28.07.2021

Wie Nachhaltigkeit die Investitionsentscheidungen von Investoren beeinflusst

Welchen Stellenwert hat das Thema "Nachhaltigkeit" bei Investitionsentscheidungen von institutionellen Investoren? Eine Antwort darauf liefert die neue Studie "Nachhaltigkeit & Anlageverhalten 2021"der Unternehmensberatung Mazars.
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(c) Adobe Stock

Die Aspekte Environment, Social und Governance – zusammengefasst im Kürzel „ESG“ – rücken in der Finanzwirtschaft immer stärker in den Fokus. Ein Grund dafür ist unter anderem die EU-Taxonomie-Verordnung, die ab Jänner 2022 institutionelle Investoren dazu verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Anlagen in ihrem Portfolio zu berichten. Aber auch die Konsumenten stellen in Sachen „Nachhaltigkeit“ immer höhere Anforderungen an die Unternehmen.

Wer jetzt noch keine extern geprüften Zahlen zu ESG-Fortschritten nachweisen kann, wird es bald erheblich schwerer haben, an Geld zu kommen.

Kai M. Beckmann, Studienleiter und Director bei Mazars in Deutschland

Neue Studie zu Nachhaltigkeit und Investitionsentscheidungen

Angesichts der strengeren Regeln, kann man davon ausgehen, dass Finanzmarktakteure ihr Kapital künftig immer stärker in nachhaltige Anlageformen investieren. Eine neue Studie der Unternehmensberatung Mazars Deutschland ging dieser Annahme nun genauer auf den Grund und wollte wissen, welche Rolle Nachhaltigkeit für die Investitionsentscheidung von institutionellen Investoren spielt. Zudem wurde erhoben, wie sich Verantwortliche aus der Finanzbranche informieren, bevor sie Anlageentscheidungen treffen. Für die Studie wurden laut Mazars im April 2021 insgesamt „127 für Kapital- und Investitionsentscheidungen verantwortliche Personen“ in Deutschland online befragt.

Investoren erwarten Nachhaltigkeitsmanagement

Die Studie kommt laut den Autoren eindeutig zum Schluss, dass die Erwartungen der befragten Investoren an Unternehmen und deren Nachhaltigkeitsmanagement hoch sind. Dabei kommt es Investoren laut Mazars insbesondere auf zwei Faktoren an: 90 Prozent halten ein etabliertes Nachhaltigkeitsmanagementsystem für sehr wichtig oder eher wichtig. 91 Prozent legen Wert darauf, dass Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette systematisch mit einbeziehen, wenn es um Nachhaltigkeitskriterien geht.

Demzufolge sind Unternehmen dazu angehalten systematisches Nachhaltigkeitsmanagement zu betreiben und Verantwortlichkeiten im eigenen Unternehmen zu definieren. „Immer mehr Kunden erwarten nachhaltige Investitions- und Anlagestrategien bei Investoren wie Private Equity- und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Das führt dazu, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten belegen müssen, um weiterhin an benötigtes Kapital zu gelangen“, so Kai M. Beckmann, Studienleiter und Director bei Mazars in Deutschland.

Die wichtigsten Zahlen der Studie im Überblick

93 Prozent der Investoren halten Nachhaltigkeitsreporting für wichtig.

77 Prozent der Investoren nutzen extern geprüfte Informationen über Nachhaltigkeit.

37 Prozent investieren nur in Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeit belegen können.

47 Prozent berücksichtigen außerdem externe ESG-Zertifikate, um nachhaltiges Handeln zu beurteilen

Für 53 Prozent der Investoren hängt ihre Investitionsentscheidung davon ab, ob Unternehmen beim CO2-Ausstoß einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten.

Extern geprüfte Nachhaltigkeitsberichte

Für mehr als ein Drittel der befragten Investoren ist fehlende Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit sogar ein Dealbreaker. Sie schließen Unternehmen von Investitionen aus, wenn diese ihre Angaben zur Nachhaltigkeit nicht belegen können.

