20.11.2019

Wien Energie Innovation Challenge: 4 Konzepte in der Acceleration-Phase

Nach dem dreitägigen Innovation Camp der diesjährigen Wien Energie Innovation Challenge wählte eine Jury vier sehr unterschiedliche Projekte aus, die nun weiterverfolgt werden.
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sponsored

Die besonderen Herausforderungen des Corona-Jahrs 2020 zeigten sich auch bei der Wien Energie Innovation Challenge, die dieses Jahr großteils online passierte. So auch das dreitägige Innovation Camp, bei dem die Konzepte ausgearbeitet wurden. In diesem arbeiteten Teams aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wien Energie – teils gemeinsam mit Vertretern von anderen Unternehmen und/oder zuvor ausgewählten Startups – an neuen Lösungen und Geschäftsmodellen für das Unternehmen.

Insgesamt acht Projekte entstanden so und wurden dann, am Ende des Innovation Camps, virtuell vor einer Jury präsentiert. Im Pitch mussten die Teams nicht nur mit ihrem Konzept überzeugen, sondern auch beziffern, wie viel Budget und Arbeitsleistung (in Vollzeitäquivalenten) zur Umsetzung notwendig ist und eine realistische Timeline präsentieren. Die Jury beurteilte dann nach den Kriterien Marktpotenzial bzw. Einsparungspotenzial, Machbarkeit, Team und Relevanz für Wien Energie. Entscheidend: Innerhalb der mit Entscheidungsträgerinnen und-trägern des Unternehmens besetzten Jury musste sich ein „Sponsor“ für das Konzept finden.

Wien Energie Innovation Challenge: Diese vier Projekte kommen weiter

Der „Preis“ für die Teams ist, dass sie in den kommenden Monaten an ihren Projekten weiterarbeiten und sie bis zum Proof of Concept bringen können. Die Jury wählte vier Konzepte, deren Stärke nun bis zum Demo Day im Frühjahr bewiesen werden kann:

IoT zum Anfassen in der Spittelau

Dass IoT, also das Internet of Things, eines der großen Fokus-Themen ist, machte man bei Wien Energie bereits zum Start der Challenge klar. Doch für die Kunden wirkt der Begriff oftmals noch abstrakt. „IoT bewegt sich häufig auf dem Powerpoint-Folien-Level. Wir müssen etwas zum angreifen machen, damit die Stakeholder den Nutzen verstehen“, meint Gerald Fuhrmann vom Team „IoT Showcase Spittelau“. Drei konkrete Einsatzmöglichkeiten sollen daher, unter Verwendung des LoRa WAN, aufgearbeitet und in der Wien Energie-Erlebniswelt in der Spittelau gezeigt werden. „Wir haben intelligentes Parken, digitale Bewässerung und eine CO2-Ampel als Showcases gewält, die das Potenzial von IoT aufzeigen sollen“, erläutert Team-Mitglied Leonie Zeiler. Anwendungsmöglichkeiten gebe es aber prinzipiell „unendlich viele“.

Die selbsterklärende Rechnung

„Es gibt viele Kunden, die Erklärungsbedarf bei ihrer Rechnung haben. Das macht einen großen Teil der Anrufe bei der Helpline aus“, erklärt Lea Sixtl vom Team „Interaktive Rechnung“, an dem auch das Wiener Unternehmen functn beteiligt ist. Hierbei gehe es etwa häufig um die Frage, wie bestimmte Teilbeträge zustande kommen bzw. warum diese sich verändert haben. Das will man, wie der Team-Name nahelegt, digital lösen. „Alle Inhalte der Print-Rechnung werden auch online zugänglich gemacht. Dort können alle Bestandteile und jeder Begriff ausgewählt werden und werden dann erklärt“, erläutert Team-Mitglied Philipp Kuttner. Dafür will man Erklärungstexte, -videos und -bilder nutzen. An die neue Möglichkeit herangeführt werden sollen Kunden unter anderem über QR-Codes auf der Print-Rechnung, eine URL im Abbuchungstext und Hinweise in Telefon-Warteschleifen.

Unterstützung in der Hochsaison

Fernwärme ist an sich für Kunden eine ausgesprochen unkomplizierte Art des Heizens. Zu Störungen kommt es trotzdem gelegentlich. Und die häufen sich zu bestimmten Zeitpunkten, etwa wenn im Herbst das erste mal wieder die Heizkörper angeworfen werden. „Die Störungsbehebung ist übers Jahr extrem ungleich verteilt“, erklärt Robert Lauter vom Team „Kooperationsplattform Wohnungsservice“. Dabei wird diese derzeit zur Gänze von Mitarbeitern der Wien Energie erledigt. Hier wolle man mit eine Plattform-Lösung für Entlastung in der Hochsaison sorgen, erklärt Lauter: „Wir kooperieren darüber mit ausgewählten externen Dienstleistern, etwa Installateuren, die bestimmte Aufträge übernehmen können“. Auf Dauer könne die Plattform auch selbst zum Produkt für andere Unternehmen mit ähnlichen saisonalen Schwankungen werden.

Das smarte Wärmenetz

Es ist eine Herausforderung, dass ein Netz wie das Fermwärmenetz der Wien Energie, die richtige Temperatur hat. Zu kühl darf es klarerweise nicht sein, da die Kunden zum Beispiel ausreichend warmes Warmwasser brauchen. Ist es „zu warm“, kommt es zu unnötigen Wärmeverlusten. „Wir wollen die Temperatur des Netzes weiter optimieren, um Einsparungen zu erzielen“, erklärt Andreas Streitmayer vom Team „Smart Thermal Network“, das aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehrere Abteilungen von Wien Energie besteht. Dazu arbeitet man an einer Software-Lösung, die das Wärmenetz „smart“ machen soll. „Wir haben dazu einen Hackathon mit internen Teams und drei Startups veranstaltet und die Lösungen miteinender gechallenged“, erzählt Streitmayer. Mit einem der Unternehmen wolle man nun gemeinsam in die Umsetzung gehen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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