30.07.2020

Jetzt geht’s erst richtig los: Siegerprojekte der Innovation Challenge gehen in Umsetzung

Drei Konzepte aus der vorigen Wien Energie Innovation Challenge werden weiterverfolgt und umgesetzt: Das sind die Sieger.
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Wien Energie: So sieht der Prototyp der smarten Paketbox im Innovation Challenge-Projekt WE Box aus
(c) Wien Energie: So sieht der Prototyp der smarten Paketbox im Innovation Challenge-Projekt WE Box aus
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Es ist bereits das fünfte Mal, das Wien Energie heuer für seine Innovation Challenge Startups und KMU sucht – derzeit läuft der Call. Was Teilnehmer potenziell erwartet, verrät am besten ein Blick auf die Projekte aus den vorangegangenen Challenges. Denn diese sind nach dem Finale, das dieses Jahr bei der Innovation Challenge #4 Corona-bedingt virtuell stattfand, keineswegs beendet.

Von den acht Finalisten-Projekten, die im Rahmen der vergangenen Challenge einen Proof of Concept erarbeitet haben, können freilich nicht alle umgesetzt werden. „Die Entscheidung war für die Jury auch diesmal alles andere als leicht“, erzählt dazu Stefan Kermer, Head of Innovation & Strategic Programs vonWien Energie. Letztlich konnte man sich aber auf drei sehr unterschiedliche Projekte einigen, die ihrerseits die Bandbreite des Angebots des gesamten Unternehmens zeigen:

Koid-Woarm für Z’haus: Heizen und Kühlen leicht gemacht

Fernwärme und Fernkälte ist nicht überall verfügbar und dezentrale Lösungen von Wien Energie gab es bislang nur im Business- und Mehrparteien-Bereich. Das will das Team „Koid-Woarm für Z’haus“ in Zusammenarbeit mit dem Wärmepumpen-Unternehmen iDM ändern: Künftig soll es ein dezentrales Wärme- und Kälte-Angebot auch im Privatbereich für Einfamilienhäuser geben. Im geplanten Angebot liefert und installiert iDM das Wärmepumpen-System und übernimmt die Betriebsführung und Wartung sowie Fernwartung und –Optimierung. „Sie regeln, dass alles optimal für den Kunden läuft“, erklärt die Projektverantwortliche Stephanie Miklautsch von Wien Energie. „Geplant ist ein Komplettpaket mit Stromvertrag, in dem Wien Energie den Kunden den Stromverbrauch für Heizen und Kühlen fünf Jahre lang schenkt“. Wenn alles nach Plan laufe, soll das Angebot ab kommendem Jahr verfügbar sein, so Miklautsch.

WE Box: Kein Ärger mehr mit der Paketzustellung

Ursprünglich gedacht war das Projekt WE Box eigentlich für die interne Paketlogistik an Wien Energie-Standorten, die oft Hunderte Mitarbeiter haben. Die smarte Paketbox, die in Zusammenarbeit mit dem Startup Tableconnect entwickelt wurde, soll sowohl Lieferanten als auch Belieferten das Leben erleichtern, indem sie das Hinterlegen von Packerl massiv vereinfacht. Nun soll sie auch über den internen Bereich hinaus zum Einsatz kommen. „Der Prototyp der WE Box wurde am Standort Spittelau aufgebaut und getestet. Das Projekt ist bei allen Beteiligten auf großen Anklang gestoßen. Neben der Nutzung als vollautomatisierte Paketstation an den Standorten Simmering und Simmeringer Haide wollen wir die WE Boxen in Zukunft auch für PrivatkundInnen nutzbar machen. Gemeinsam mit Wiener Wohnen wird daher ein ‚Digitaler Hauseingang‘ in einer Wohnhausanlage aufgebaut und getestet“, erzählt die Innovation Challenge-Verantwortliche Katharina Muskat, Innovation Manager bei Wien Energie.

IoT.A: Digitalisierungsschub für die Müllverbrennungsanlage

Die Müllverbrennung in den Wien Energie-Anlagen in Wien ist ein hoch komplexer Prozess. In diesem gebe es derzeit noch Optimierungspotenzial, erklärt Katharina Muskat: „zum Beispiel werden unterschiedliche EDV-Systeme genutzt, es gibt noch Papier-Lieferscheine und die Kommunikation läuft teilweise über Funk unter Nutzung nur eines Bruchteils der vorhandenen Informationen“. Das Team IoT.A in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Berthold will hier für einen Digitalisierungsschub sorgen. „Mit einer automatisierten Informationserfassung und -verarbeitung werden zukünftig ungenutzte Informationen zur laufenden Optimierung des Prozesses genutzt“, erklärt Muskat.​ „Kurz: Durch eine bessere und digitalisierte Anlieferlogistik können wir den Verbrennungsprozess und die Mülldurchmischung in der Anlage selbst optimieren“, so die Challenge-Verantwortliche.

Die Innovation Challenge macht keine Pause

Wie eingangs erwähnt ist der Call für die Wien Energie Innovation Challenge #5 bereits offen, während die Siegerprojekte der vierten Challenge noch ausgearbeitet werden. Auch durch Corona will man sich davon nicht abhalten lassen. „Es ist für uns klar, den Kurs weiter zu halten“, sagt Stefan Kermer, „die Ergebnisse zeigen jedes Jahr, wie viel Energie die MitarbeiterInnen haben und wie wertvoll die Kooperation mit externen PartnerInnen wie Startups und KMU sind. Darum führt Wien Energie die Innovation Challenge nun bereits zum fünften Mal durch. Denn immer wieder sind innovative Projekte dabei. Das zeigt, dass Wien Energie viel Potential hat und diese Challenge dabei hilft, dieses Potential gemeinsam mit Startups, KMU und strategischen Partnern zu nutzen“.

Aktueller Video-Talk zur Innovation Challenge #5

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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