17.10.2023

wiederverkaufen.at: Ex-2Min2Mio-Startup muss Konkurs anmelden

wiederverkaufen.at wollte ein Gegenmodell zu Marktplätzen wie Willhaben bieten. Nun musste das niederösterreichische Unternehmen Konkurs anmelden.
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Second-Hand-Marktplätze gibt es einige – der in Österreich erfolgreichste ist Willhaben. Sie alle haben eines gemeinsam: Die Nutzer:innen müssen ihre Gegenstände selbst anpreisen und verkaufen. Hier setzte das niederösterreichische Unternehmen wiederverkaufen.at mit einem Gegenmodell an. User:innen konnten ihre zu verkaufenden Gegenstände in Popup-Abgabestellen abgeben, wo sie in Kommission gelagert wurden. Mitarbeiter:innen des Unternehmens kümmerten sich dann um Verkauf, Lagerung und Lieferung.

Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen“ im Jahr 2019 ohne Erfolg

Im Jahr 2019 war das 2017 gegründete Startup auch in der Show „2 Minuten 2 Millionen“ zu sehen. Die Jury konnte wiederverkaufen.at damals nicht überzeugen. Die Logistik sei zu komplex, wurde unter anderem bekrittelt. Leo Hillinger stieß sich zudem – wie so oft – an der Bewertung von einer Million Euro. Das Unternehmen war damals, wie der Gründer einräumte, defizitär. Zu Beginn der Coronakrise, Ende März 2020, öffnete das Unternehmen sein Online-Service auch für Handelsbetriebe.

wiederverkaufen.at brachte Konkursantrag ein

Wie Angaben der Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV zu entnehmen ist, brachte die wiederverkaufen.at GmbH nun einen Konkursantrag ein. Eine Fortführung der GmbH ist damit ausgeschlossen. Details zur Insolvenz, wie etwa die Höhe der Passiva oder die Anzahl der Gläubiger:innen werden seitens der Verbände nicht genannt. Laut Firmenbuchdaten hatte das Unternehmen zuletzt neben dem Gründer mehrere weitere Gesellschafter. Die Webseite ist bereits inaktiv.

brutkasten bat das wiederverkaufen.at-Team per Mail um ein Statement zum Konkurs. Sobald dieses eintrifft, wird es hier ergänzt.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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