18.12.2019

Opfer eines Hacks? Wirtschaftskammer hilft mit einer Hotline gegen Cybercrime

Gerade Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen sind überfordert, wenn sie am Wochenende oder an den Feiertagen Opfer eines Hacks werden - denn oft haben sie keine internen IT-Experten, und Externe sind nicht rasch genug verfügbar. Die Wirtschaftskammer hat deshalb eine Hotline für Soforthilfe gegen Cybercrime eingerichtet.
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Cybercrime Cyber Security A1 Telekom Austria - cybertrap DAO-Hack
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“Cybercrime ist eines der wenigen Kriminalitätsfelder, die weiterwachsen. Auch immer mehr KMU sind betroffen. Eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) hat ergeben, dass in den letzten Jahren 80 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe Ziel von Cyberattacken geworden sind”, sagt Martin Heimhilcher, Obmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien.

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Für Österreich gibt das Bundeskriminalamt im aktuellen Cybercrime Report für das Jahr 2018 insgesamt 19.627 geahndete Straftaten an, das ist eine weitere Steigerung im Vergleich zum Vorjahr 2017 um 16,8 Prozent. Es wird davon ausgegangen, dass dies Entwicklung sich in naher Zukunft nicht abschwächt.

Phishing und Ransomware als große Cyber-Bedrohungen

Typische Angriffsszenarien gegenüber Unternehmen drehen sich dabei um Themen wie Ransomware oder Inkasso-Betrug, bei dem versucht wird, an Firmendaten zu gelangen. Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT in der Wirtschaftskammer Wien, beschreibt mögliche konkrete Vorgehensweisen der Kriminellen: “Zum Beispiel Ransomware, die über Email-Anhänge ins Unternehmen gelangt und anschließend alle Dateien auf dem Computer verschlüsselt – mit dem Ziel, dass der gesamte Betrieb lahmgelegt wird und die Kriminellen somit das Unternehmen erpressen können.” In anderen Fällen werden zum Beispiel Kreditkartendaten gestohlen, und für illegale Zwecke verwendet oder weiterverkauft.

Cyber-Angriffe an Wochenenden und Feiertagen

Beliebte Angriffszeitpunkte sind dabei das Wochenende oder die Weihnachtsfeiertage, in denen viele Betriebe gerade den wohlverdienten Urlaub genießen. Wenn dann der Betrieb lahmgelegt wurde, Kundendaten verloren gegangen sind oder wichtige Back-ups von Kriminellen verschlüsselt wurden, ist es mit der besinnlichen Festtagsstimmung bald wieder vorbei.

Vielen Unternehmen fehlen in solchen Situationen zudem die Kapazitäten, um rasch zu handeln.  In der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien sind zum Beispiel 80 Prozent der vertretenen Unternehmen Ein-Personen-Unternehmen, beziehungsweise Kleinbetriebe. Über 90 Prozent haben weniger als zehn Dienstnehmer und somit meist auch keinen eigenen IT-Techniker, wie Heimhilcher erläutert.

Hotline bietet Soforthilfe für Unternehmen

Genau in solchen Situationen ist schnelle und unbürokratische Hilfe gefordert. Daher hat die Wirtschaftskammer eine Cybersecurity-Hotline eingerichtet, die unter der Telefonnummer 0800 888 133 sieben Tage pro Woche, 24 Stunden am Tag, erreichbar ist und kostenlose Erstberatung im Notfall bietet.

“Die Mitarbeiter der Hotline sind für den Cybercrime-Notfall geschult und bieten Unterstützung für Erstmaßnahmen, wie zum Beispiel betroffene Systeme vom Netzwerk trennen, Back-ups stoppen oder unautorisierte Zugriffe unterbinden,” sagt Puaschitz. Kann das Problem nicht auf Anhieb gelöst werden, vermittelt die Hotline dem Unternehmen einen auf Cybercrime- und IT-Security spezialisierten Experten. Im kostenlosen Erstgespräch wird die Situation gemeinsam analysiert. Der Experte steht auch für weitere Schritte zur Verfügung, sollte etwa ein Vor-Ort-Einsatz oder weitere Aktivitäten zur Wiederherstellung des Normalbetriebs notwendig sein.

Eine aktuelle Evaluierung der Hotline zeigt, dass sie österreichweit von den Betrieben sehr gut angenommen wird. “Sehr erfreulich ist, dass die überwiegende Mehrheit der Notfälle in Wien, nämlich mehr als drei Viertel, bereits beim ersten Anruf gelöst werden kann”, sagt Heimhilcher: “Die Hotline bietet somit tatsächlich rasche und unbürokratische Hilfe für unsere Mitglieder.”

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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Opfer eines Hacks? Wirtschaftskammer hilft mit einer Hotline gegen Cybercrime

In Wien steigt die Zahl der Anzeigen jedes Jahr um über 30 Prozent. Typische Angriffsszenarien gegenüber Unternehmen drehen sich dabei um Themen wie Ransomware oder Inkasso-Betrug, bei dem versucht wird, an Firmendaten zu gelangen. Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT in der Wirtschaftskammer Wien, beschreibt mögliche konkrete Vorgehensweisen der Kriminellen: Zum Beispiel Ransomware, die zum Beispiel über infizierte Email-Anhänge ins Unternehmen gelangt und anschließend alle Dateien auf dem Computer verschlüsselt – mit dem Ziel, dass der Mitarbeiter nicht mehr arbeiten kann und die Kriminellen somit das Unternehmen erpressen können. Vielen Unternehmen fehlen in solchen Situationen zudem die Kapazitäten, um rasch zu handelt – allein in Wien sind über 80 Prozent der bei der Wirtschaftskammer Wien vertretenen Unternehmen Ein-Personen-Unternehmen, beziehungsweise Kleinbetriebe. Die Wirtschaftskammer Wien hat daher eine Hotline eingerichtet, bei der Unternehmen kostenlose Ersthilfe gegen Cybercrime bekommen. Kann das Problem nicht auf Anhieb gelöst werden, vermittelt die Hotline dem Unternehmen einen auf Cybercrime- und IT-Security spezialisierten Experten.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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