03.04.2023

Wie Staaten den Weltklimabericht verwässern

Kürzlich wurde der Weltklimabericht veröffentlicht. Dieser gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Klimaforschung. Doch auch Staaten sind am Prozess beteiligt und nehmen Einfluss auf Formulierungen.
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(c) Adobe Stock jeremias münch

“Was nicht passt, wird passend gemacht” – das scheint das Motto einiger Delegierter zu sein, wenn es um den jüngsten Bericht des Weltklimarates geht. Schon in der Vergangenheit wurden Berichte geleakt, die zeigen, welche Passagen manche Staaten lieber nicht im Weltklimabericht stehen haben wollen.

Klimaaktivist:innen warnen schon länger davor, dass sinnvolle globale Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise verwässert würden, indem Staaten Einfluss auf die Formulierung des Weltklimarates nehmen. Kürzlich erschienene Medienberichte bestätigen diesen Vorwurf.

Wo Delegierte Einfluss auf den Weltklimabericht nehmen dürfen

Die Synthese des sechsten Sachstandsberichts des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) wurde vor Kurzem veröffentlicht und ist das Ergebnis eines jahrelangen wissenschaftlichen Prozesses. Dafür haben 143 Forscher:innen verschiedenster Disziplinen Tausende von Studien gesichtet und den Stand der Wissenschaft zusammengefasst. Das Ergebnis lautet: “Das Zeitfenster, in dem eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft für alle gesichert werden kann, schließt sich rapide.”

Wichtig zu wissen ist: Die Berichte des Weltklimarates bestehen grundsätzlich aus drei Teilen. Zum einen sind das die einzelnen Kapitel, zum anderen eine technische Zusammenfassung sowie eine Zusammenfassung für Entscheidungsträger:innen. Den endgültigen Entwurf der Zusammenfassung für Entscheidungsträger:innen dürfen auch Regierungen kommentieren. Um den Bericht genehmigen zu lassen, müssen die Delegierten aller 195 Mitgliedsstaaten des IPCC zustimmen.

Dabei schaffen es nicht alle Formulierungen, die Wissenschafter:innen empfehlen würden, in die Zusammenfassung für Entscheidungsträger:innen. Delegierte der Länder können Einfluss auf die Formulierungen nehmen oder einzelne Passagen durch die Androhung eines Vetos streichen lassen. Das betrifft aber nur die Zusammenfassung für Entscheidungsträger:innen. Der wissenschaftliche Teil, also die Kapitel und die technische Zusammenfassung, sind davon nicht betroffen, erklärt Daniel Huppmann vom International Institute for Applied Systems Analysis (IASA).

Diese Formulierungen wurden abgeschwächt

Das Medienunternehmen Heatmap hat laut eigenen Angaben mit vier Personen gesprochen, die bei der Verabschiedung des Syntheseberichts in der Schweiz anwesend waren. Diese bestätigten, dass Formulierungen in der Zusammenfassung für Entscheidungsträger:innen verwässert wurden und gaben an, dass es sehr lange und angespannte Verhandlungen gab.

Saudi-Arabien, Indien und China haben sich zum Beispiel dafür eingesetzt, den Verweis auf fossile Brennstoffe als Hauptursache der globalen Erwärmung zu verwässern. Mehrere Öl- und Gasfördernde Länder hätten versucht Formulierungen aufzunehmen, die ein besseres Licht auf Technologien zur Entfernung und Abscheidung von CO2 werfen. Außerdem wollte so manches Land einfache Formulierungen gegen komplexere tauschen. So wurde beispielsweise die Passage „Elektrizität aus Photovoltaik und Wind ist in vielen Regionen billiger als Energie aus fossilen Brennstoffen“ in „Die Beibehaltung emissionsintensiver Systeme kann in einigen Regionen und Sektoren teurer sein als der Übergang zu emissionsarmen Systemen“ umgewandelt.

Laut der Zusammenfassung des Earth Negotiation Bulletins, das einzige Medium, das die Gespräche beobachten durfte, ließen die USA einen Satz streichen, der sich auf die Lücken in der Klimafinanzierung bezog. Das Wort “gerecht” wollten Delegierte der USA nicht in Zusammenhang mit einem Zugang zu internationalen Finanzmitteln im Weltklimabericht stehen haben. Daran seien sie aber gescheitert. Ein vor Ort Anwesender äußerte sich gegenüber Heatmap so: „In vielleicht 50 % der Fälle haben sich die Autor:innen nicht gewehrt, als die gegnerischen Delegationen versuchten, den Text zu verwässern“.

Schon 2021 gelangte ein Leak von “Scientists Rebellion” an die Öffentlichkeit. Brasilien und Argentinien hatten sich damals erfolgreich gegen die Erwähnung der negativen Auswirkungen des Fleischkonsums ausgesprochen.

„Der Diskussionsprozess kann zu einer klareren Formulierung führen“

Grundsätzlich sei die Teilnahme der Regierungen am Genehmigungsprozess sinnvoll. “Im Idealfall kann dieser Diskussionsprozess zu einer klareren, besser verständlichen Formulierung des Berichts führen. Im schlimmsten Fall gibt es Situationen, wo einzelne Länder, die aus ihrer Sicht kritischen Aspekte aus der Summary for Policymakers, verbannen”, so Huppmann.

Der Einfluss von Unternehmen auf die Klimabemühungen sei inzwischen so gut dokumentiert, dass IPCC-Autor:innen in der Zusammenfassung des Abschlussberichts darauf hinweisen wollten, schrieb distilled. Im endgültigen Weltklimabericht wurde das aber nicht erwähnt. Gegenüber Heatmap äußerte sich ein Beteiligter folgendermaßen: „Es gab Dinge, bei denen wir nachgegeben haben, aber es gab auch einige Unterstützung von fortschrittlichen Regierungen“, sagte ein Wissenschaftler, der an dem Treffen teilnahm. „Am Ende war es nicht so schlimm.“

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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