26.11.2018

Wien schafft es nicht unter Top 15 europäische Startup Hubs

In einem Ranking der Plattform EU-Startups landet Wien unter den europäischen Startup Hubs auf dem 16. Platz. Innerhalb des CEE-Raums liegt Österreichs Hauptstadt nur auf Platz 2. Doch woran liegt das?
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Startup Hubs - Wien nicht unter Top 15
(c) fotolia.com - Halfpoint

Vorweg: Dem Ranking, das die Plattform EU-Startups jährlich zu den europäischen Startup Hubs macht, liegt keine elaborierte Analyse zugrunde. Drei Parameter werden berücksichtigt: Erstens die Anzahl der Startups aus der jeweiligen Stadt, die seit Anfang 2016 auf Crunchbase gelistet wurden. Zweitens die Anzahl der Startups, die bei AngelList angeführt sind. Und drittens – aber nach Angaben der Plattform sehr schwach gewichtet – die Anzahl der Unique Visitors auf EU-startups.com aus der jeweiligen Stadt. Qualitative Kriterien fehlen also gänzlich. „Es ist eher eine Abbildung der digitalen Präsenz und Sichtbarkeit der Städte im englischsprachigen Startup-Universum“, heißt es dann auch von der Plattform.

+++ Österreich auf Platz 3 der “Emerging Startup Hubs” – kein Grund zum Feiern +++

Nicht valide?

Bevor man das Ranking nun aber abtut, hilft ein recht simpler Check zur Beurteilung der Validität. Man werfe einen Blick auf die Top 5:

1. London

2. Berlin

3. Paris

4. Amsterdam

5. Barcelona

Überrascht? Wohl eher nicht. Die Top-Platzierungen lassen sich vielleicht im Detail diskutieren, es wirkt aber keine der Städte auf den Top-Plätzen deplatziert. Und auch die Top 6 bis 15 Startup Hubs lassen sich sicher diskutieren, es ist aber keiner der genannten Hubs an den Haaren herbeigezogen:

6. Madrid

7. Stockholm

8. Dublin

9. Kopenhagen

10. München

11. Mailand

12. Lissabon

13. Helsinki

14. Warschau

15 Zürich

Die Frage nach dem Warum muss erlaubt sein

Wien wird vom EU-Startups-Team als einzige Stadt, die es nicht ins Ranking geschafft hat, explizit erwähnt. Österreichs Hauptstadt liegt auf Platz 16. Nun lässt sich zwar – wie ausgeführt – berechtigterweise an den dem Ranking zugrunde liegenden Parametern zweifeln. Nachdem das Ergebnis aber, was alle anderen Städte angeht, durchaus valide wirkt, ist die Frage erlaubt: Warum hat es Wien nicht in die Top 15 geschafft?

Überregionaler CEE-Startup-Hub?

Wien will sich ja – so das erklärte Ziel vieler Player des heimischen Ecosystems – als überregionaler Hub im gesamten CEE-Raum (Zentral- und Osteuropa) etablieren. Nun liegt im Ranking aus diesem Raum zwar „nur“ Warschau vor Wien (auch das sollte bei der Zielsetzung zu Denken geben). Es gelingt aber jedenfalls scheinbar noch nicht ausreichend, GründerInnen und Startups aus dem CEE-Raum anzuziehen und – ähnlich wie die großen Startup-Metropolen London und Berlin – eine weit über die Ländergrenzen hinausgehende Bedeutung zu erlangen.

Startup Hubs: Lieber zum Schmied als zum Schmiedl

Immerhin hat die gesamte Region Zentral- und Osteuropa (ohne Russland) rund 180 Millionen EinwohnerInnen, also allein daraus schon ein durchaus relevantes Potenzial. Wenn es für GründerInnen dann aber darum geht mit ihrem Unternehmen auszuwandern, um durchzustarten, geht man tendenziell – wie in der alten österreichischen Redeweise – lieber zum Schmied (London und Berlin), als zum Schmiedl. Mit Platz vier im Ranking innerhalb des DACH-Raums gilt auch hier das Gleiche.

Ein kleines Land?

Und woran liegt es, dass Wien nicht allein durch GründerInnen aus dem Inland reüssieren kann? Man könnte natürlich das heimische Lieblings-Argument bringen: Österreich ist ja ein kleines Land. Bloß wenn es nach der Bevölkerungsgröße ginge, dürften Amsterdam und Stockholm im Ranking nicht soweit vorne sein. Und Dublin, Kopenhagen und Helsinki dürften schon gar nicht vor Wien zu stehen kommen. Man könnte bestenfalls argumentieren, dass das heimische Startup-Ökosystem verhältnismäßig fragmentiert ist und es im kleinen Land noch weitere Hubs neben Wien gibt. Aber es sind eben doch rund 50 Prozent der Startups, die in der Hauptstadt ihren Sitz haben.

Harte Hansmann-Hashtags

Wenn also die Möglichkeiten, die Schuld auf äußere Faktoren zu schieben, ausgehen, woran liegt es dann? Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann äußert auf Facebook eine Mutmaßung (in Form von Hashtags) und geht dabei mit dem Startup-Standort Wien recht hart ins Gericht: „#notenoughmoney #notenoughentrepreneurs #problemGmbH #problemRotWeissRotKarte #notenoughvision #notenoughtalent #notenoughhunger #notenoughspeed #notenoughballs“.

Geld und MigrantInnen?

Dass die Lage der Anschlussfinanzierung (#notenoughmoney) hierzulande verbesserungsbedürftig ist, wurde an dieser Stelle bereits ausführlich behandelt. Dieses Problem haben aber mehrere der gelisteten Hubs. Und im Early Stage-Bereich ist die Finanzierungslage hierzulande gar nicht so schlecht. Dass es an den schlechten Bedingungen für Fachkräfte von außerhalb der EU liegt (#problemRotWeissRotKarte) ist denkbar – doch auch diese Probleme gibt es andernorts – man vergleiche nur mit Polens Migrationspolitik.

Eine Frage des Muts

Vielleicht fasst Hansmanns letzter Hashtag – #notenoughballs – die Problematik am besten zusammen. Es fehlt bei den Financiers der Mut, wirklich große Risiko-Investments zu tätigen. Es fehlt in der Politik der Mut, Talenten aus dem Ausland attraktive Angebote zu machen. Es fehlt erfinderischen Köpfen häufig der Mut, mit einem eigenen Unternehmen alles auf eine Karte zu setzen. Und es fehlt jenen, die bereits gegründet haben, häufig der Mut, eine aggressive Strategie zu fahren. Von diesem Mut scheint es am Ende in vielen anderen Startup Hubs mehr zu geben.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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