unheilbarer Krebsarten: Das Wiener BioTech invIOs, das aus Apeiron hervorgegangen ist, vermeldet dafür nun ein Millioneninvestment.
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invIOs-CEO und -CFEO Peter Llewellyn-Davies (c) BioTech Austria / invIOs

Das im Vienna Biocenter sitzende BioTech-Unternehmen invIOS hat sich auf die Entdeckung und Entwicklung neuartiger Krebstherapien spezialisiert. invIOs steht für innovative Immuno-Onkologie. 2022 entstand das Startup aus der Apeiron Biologics AG heraus, deren CEO bis Juli 2024 der heutige Biotech Austria-Präsident Peter Llewellyn-Davies war. Apeiron wurde schließlich für 100 Millionen US-Dollar verkauft – an das US-Unternehmen Ligand Pharmaceuticals. Es hat bereits Jahre vor dem Exit ein Medikament gegen eine Form von Krebs, die nur bei Kindern auftritt, auf den Markt gebracht. Mit dem Nachfolger invIOs hat sich CEO und CFO Llewellyn-Davies ein Millioneninvestment geholt.

Behandlung für unheilbare Hirntumore

Mit dem Startup invIOS arbeitet dasselbe Team nun an einem neuen Medikament gegen eine andere Krebsart – konkret an einem Mittel gegen Glioblastome, also einer Art von bislang gänzlich unheilbaren Hirntumor. Dafür entwickelt es individualisierte und zielgerichtete Ansätze, die auf der Aktivierung des Immunsystems basieren.

In einem Interview für das kürzlich erschienene brutkasten Printmagazin „Kettenreaktion“ verrät Llewellyn-Davies, welchen Plan er mit invIOS verfolgt: „Wir bringen das Medikament bis zum Clinical Proof of Concept. Dann steigt ein Groß-Pharmaunternehmen ein. Das kann auch schon während der Phase zwei der klinischen Studie passieren. Damit arbeiten wir dann schon wirtschaftlich und haben eine Wertschöpfung und eine Wertsteigerung geschaffen.“

8,2 Millionen Euro u.a. von Apeiron-Käufer

Nun vermeldet das aus Apeiron entstandene BioTech den Abschluss einer Series-A-Finanzierungsrunde: Das Unternehmen hat dabei 8,2 Millionen Euro eingeholt. An der Runde beteiligt seien unter anderem bestehende Anteilseigner sowie Ligand Pharmaceuticals – der Käufer der früheren invIOs-Mutter Apeiron, heißt es vom Unternehmen.

Die Finanzierung soll den „laufenden Fortschritt der Pipeline und das Erreichen klinischer und präklinischer Meilensteine bis 2025“ sichern, heißt es per Aussendung.

Peter Llewellyn-Davies, aktuell als CEO und CFO bei invIOs tätig, sagt dazu: „Wir freuen uns, dass wir diese Mittel eingeworben haben, die es uns ermöglichen, unsere Programme wie geplant voranzutreiben. Ich bin besonders dankbar für die starke Unterstützung der bestehenden Investoren sowie für das Engagement unseres neuen Anteilseigners Ligand Pharmaceuticals.“

Fortschritt bei Krebsmedikamenten sichtbar

Überdies kommunizierte invIOs seinen Fortschritt bei zwei seiner führenden Krebsmedikamente – namentlich INV441 und INV501. Das Unternehmen arbeitet bei beiden Programmen mit dem Dana-Farber Cancer Institute (DFCI) im Bereich Glioblastom zusammen. Die Besonderheit dabei: Das „oral einzunehmende kleine Molekül INV501“.

INV501 ist nämlich „das erste oral verfügbare kleine Molekül seiner Klasse.“ Präklinische Tests hätten bereits Wirksamkeits- und Sicherheitsergebnisse in Brustkrebs- und Melanom-Modellen gezeigt, heißt es. Toxikologische Studien seien im Gange. „Die Arbeiten zur Target-Validierung sollen im ersten Quartal 2025 abgeschlossen“ sowie Details zum Wirkmechanismus vorgelegt werden.

„Großer Bedarf bei Behandlung tödlicher Tumore“

„Wir sind begeistert von den Fortschritten unserer Zusammenarbeit mit dem DFCI“, heißt es von Romana Gugenberger, Chief Medical und Scientific Officer von invIOs. Mit den beiden Ansätzen entwicklte invIOs „Krebstherapien, die das Potenzial haben, einen großen ungedeckten Bedarf bei der Behandlung tödlicher Tumore zu decken.“

Die Forschungskooperationen werden von David Reardon, klinischer Direktor des Zentrums für Neuro-Onkologie am DFCI und Professor für Medizin an der Harvard Medical School, geleitet. Reardon hat sich als Experte für Hirntumore, insbesondere bei der Erforschung und Behandlung von Glioblastomen, bereits einen internationalen Expertenstatus erarbeitet.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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