16.04.2021

Wien: 3 Mio. Euro Förderung für Online-Shops mit Laden-Geschäften

Die Stadt Wien will mit insgesamt 3 Mio. Euro Leerstände bei Geschäften verhindern. Reine Online-Shops werden nicht gefördert.
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Vienna UP'20 - Mehr asl 60 Events der Startup-Woche im Mai stehen bereits fest
(c) Wirtschaftsagentur Wien / Pamela Russmann

Die Wirtschaftsagentur der Stadt Wien öffnet eine neue Förderschiene für „Vertriebskonzepte“. 3 Millionen Euro stehen über „Wien Online Next“ ab 1. Mai bereit. Diesmal geht es aber nicht nur um Online-Shops und Digitalisierung. Das Geld soll auch oder vor allem dabei helfen, den stationären Handel wieder anzukurbeln und Leerstände in der Stadt zu verhindern. „Unser Ziel ist es, Geschäfte und Betriebe durch Digitalisierung zu stärken, sodass sie für unsere Stadt erhalten bleiben, auch das ist ein wichtiger Aspekt für den Wohlfühlfaktor Wien“, so Stadtrat Peter Hanke.

Unterstützt werden Kleinunternehmen aus dem Einzelhandel mit bis zu 20.000 Euro. Förderbar sind „Vertriebsmaßnahmen, die Off- und Onlinehandel verknüpfen“, also Omnichannel-Konzepte. Mit reinen Online-Shops wird man es bei dieser Förderschiene schwer haben, denn sie werden nur dann gefördert, „wenn auch Offline-Maßnahmen im Ladenverkauf gesetzt werden“.

Neue EPU-Förderung bringt bis zu 7.000 Euro

„Mit unserer aktuellen Offensive wollen wir in den Wiener Unternehmen Innovationen auslösen, die Wirtschaft wieder hochfahren und damit den Wirtschaftsstandort Wien für die Zukunft festigen“, betont Wirtschaftsagentur Wien-Geschäftsführer Gerhard Hirczi. Seit 1. April stehen auch insgesamt 10 Millionen Euro über eine neue EPU-Förderung bereit, die weiter gefasst ist – dort werden kleinere Unternehmen dabei unterstützt „ihr Geschäftsfeld zu erweitern oder zu verändern“. Pro Projekt sind 7.000 Euro Förderung möglich.

Speziell für E-Commerce vergibt der Bund seit März zudem eine Förderung über das „Kaufhaus Österreich“, die ebenfalls mit insgesamt 10 Millionen Euro gefüllt war. Bis zu 12.000 Euro sind pro Projekt möglich, bei der Einreichung gilt „first come, first served“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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