17.10.2023

wiederverkaufen.at: Ex-2Min2Mio-Startup muss Konkurs anmelden

wiederverkaufen.at wollte ein Gegenmodell zu Marktplätzen wie Willhaben bieten. Nun musste das niederösterreichische Unternehmen Konkurs anmelden.
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Second-Hand-Marktplätze gibt es einige – der in Österreich erfolgreichste ist Willhaben. Sie alle haben eines gemeinsam: Die Nutzer:innen müssen ihre Gegenstände selbst anpreisen und verkaufen. Hier setzte das niederösterreichische Unternehmen wiederverkaufen.at mit einem Gegenmodell an. User:innen konnten ihre zu verkaufenden Gegenstände in Popup-Abgabestellen abgeben, wo sie in Kommission gelagert wurden. Mitarbeiter:innen des Unternehmens kümmerten sich dann um Verkauf, Lagerung und Lieferung.

Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen“ im Jahr 2019 ohne Erfolg

Im Jahr 2019 war das 2017 gegründete Startup auch in der Show „2 Minuten 2 Millionen“ zu sehen. Die Jury konnte wiederverkaufen.at damals nicht überzeugen. Die Logistik sei zu komplex, wurde unter anderem bekrittelt. Leo Hillinger stieß sich zudem – wie so oft – an der Bewertung von einer Million Euro. Das Unternehmen war damals, wie der Gründer einräumte, defizitär. Zu Beginn der Coronakrise, Ende März 2020, öffnete das Unternehmen sein Online-Service auch für Handelsbetriebe.

wiederverkaufen.at brachte Konkursantrag ein

Wie Angaben der Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV zu entnehmen ist, brachte die wiederverkaufen.at GmbH nun einen Konkursantrag ein. Eine Fortführung der GmbH ist damit ausgeschlossen. Details zur Insolvenz, wie etwa die Höhe der Passiva oder die Anzahl der Gläubiger:innen werden seitens der Verbände nicht genannt. Laut Firmenbuchdaten hatte das Unternehmen zuletzt neben dem Gründer mehrere weitere Gesellschafter. Die Webseite ist bereits inaktiv.

brutkasten bat das wiederverkaufen.at-Team per Mail um ein Statement zum Konkurs. Sobald dieses eintrifft, wird es hier ergänzt.

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18.06.2026

Brief an Sporrer: Wundsam, Klinger, Hansmann und Co. drängen auf praxisnahe Umsetzung von EU Inc.

Mit einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer fordert das heimische Startup-Ökosystem sich für eine starke und moderne Ausgestaltung der EU Inc. einzusetzen und warnt vor einer Verwässerung durch "nationale Partikularinteressen".
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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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