07.08.2019

Wiener BioTech a:head erhält siebenstelliges Investment von red-stars

Das Wiener Bio-Tech Unternehmen a:head erhält ein siebenstelliges Investment von der High-Tech-Holding red-stars.com data AG. Damit möchte das Startup zeitnah den nächsten Milestone erreichen und seine Technologie zur Behandlung von neuro-psychiatrischen Störungen weiter entwickeln.
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a:head, IMBA, BioTech, CNS
(c) IMBA - Jürgen Knoblich, Wissenschaftsdirektor IMBA, Madeline Lancaster, Principal Researcher und Oliver Szolar, CEO a:head dürfen sich über frisches Kapital freuen.

Die Wiener BioTech-Firma a:head ist ein Spin-Off des Institute of Molecular Biotechnology (IMBA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und spezialisiert sich auf die Entwicklung von „next generation“ Therapien (basierend auf zerebralen Organoiden) zur Behandlung von Gehirn-Erkrankungen. Nun hat das Unternehmen mit red-stars.com einen Investor erhalten, der sich einiges von dieser Kooperation verspricht.

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Neue Ära bei Behandlung von Gehirnerkrankungen?

Das Startup a:head wurde von CEO Oliver Szolar, Jürgen Knoblich, Wissenschaftsdirektor IMBA, und Neurowissenschaftlerin Madeline Lancaster von dem „MRC Laboratory of Molecular Biology“ aus Cambridge gegründet, um Innovation in die Erforschung des zentralen Nervensystems und der Behandlung von Gehirnerkrankungen zu bringen.

+++Alle Startup-Investments im Investment-Ticker+++

„Die ‚central nervous system (CNS) drug discovery‘ gehört zu dem schwierigsten Vorhaben in der Pharma-Industrie“, sagt Szolar: „Unsere disruptive Technologie, die menschliches Gehirngewebe für ‚drug design‘ nutzt, hat das Potential, eine neue Ära in der Behandlung von Gehirnerkrankungen einzuläuten.“

a:head: Milestone und siebenstelliges Investment

„Wir waren von Beginn an von dieser ‚game changing‘-Technologie und dem ‚Spirit‘ der Founder infiziert, die beide wichtige Zutaten für eine zukünftige Erfolgsstory darstellen“, sagt Thomas Streimelweger, CEO des neuen Investors red-stars.com.

Während sich Szolar über die Höhe des Investments bedeckt gibt und von einem „substantiellem Betrag“ spricht, der das Unternehmen „ins Laufen“ bringen wird, zeigt sich Streimelweger im Gespräch etwas auskunftsfreudiger. Er erzählt dem brutkasten von einem baldigen Milestone, den a:head erreichen wird und verrät, dass es sich bei der Investment-Summe um einen „siebenstelligen Betrag“ handelt.

Innovative Wege jenseits bisheriger Vorstellung

Das frische Kapital wird in die Entwicklung neuer Therapien und Forschung gesteckt. „Unsere zerebralen Organoiden sind ein faszinierendes neues Tool, das uns erlaubt, neuropsychiatrische Erkrankungen auf solch innovativen Wegen zu studieren, die wir uns bisher nicht vorstellen konnten“, sagt Co-Founder Knoblich: „Nun wird a:head diese Technologie dazu nutzen, um neue CNS Therapien zu entwickeln.“


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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