12.06.2025
THE ENERGY BRIDGE

Wie zwei TU-Studenten die Energiewende in Europa von Wien aus beschleunigen wollen

Von Wien aus wollen zwei Studenten die Energiewende in Europa neu denken. Mit The Energy Bridge, einem Projekt mit der Technischen Universität (TU) Wien, schaffen sie eine Plattform, die Politik, Industrie, Forschung und Innovation vernetzen soll.
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Daniel Schaub und Rahul Mishra bei der ersten Konferenz von The Energy Bridge. © privat

Der europäische Energiesektor befindet sich an einem Wendepunkt: Die Energiewende bringt enorme Chancen, stellt Europa jedoch auch vor komplexe Herausforderungen. Zwar wächst der Anteil erneuerbarer Energien kontinuierlich, doch fehlt es an ausreichend qualifizierten Fachkräften, um den Umbau flächendeckend umzusetzen.

Besonders deutlich werden die Unterschiede zwischen West- und Osteuropa: Während westliche Länder häufig auf etablierte Infrastrukturen und Regulierungen setzen können, stehen viele Staaten im Osten noch am Anfang dieses Transformationsprozesses. Unterschiedliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, politische Prioritäten und technologische Standards erschweren eine einheitliche europäische Strategie.

Umso wichtiger sind grenzüberschreitende Kooperationen. Einen solchen Brückenschlag wagt die Initiative The Energy Bridge (TEB), gegründet von Rahul Mishra und Daniel Schaub. In Zusammenarbeit mit der TU Wien startete das Projekt Anfang des Jahres. Ziel ist es, einen hybriden Raum – digital und analog – für Akteur:innen aus dem Energiesektor zu schaffen, in dem Wissen ausgetauscht und gemeinsame Lösungen entwickelt werden. 

Aufbau einer länderübergreifenden Energy-Community

The Energy Bridge versteht sich selbst als „KI-gestützter Kollaborations-Club“ – ein Ort, der Wissenschaft, Industrie, politische Entscheidungsträger:innen und Innovator:innen im Energiesektor generationsübergreifend zusammenbringen soll. „Die ganze Idee von TEB ist es, die Lücke zwischen diesen vier Säulen der Energiewende zu schließen. Deshalb heißen wir auch Energy Bridge“, sagt Mishra.

Besonders in Mittel- und Osteuropa will die Initiative damit den Wandel hin zu einer nachhaltigen Energiezukunft beschleunigen. „Die Energiebranche funktioniert ein wenig anders. Die Umsetzung von Innovationen ist komplizierter als in vielen anderen Industrien. Es ist eine stark gemeinschaftsgetriebene Branche. Genau deshalb möchten wir auch eine Community aufbauen“, erklärt Mishra im Gespräch mit brutkasten.

Doch es mangelt nicht nur an Vernetzung. Auch aktuelle Energiedaten seien häufig fragmentiert, isoliert oder nicht über Ländergrenzen hinweg verfügbar. Hier will TEB mit einer eigenen digitalen Plattform ansetzen. Derzeit wird an einer Lösung gearbeitet, die eine länderübergreifende Energiedatenbank, einen KI-Agenten sowie einen interaktiven Raum für den fachlichen Austausch vereinen soll. „So stellen wir uns die Plattform vor: ein KI-Agent, der mit Energiedaten gefüttert wird – verbunden mit einem zentralen Daten-Repository, das sowohl juristische als auch technische Fachbibliotheken enthält. Ziel ist es, darüber eine Community aufzubauen“, so Mishra.

Fokus auf CEE-Region

„Man muss die Energiewende in Regionen unterteilen, um sie skalieren und beschleunigen zu können“, sagt Schaub. TEB habe erkannt, dass West- und Osteuropa vor sehr unterschiedlichen Herausforderungen stehen. Eine einheitliche Strategie für alle Länder sei daher wenig zielführend – vor allem, wenn man die regional stark variierenden Energiemixe, Infrastrukturen und politischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Deshalb legt TEB den Fokus gezielt auf die CEE-Region. 

