02.02.2022

Stadt Wien will mit neuer Förderung internationale Klimaschutz-Projekte locken

3 Mio. Euro Fördergelder sollen Wien zum Hotspot für Klimaschutz-Innovationen machen. Wien stellt 2022 68 Mio. Euro an Förderungen bereit.
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Gerhard Hirczi von der Wirtschaftsagentur Wien auf der ViennaUp © Wirtschaftsagentur/Vogelhuber
Gerhard Hirczi von der Wirtschaftsagentur Wien auf der ViennaUp © Wirtschaftsagentur/Vogelhuber

Die Stadt Wien startet mit der Wirtschaftsagentur Wien einen neuen Call, der international ausgerichtet ist und sieht sich damit selbst als Vorreiter in Europa: 3 Millionen Euro an Fördergeldern stehen für Klimaschutz-Innovationen zur Verfügung und einreichen können Unternehmen aus Wien, aber auch internationale Player. Das Ziel sei, dass innovative Projekte letztendlich in Wien umgesetzt würden, so Gerhard Hirczi von der Wirtschaftsagentur Wien bei der Präsentation der neuen Förderschiene: „Wir wollen die besten Lösungen gegen die Klimakrise nach Wien bringen“.

Die Förderung solle aber auch heimische Unternehmen motivieren, Projekte anzugehen: „Wir wollen nationale Erfolgsgeschichten schreiben, die auch international reüssieren“, sagte Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke, der auch hofft, mit dieser Förderung dem Ziel der Stadt Wien, bis 2040 klimaneutral zu sein, näher zu kommen. Im Fördertopf stehen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Klimaschutz drei Millionen Euro bereit, pro Klimaschutz-Projekt sind bis zu 500.000 Euro vorgesehen. Der Call öffnet Anfang April und eine Einreichung soll bis Juli möglich sein.

68 Mio. Euro Fördergelder für 2022

Insgesamt stellt die Stadt Wien 2022 über die Wirtschaftsagentur 68 Millionen Euro an Fördergeldern bereit. Mehr als 27 Förderungen gibt es derzeit und Hanke hob bei der Präsentation vor allem EPUs, Gründer:innen und Startups hervor. Für das Gründerstipendium steht 2022 wieder 1 Million Euro bereit, um Gründer:innen drei Monate lang mit 1.300 Euro pro Monat pro Person zu unterstützen, „um sich auf ein Thema einzulassen“, wie Hanke erklärte. Startups bezeichnete er als sehr wichtigen Bereich, „in dem wir einer der spannendsten Standorte in Europa geworden sind“. Die Wirtschaftsagentur will Wien auch weiterhin intensiv als Standort für internationale Startups etablieren, betonte Hirczi.

Förderung für Kultur und Technologie

Hanke hob zusätzlich die Investitionsförderung für EPU hervor, die noch bis Ende des Jahres läuft und für die die Projektsumme auf bis zu 10.000 Euro erhöht wurde. Für KMU werden zwei Calls für Digitalisierungsprojekte verlängert. Und auch für die Geschäftsbelebungsförderung werden wieder Mittel gegen den Leerstand in der Stadt bereitgestellt und die Projektsumme erhöht. Neu ist eine Förderschiene für die Kulturbranche, die Kultur und Technologie besser verzahnen soll. Dabei gehe es beispielsweise um NFT-Projekte, wie man sie zuletzt vom Belvedere mit Klimts „Kuss“ gesehen hat. „Die Wirtschaftsagentur Wien hat ihre Ohren immer bei den Unternehmen der Stadt“, erklärte Hirczi. „Unsere Leute sind im direkten Kontakt mit den Unternehmerinnen und Unternehmern und kennen dadurch die aktuellen Herausforderungen, vor denen diese stehen“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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