28.07.2021

Wie Nachhaltigkeit die Investitionsentscheidungen von Investoren beeinflusst

Welchen Stellenwert hat das Thema "Nachhaltigkeit" bei Investitionsentscheidungen von institutionellen Investoren? Eine Antwort darauf liefert die neue Studie "Nachhaltigkeit & Anlageverhalten 2021"der Unternehmensberatung Mazars.
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(c) Adobe Stock

Die Aspekte Environment, Social und Governance – zusammengefasst im Kürzel „ESG“ – rücken in der Finanzwirtschaft immer stärker in den Fokus. Ein Grund dafür ist unter anderem die EU-Taxonomie-Verordnung, die ab Jänner 2022 institutionelle Investoren dazu verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Anlagen in ihrem Portfolio zu berichten. Aber auch die Konsumenten stellen in Sachen „Nachhaltigkeit“ immer höhere Anforderungen an die Unternehmen.

Wer jetzt noch keine extern geprüften Zahlen zu ESG-Fortschritten nachweisen kann, wird es bald erheblich schwerer haben, an Geld zu kommen.

Kai M. Beckmann, Studienleiter und Director bei Mazars in Deutschland

Neue Studie zu Nachhaltigkeit und Investitionsentscheidungen

Angesichts der strengeren Regeln, kann man davon ausgehen, dass Finanzmarktakteure ihr Kapital künftig immer stärker in nachhaltige Anlageformen investieren. Eine neue Studie der Unternehmensberatung Mazars Deutschland ging dieser Annahme nun genauer auf den Grund und wollte wissen, welche Rolle Nachhaltigkeit für die Investitionsentscheidung von institutionellen Investoren spielt. Zudem wurde erhoben, wie sich Verantwortliche aus der Finanzbranche informieren, bevor sie Anlageentscheidungen treffen. Für die Studie wurden laut Mazars im April 2021 insgesamt „127 für Kapital- und Investitionsentscheidungen verantwortliche Personen“ in Deutschland online befragt.

Investoren erwarten Nachhaltigkeitsmanagement

Die Studie kommt laut den Autoren eindeutig zum Schluss, dass die Erwartungen der befragten Investoren an Unternehmen und deren Nachhaltigkeitsmanagement hoch sind. Dabei kommt es Investoren laut Mazars insbesondere auf zwei Faktoren an: 90 Prozent halten ein etabliertes Nachhaltigkeitsmanagementsystem für sehr wichtig oder eher wichtig. 91 Prozent legen Wert darauf, dass Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette systematisch mit einbeziehen, wenn es um Nachhaltigkeitskriterien geht.

Demzufolge sind Unternehmen dazu angehalten systematisches Nachhaltigkeitsmanagement zu betreiben und Verantwortlichkeiten im eigenen Unternehmen zu definieren. „Immer mehr Kunden erwarten nachhaltige Investitions- und Anlagestrategien bei Investoren wie Private Equity- und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Das führt dazu, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten belegen müssen, um weiterhin an benötigtes Kapital zu gelangen“, so Kai M. Beckmann, Studienleiter und Director bei Mazars in Deutschland.

Die wichtigsten Zahlen der Studie im Überblick

93 Prozent der Investoren halten Nachhaltigkeitsreporting für wichtig.

77 Prozent der Investoren nutzen extern geprüfte Informationen über Nachhaltigkeit.

37 Prozent investieren nur in Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeit belegen können.

47 Prozent berücksichtigen außerdem externe ESG-Zertifikate, um nachhaltiges Handeln zu beurteilen

Für 53 Prozent der Investoren hängt ihre Investitionsentscheidung davon ab, ob Unternehmen beim CO2-Ausstoß einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten.

Extern geprüfte Nachhaltigkeitsberichte

Für mehr als ein Drittel der befragten Investoren ist fehlende Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit sogar ein Dealbreaker. Sie schließen Unternehmen von Investitionen aus, wenn diese ihre Angaben zur Nachhaltigkeit nicht belegen können.