Doch wo informieren sich Investoren über die Nachhaltigkeit der Unternehmen? Wer die ESG-Performance von Unternehmen beurteilen möchte, verlässt sich laut den Studienautoren selten auf deren ungeprüfte Darstellung – etwa auf der Website. Nur für 24 Prozent der Befragten stellen diese eine „sehr wichtige“ Informationsquelle dar. Stattdessen setzen Entscheider auf testierte Nachhaltigkeitsberichte, externe ESG-Zertifizierungen und Ratings sowie die Mitgliedschaft in Nachhaltigkeitsinitiativen, die ebenfalls klare Transparenzanforderungen anlegen. 

Eine häufige Informationsquelle ist für 55 Prozent ein geprüfter Nachhaltigkeitsbericht. Zudem gaben 77 Prozent der Befragten an, für ihre Investitions- und Anlageentscheidungen extern geprüfte Informationen zu nutzen. 47 Prozent berücksichtigen außerdem externe ESG-Zertifikate, um nachhaltiges Handeln zu beurteilen

Welche Nachhaltigkeitsaspekte sind wichtig?

In der Studie wurde zudem erhoben, welche Nachhaltigkeitsaspekte für Investoren wichtig sind. Mit dem Thema Energieverbrauch stellen die Befragten laut Mazars im Bereich „Environment“ einen „ESG-Klassiker“ an die erste Stelle. Das Ergebnis im Details: Für mehr als 50 Prozent der Investoren hängt ihre Investitionsentscheidung davon ab, ob Unternehmen beim CO2-Ausstoß einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten oder sogar erneuerbare Energien am eigenen Standort erzeugen und nutzen.

In den beiden anderen ESG-Dimensionen geht es der Mehrheit vorrangig um die eigene Belegschaft (Arbeits- und Gesundheitsschutz) sowie um gesellschaftliche Verantwortung. Mit geringem Abstand folgen die neueren ESG-Themen: darunter Schadstoffemissionen, der Umgang mit Ressourcen, Kundensicherheit, Menschenrechte, Governance-Prozesse und -Regeln.

(c) Nachhaltigkeit & Anlageverhalten 2021″ Mazars

Die fünf Kernergebnisse

Die Studie kommt laut Beckmann zum Schluss: Wer jetzt noch keine extern geprüften Zahlen zu ESG-Fortschritten nachweisen kann, wird es bald erheblich schwerer haben, an Geld zu kommen. Mazars fasst die fünf Kernergebnisse der Studie wie folgt zusammen:

  • Die sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) werden für professionelle Kapitalanleger immer wichtiger. Anlageentscheider haben nahezu flächendeckend Nachhaltigkeitskriterien in ihre Managementsysteme aufgenommen. Sie benötigen für ihre Analysen umfangreiche und aussagekräftige Daten.
  • Mehr als 90 Prozent der Investoren halten ein Nachhaltigkeitsreporting für wichtig. Die darin enthaltenen Informationen beziehen sie explizit in Investitions- und Anlageentscheidungen ein. Mehr als ein Drittel der Befragten schließt sogar Unternehmen aus, die ihre Nachhaltigkeit nicht stichhaltig nachweisen können.
  • Anlageentscheider, die sich über die Nachhaltigkeitsperformance von Investitionszielen und potenziellen Geschäftspartnerinnen informieren, ziehen entsprechend mehrheitlich geprüfte Nachhaltigkeitsberichte heran.
  • Für Unternehmen, die Kapital einwerben oder Kredite beantragen wollen, heißt das: Sie müssen eine Vielzahl konkreter Vorgaben und Reportingstandards erfüllen. Ihre Kennzahlen sollten hohen Qualitätsansprüchen genügen und am besten von unabhängiger Stelle validiert sein.
  • Für die Befragten ist Klimaschutz das wichtigste der sechs Umweltziele aus der Taxonomie-Verordnung der EU. Unternehmen sollten Umweltverschmutzung vermeiden oder vermindern und Schwellenwerte bei den CO2-Emissionen einhalten. Außerdem legen Investoren ihr Augenmerk auf Arbeitsschutz und gesellschaftliche Verantwortung.

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In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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