25.11.2022

Stadt Wien greift umfassend bei E-Scootern durch

Mit mehreren neuen Regelungen wird die Stadt Wien im kommenden Jahr das gesamte E-Scooter-System stark umstrukturieren.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Sie sind eine praktische Alternative zu anderen Verkehrsmitteln, sorgen aber auch immer wieder für großes Ärgernis: E-Scooter sind in den vergangenen Jahren fixer Bestandteil des urbanen Verkehrs geworden. Doch das System, das sich dabei etabliert hat, ist vielerorts alles andere als optimal. Die Stadt Wien unternimmt kommendes Jahr (nicht zum ersten mal) einen großangelegten Versuch, dieses System zu verbessern. Dazu wird es mehrere neue Regelungen geben, die zusammen mit Snizek + Partner Verkehrsplanung ausgearbeitet wurden, wie unter anderem der ORF berichtet.

Weniger E-Scooter in den Innenbezirken, mehr in den Außenbezirken

Bislang etwa durften von den fünf zugelassenen Betreibern in den Innenbezirken insgesamt 2.500 E-Scooter platziert werden. Diese Gesamtzahl soll auf 500 reduziert werden. Gleichzeitig wird es zum Vergabekriterium, dass mehr Roller in den Außenbezirken platziert werden, um das Angebot flächendeckender zu gestalten. Das „Cherry Picking“ besonders lukrativer Stellplätze soll damit unterbunden werden.

Bei Abstellen auf dem Gehsteig werden Betreiber bestraft

Auch das Problem auf Gehsteigen abgestellter E-Scooter will die Stadt Wien lösen. Konkret sollen die Betreiber-Gesellschaften künftig für falsch abgestellte Roller belangt werden. Und das soll mithilfe eines „digitalen Dashboards“ 24 Stunden am Tag kontrolliert werden. Auch die Parksheriffs sollen in die Kontrolle eingebunden werden. Bei mehrmaligen Vergehen droht den Betreibern eine Vertragsauflösung seitens der Stadt.

WienMobil-Stationen werden zu fixen Roller-Stellplätzen ausgebaut

Im „Free Floating“-Betrieb sollen die Roller künftig auf Parkflächen abgestellt werden müssen. Gleichzeitig will die Stadt ihr Angebot an fixen Scooter-Stationen im Rahmen von WienMobil maßgeblich ausbauen. Noch dieses Jahr sollen 60, kommendes Jahr weitere 120 Stationen dahingehend ausgebaut werden.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
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Das Doppel-Budget für 2027 und 2028 wurde gestern vom Ministerrat vorgelegt und mit ihm gab es auch Neuigkeiten zum geplanten Dachfonds. Dieser scheint als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ in den Bundesfinanzgesetzen 2027 und 2028 auf, bei einem nicht unwesentlichen Detail schaffen die Gesetzestexte und ihre Beilagen aber keine Klarheit, wie brutkasten berichtete.

Begleitend zum Budget-Entwurf erneuerte Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nämlich die Ansage, dass „bis zu 100 Millionen Euro“ Ankerinvestment durch den Bund für den Fonds vorgesehen sind. Als Budget-Posten scheinen diese aber nicht auf. Auch der Zusatz „bis zu“ schafft einen gewissen Spielraum.

„Aus Rückflüssen aus aws-Mitteln finanziert“

Wo also kommen die geplanten 100 Millionen Euro her und wovon hängt es ab, ob der gesamte Betrag zustande kommt? Brutkasten fragte im Rahmen einer Presseveranstaltung bei Staatssekretärin Zehetner und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nach.

Die Antwort: „Das Ankerinvestment wird aus Rückflüssen aus aws-Mitteln über die nächsten vier Jahre finanziert“, so Zehetner. Die Mittel für die aws werden im aktuellen Doppel-Budget auch erhöht, ergänzt Hattmannsdorfer.

Höhe des Ankerinvestments von aufgestelltem Kapital abhängig

100 Millionen Euro Ankerinvestment werden es nur dann, wenn das noch zu ermittelnde Fondsmanagement, mit dessen Ausschreibung die aws aktuell betraut ist, ausreichend Mittel für den Dachfonds aufstellt, erklärt Zehetner weiter: „Wir haben immer gesagt, dass wir nicht mehr als 20 Prozent hineinstecken.“ Sprich: Je mehr Kapital von Limited Partners in den Fonds fließt, umso mehr legt der Bund nach. Werden die gesamten anvisierten 400 externen Millionen aufgestellt, wächst auch das Ankerinvestment auf die vollen 100 Millionen Euro – so der Plan.

In Sachen Zeithorizont ist bislang klar: Bis Ende 2027 soll das erste Closing des „Start-up & Scale-up Dachfonds“ abgeschlossen sein, sodass dieser zu investieren beginnen kann. Mit der Aufteilung der Bundesmittel auf geplante vier Jahre scheint auch die anvisierte Deadline für das finale Closing zu stehen.

„Auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“

Ein weiteres spannendes Detail im Gesetzestext, über das brutkasten gestern berichtete: Als quantitatives Ziel wurde auch die Steigerung der Unicorn-Zahl in Österreich gesetzlich festgeschrieben. 2027 und 2028 soll jeweils eines hinzukommen. Doch wie kann der Dachfonds bereits kommendes Jahr für ein weiteres Einhorn sorgen, wenn er erst an dessen Ende zu investieren beginnt? „Wir sind auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“, so die Staatssekretärin. Der Dachfonds soll diese Entwicklung später beschleunigen.

Öbag-Strategie: OMV und Co sollen Startup-Ökosysteme aufbauen

Doch dieser sei nicht die einzige Maßnahme, hakt Hattmannsdorfer ein. Er verweist auf die Industriestrategie. „Hier sind auch eigene Förderungen zur Entstehung von Startups und Scaleups im Umfeld von Leitbetrieben vorgesehen“, so der Minister. Auch in der Öbag-Strategie (brutkasten berichtete) habe man entsprechende Zielsetzungen verankert: „Die Öbag-Betriebe haben den Auftrag, Ökosysteme für Startups und Scaleups zu schaffen“, so Hattmannsdorfer. So wie es Verbund mit Verbund X bereits umgesetzt habe, sollen zukünftig etwa auch die OMV und andere entsprechende Programme umsetzen.

Und Zehetner führt noch weitere Punkte an. Auch in der öffentlichen Beschaffung setze man Maßnahmen, von denen Startups und Scaleups profitieren sollen. „Und das schon im Regierungsprogramm verankerte Commitment zur Gleichstellung immaterieller Vermögensgüter in der Bilanz ist ebenfalls ein wichtiger Schritt“, so die Staatssekretärin. Das wiederum soll auch beim Erlangen höherer Unternehmensbewertungen helfen.

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