„Mit unserem Kooperations-Club wollen wir diese Region stärken und gleichzeitig mit Expertinnen und Experten aus anderen Regionen verbinden“, erklären die Gründer. Ziel sei es, einen Zugang zu aktuellem Wissen, Daten und rechtlichen Grundlagen zu schaffen. „Damit sind sie gut ausgestattet, um die Energiewende in ihrer Region effektiv voranzubringen. Die Energiezukunft besser zu planen und die Energiewende zu beschleunigen – das ist unsere tägliche Mission“, so Schaub weiter.

Wien als „Tor zu Osteuropa“

Hierbei würde Wien würde eine zentrale Rolle spielen. Nicht nur, weil das Projekt gemeinsam mit der TU Wien dort den Ursprung hat, sondern auch weil Wien “das Tor zu Osteuropa” sei. Die Gründer erklären, dass der Energiesektor in Westeuropa und Osteuropa sehr unterschiedlich sei. Während in vielen westeuropäischen Ländern der Ausbau erneuerbarer Energien durch politische Förderungen und Regulierungen weit fortgeschritten ist, sind Staaten auf dem Balkan noch stark von fossilen Energieträgern abhängig.

Trotz dieser Unterschiede zeichne sich ein schrittweiser Angleichungsprozess ab – getrieben von gemeinsamen EU-Zielen, transnationalen Investitionsprogrammen und regulatorischen Vorgaben aus Brüssel. „Wenn man also historisch zurückblickt, bevor Brüssel zur politischen und regulatorischen Zentrale der EU wurde, war Wien das Machtzentrum für diese Region“, sagt Schaub. Heute wird Energiepolitik vor allem auf EU-Ebene gestaltet – doch viele Länder, insbesondere im Osten, fühlen sich dort nicht ausreichend vertreten oder verstanden.

Internationale Perspektive

Die Gründer Rahul Mishra und Daniel Schaub bringen eine internationale Perspektive und langjährige Erfahrung in den Energiesektor mit. Beide arbeiten seit rund einem Jahrzehnt in diesem Bereich, Mishra stammt aus Indien, Schaub aus Chile. Aktuell studieren sie gemeinsam an der TU Wien mit dem Schwerpunkt auf erneuerbare Energien. „Wir haben diese Wissenslücke zwischen Osteuropa und Westeuropa gesehen. Also haben wir TEB geschaffen, um beide Seiten miteinander zu verbinden und die Lernkurve zu beschleunigen“, erklärt Schaub.

“Mit einem internationalen und frischen Blick auf den Energiesektor möchten wir ein breites Publikum ansprechen und dazu einladen, gemeinsam mit uns den Prozess der Energiewende zu verstehen – und Wege zu finden, ihn zu beschleunigen”, ergänzt Mishra.

Erste Konferenz mit Leonore Gewessler

Neben der digitalen Plattform setzt TEB auch auf Wissensvermittlung über verschiedene Medienformate. So produziert die Initiative Podcasts und YouTube-Formate mit Expert:inneninterviews und veranstaltet Events für die Energy-Community. Im Mai fand die erste Konferenz unter dem Titel „AI, Energy Security and Market Integration“ statt – mit Gästen wie Leonore Gewessler, Kambis Kohansal, Vertreter:innen von Wien Energie, Thiem Energy und OMV.

„Diese Konferenz soll Zusammenarbeit und Wissensaustausch fördern – unter Einsatz von KI und innovativen Lösungen, um eine nachhaltige Energiezukunft für die Region zu gestalten“, erklärt Schaub. Künftig soll die Konferenz zweimal jährlich stattfinden.

Globale Expansion geplant

Für die Zukunft haben sich die Gründer große Ziele gesetzt. Im Gespräch mit brutkasten kündigen sie an, dass sie innerhalb eines Jahres 10.000 Mitglieder:innen EU-weit erreichen möchten. Bis Ende 2027 soll TEB dann global ausgerollt werden. „Wir starten hier in Europa, aber der Plan ist, die Reichweite auszuweiten, da Rahul aus Indien kommt und ich aus Chile“, sagt Schaub. „Unser Ansatz ist es, mit einem regionalen Fokus zu arbeiten – zuerst Zentral- und Osteuropa, hier bauen wir die Brücke. Danach wollen wir schrittweise weitere Regionen in den Blick nehmen. Das ist unsere Vorstellung von Skalierung.“

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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