11.09.2020

Wien verschärft Corona-Maßnahmen – Maskenpflicht für den gesamten Handel & Gastronomie

Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker informierte am Freitagvormittag die Öffentlichkeit über fünf verschärfte Corona-Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus in der Bundeshauptstadt einzudämmen. Für die gesetzliche Umsetzung braucht Wien allerdings die Bundesregierung.
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Stadt Wien
Bürgermeister Michael Ludwig |(c) Stadt Wien

In den letzten Wochen und Tagen ist es in der Bundeshauptstadt zu einem verstärkten Anstieg der Corona-Fallzahlen gekommen. Alleine am Donnerstag gab es in Wien 387 neu bestätigte Fälle. Um die weitere Ausbreitung nun einzudämmen, hat der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker am Freitagvormittag in einer Pressekonferenz eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt.

Die fünf Corona-Maßnahmen der Stadt Wien

Der Maßnahmenkatalog umfasst fünf Punkte und wurde in Abstimmung mit dem medizinischen Krisenstab der Stadt Wien erstellt.

Für die gesetzliche Umsetzung der Maßnahmen braucht die Stadt Wien allerdings die Bundesregierung, da gewisse Bereiche per Bundesgesetz geregelt sind.

Laut Hacker handelt es sich um eine Expertenempfehlung an die politische Ebene und verwies dabei auch auf die Bundesregierung. Sofern die Maßnahmen unterlaufen werden, werde die Stadt Wien „innovativ und kreativ sein ohne dabei den Boden der Rechtsstaatlichkeit zu verlassen“, so Hacker.

1. Krankenanstalten und Pflegeheime

Die routinemäßigen Tests vor der Aufnahme in eine Krankenanstalt oder ein Pflegeheim sollen fortgesetzt werden.

2. Handel

Zudem soll es eine Ausweitung der Maskenpflicht für den gesamten Handel in der Bundeshauptstadt geben.

3. Gastronomie

Die Maskenpflicht soll auch in der Gastronomie ausgeweitet werden. Dies umfasst auch die Pflicht die Maske bis zum Tisch zu tragen. Bars sind davon auch betroffen.

4. Arbeitswelt

Weiters soll es neue „Spielregeln“ für Sozialräume am Arbeitsplatz geben. Details wurden in der Pressekonferenz allerdings nicht genannt.

5. Veranstaltungen

Zudem soll es auch neue Regeln für „geschlossene Veranstaltungen“ in der Gastronomie geben, auch hier sind noch keine nähere Details bekannt.


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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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Wien verschärft Corona-Maßnahmen – Maskenpflicht für den gesamten Handel & Gastronomie

  • Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker informierte am Freitagvormittag die Öffentlichkeit über fünf verschärfte Corona-Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus in der Bundeshauptstadt einzudämmen.
  • Alleine am Donnerstag gab es in Wien 387 neu bestätigte Fälle.
  • Der Maßnahmenkatalog umfasst fünf Punkte und wurde in Abstimmung mit dem medizinischen Krisenstab der Stadt Wien erstellt.
  • Für die gesetzliche Umsetzung der Maßnahmen braucht die Stadt Wien allerdings die Bundesregierung, da gewisse Bereiche per Bundesgesetz geregelt sind.
  • Laut Hacker handelt es sich um eine Expertenempfehlung an die politische Ebene und verwies dabei auch auf die Bundesregierung.
  • Die routinemäßigen Tests vor der Aufnahme in eine Krankenanstalt oder ein Pflegeheim sollen fortgesetzt werden.

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