20.08.2021

Wie Peter Matzanetz als Solopreneur ein PropTech hochzieht

Peter Matzanetz zieht alleine ein Startup hoch. Was ihm hilft, sind oft Zufälle und immer eine gute Portion Optimismus.
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Peter Matzanetz hat PlaceQu gegründet © PlaceQu
Peter Matzanetz hat PlaceQu gegründet © PlaceQu
kooperation

Wenn man heute nach einer Wohnung sucht, dann geht das bei den meisten Portalen so: Miete oder Eigentum? Preis und Größe? Welcher Bezirk? Oft sind das aber gar nicht die entscheidenden Fragen und gerade die Coronazeit mit ihren Lockdowns hat die Lebensqualität in der konkreten Lage der Wohnung ins Scheinwerferlicht gerückt. Die wird aber durch ganz individuelle Faktoren bestimmt: “Kann ich mit meinem Hund dort spazieren gehen?”, gibt Peter Matzanetz als Beispiel. Der Raumplaner hat für Fragen wie diese einen Algorithmus entwickelt, der datenbasiert Antworten geben kann.  

Begonnen hat alles an der Uni. Matzanetz hatte sein Studium zwar schon abgeschlossen, kehrte nun aber an die TU Wien zurück, um seine Idee gemeinsam mit dem Institut für Stadt- und Regionalforschung technisch umzusetzen. “Das war quasi das Gegenteil eines Spin-offs”, schmunzelt der Wiener. “Auch ein ehemaliger Studienkollege war involviert, es war ein bisschen wie ‘coming home’”. 

Eine gute Lage ist individuell

Herausgekommen ist ein Scoring, das Faktoren wie Grünraum, Infrastruktur, Verkehr, Schulen, Lokale und Restaurants in der Nähe berücksichtigt. “Eine Lage, die für eine Familie perfekt ist, muss nicht unbedingt für Studenten geeignet sein und umgekehrt”, erklärt Matzanetz. Der Score fällt dementsprechend je nach Zielgruppe unterschiedlich aus. Ende 2019 zeigte ein großer Verlag Interesse an der Technologie und so kam es, dass Matzanetz zum Startup-Gründer wurde und der Verlag zum ersten Kunden. 

Mit LageGold und LageGuru bewertet das Wiener Startup PlaceQu die Lage von Immobilien © PlaceQu
Mit LageGold und LageGuru bewertet das Wiener Startup PlaceQu die Lage von Immobilien © PlaceQu

Unternehmertum bedeutet für Matzanetz Freiheit und Abenteuer. Natürlich gäbe es ab und zu Tiefs, aber mit etwas Geduld finde man da auch schnell wieder heraus, erklärt der Gründer. Dieser Optimismus und ein starker innerer Antrieb, das hält Matzanetz für die notwendige Mischung für das “Founder Gen”. 

Solopreneur mit internationalem Team 

Selbst seiner größten Herausforderung kann der Jungunternehmer viel Positives abgewinnen: Anders als viele andere Startups, hat er Place Qu alleine gegründet. “Wenn es um Entscheidungen geht, hat das Vorteile”. Als “Solopreneur” stehe man bei Pitches aber alleine auf der Bühne und häufig kommt von potenziellen Investoren die Frage nach dem Team. In diesem Punkt hat Matzanetz ein glückliches Händchen, auch wenn er es Zufall nennt. Einen Programmierer hat er im Kindergarten kennengelernt – ein anderer Vater hatte sich neben seinem Job Programmieren beigebracht und unterstützt den Gründer nun bei seinem Projekt, um das sich ein internationales Team gebildet hat.

Die Technologie ist entwickelt und mit einem ersten Kunden getestet, das Startup befindet sich aber noch in einer Orientierungsphase. “Bei einem Geschäftsmodell hätten wir zwei Möglichkeiten. Entweder wir monetarisieren über User oder über die Immobilienwirtschaft”, sagt Matzanetz. Für User soll das Angebot kostenlos bleiben, da ist er sich sicher. Ob Place Qu aber weiterhin nur die Technologie an andere Plattformen verkauft, sei noch offen. “Meine Vision ist es, dass wir in ein bis zwei Jahren eine eigene Immobilienplattform haben, die Wohnungen und Häuser nach unserem Scoring-Prinzip mit Zielgruppen matcht”, sagt der Unternehmer, der in der Coronazeit bereits begonnen hat, eine weitere Geschäftsidee umzusetzen. Darüber will er aber noch nicht zu viel verraten. 

„Von der Idee zur Zündung“

Peter Matzanetz war einer der Bewerber beim Event „Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Geschichten“, das der brutkasten gemeinsam mit den österreichischen Notar:innen am 23. Juni veranstaltete. Im Zuge des Events gaben die Finalist:innen sowie Expert:innen einen authentischen Einblick, welche Soft Skills es braucht, um erfolgreich ein Startup zu gründen. Mehr darüber könnt ihr auch hier nachlesen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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