24.11.2021

Wien schafft es bei europaweiten „ESG Innovation Index“ auf Platz 12

Wien belegt im "Future City ESG Innovation Index" des in München ansässigen Think Tanks "Deep Ecosystems" unter 59 europäischen Städten den zwölften Platz. Das neue Ranking untersucht europaweit Metropolen und ihr Potential nachhaltige Innovationen hervorzubringen.
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Wien, Vienna, Prater
© Unsplash

Wo befinden sich die nächsten „Sustainability Valleys“ und welche Wirtschaftsstandorte sind in Europa führend bei nachhaltigen Innovationen? Eine Antwort darauf liefert der neue Future City ESG Innovation Index von DEEP Ecosystems aus München.

Der erstmalig veröffentlichte Bericht analysiert europaweit das Potential von Startup-Ökosystemen, ESG-Innovationen hervorzubringen. Dazu wurden von Deep Ecosystems – sie sind auch die Macher der Startup Heatmap Europe – rund ESG-orientierte 1700 Startups berücksichtigt. Zudem führen die Autor:innen der Studie vier Teilindizes mit insgesamt 29 Einzelindikatoren an. Diese umfassen unter anderem Netzwerke zur Förderung von ESG-Startups, die Finanzierungslage oder Governance-Strukturen lokaler Behörden. Zudem wurden auch die Metropolen Tel Aviv und Moskau in die Analyse mit aufgenommen.

Als ESG-Lösungen definiert der Bericht Innovationen in den Bereichen Energie, Mobilität, Ökologie oder Abfallmanagement. Die Analyse umfasst aber auch Innovationen in den Sektoren Bildung, Gesundheit und E-Government.

Wien punktet mit starken Uni-Standort & Inklusion

Im Ranking des Future City ESG Innovation Index schafft es Wien unter den 59 angeführten europäischen Metropolen auf den zwölften Platz – noch vor dem Startup-Hotspot Tel Aviv, der auf dem 14. Platz landet.

Besonders im Bericht hervorgehoben wird, dass Wien mit über 50.000 Studierenden ein starker „Wissensstandort“ sei. Ebenfalls wird im Bericht hervorgehoben, dass Wien bei ESG-orientierten Startups einen weiblichen Gründeranteil von 34 Prozent aufweist und somit in diesem Bereich das Ranking anführt – im Durchschnitt liegt der Wert bei 15 Prozent. Nähere Details zum Standort Wien werden allerdings nicht genannt, da im rund 70 Seiten langen Bericht detaillierte Fallstudien lediglich zu London, Moskau, Berlin, Tel Aviv, Paris, Stockholm, Kopenhagen und Madrid angeführt werden.

Zudem werden auch die 70 „besten Startups/Scaleups“ auf der Grundlage der getätigten Investitionen genannt – angefangen vom schwedischen Hersteller für Lithium-Ionen-Batterien Northvolt bis hin zum Berliner Mobility Startup Tier. Insgesamt wurden laut Deep Ecosystems seit 2018 rund 60 Milliarden US-Dollar in ESG-Startups investiert. Zudem gab es rund 2.600 Crowdfunding-Kampagnen mit ESG-Fokus und mehr als 280 Übernahmen.

Die Spitzenreiter des ESG-Innovation Index

Das Gesamt-Ranking wird übrigens von London vor Moskau und Paris angeführt. Die britische Hauptstadt an der Themse verfüge laut den Studienautor:innen über die stärkste Community an ESG-orientierten Entrepreneur:innen, die größte Anzahl an ESG-Investments und „Corporate- Acquisitions“. Moskau punktet hingegen mit einem starken Pool an Fachkräften sowie seiner starken EdTech-Szene und Paris mit einem überdurchschnittlich starken „Exit-Markt“ für ESG Startups.

Die Hidden Champions im Ranking

Der Bericht zeigt zudem, dass auch kleinere Städte vorne mitmischen können. Als Beispiel wird Stockholm angeführt. Die schwedische Hauptstadt liegt mit ESG-Investitionen von mehr als sieben Milliarden US-Dollar seit 2018 auf Platz zwei bei den ESG-orientierten Investitionen. Ein weiterer Hidden Champion ist Kopenhagen. Die Stadt punktet insbesondere aufgrund seiner staatlichen Unterstützung für ESG-Lösungen.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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