Doch wo informieren sich Investoren über die Nachhaltigkeit der Unternehmen? Wer die ESG-Performance von Unternehmen beurteilen möchte, verlässt sich laut den Studienautoren selten auf deren ungeprüfte Darstellung – etwa auf der Website. Nur für 24 Prozent der Befragten stellen diese eine „sehr wichtige“ Informationsquelle dar. Stattdessen setzen Entscheider auf testierte Nachhaltigkeitsberichte, externe ESG-Zertifizierungen und Ratings sowie die Mitgliedschaft in Nachhaltigkeitsinitiativen, die ebenfalls klare Transparenzanforderungen anlegen. 

Eine häufige Informationsquelle ist für 55 Prozent ein geprüfter Nachhaltigkeitsbericht. Zudem gaben 77 Prozent der Befragten an, für ihre Investitions- und Anlageentscheidungen extern geprüfte Informationen zu nutzen. 47 Prozent berücksichtigen außerdem externe ESG-Zertifikate, um nachhaltiges Handeln zu beurteilen

Welche Nachhaltigkeitsaspekte sind wichtig?

In der Studie wurde zudem erhoben, welche Nachhaltigkeitsaspekte für Investoren wichtig sind. Mit dem Thema Energieverbrauch stellen die Befragten laut Mazars im Bereich „Environment“ einen „ESG-Klassiker“ an die erste Stelle. Das Ergebnis im Details: Für mehr als 50 Prozent der Investoren hängt ihre Investitionsentscheidung davon ab, ob Unternehmen beim CO2-Ausstoß einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten oder sogar erneuerbare Energien am eigenen Standort erzeugen und nutzen.

In den beiden anderen ESG-Dimensionen geht es der Mehrheit vorrangig um die eigene Belegschaft (Arbeits- und Gesundheitsschutz) sowie um gesellschaftliche Verantwortung. Mit geringem Abstand folgen die neueren ESG-Themen: darunter Schadstoffemissionen, der Umgang mit Ressourcen, Kundensicherheit, Menschenrechte, Governance-Prozesse und -Regeln.

(c) Nachhaltigkeit & Anlageverhalten 2021″ Mazars

Die fünf Kernergebnisse

Die Studie kommt laut Beckmann zum Schluss: Wer jetzt noch keine extern geprüften Zahlen zu ESG-Fortschritten nachweisen kann, wird es bald erheblich schwerer haben, an Geld zu kommen. Mazars fasst die fünf Kernergebnisse der Studie wie folgt zusammen:

  • Die sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) werden für professionelle Kapitalanleger immer wichtiger. Anlageentscheider haben nahezu flächendeckend Nachhaltigkeitskriterien in ihre Managementsysteme aufgenommen. Sie benötigen für ihre Analysen umfangreiche und aussagekräftige Daten.
  • Mehr als 90 Prozent der Investoren halten ein Nachhaltigkeitsreporting für wichtig. Die darin enthaltenen Informationen beziehen sie explizit in Investitions- und Anlageentscheidungen ein. Mehr als ein Drittel der Befragten schließt sogar Unternehmen aus, die ihre Nachhaltigkeit nicht stichhaltig nachweisen können.
  • Anlageentscheider, die sich über die Nachhaltigkeitsperformance von Investitionszielen und potenziellen Geschäftspartnerinnen informieren, ziehen entsprechend mehrheitlich geprüfte Nachhaltigkeitsberichte heran.
  • Für Unternehmen, die Kapital einwerben oder Kredite beantragen wollen, heißt das: Sie müssen eine Vielzahl konkreter Vorgaben und Reportingstandards erfüllen. Ihre Kennzahlen sollten hohen Qualitätsansprüchen genügen und am besten von unabhängiger Stelle validiert sein.
  • Für die Befragten ist Klimaschutz das wichtigste der sechs Umweltziele aus der Taxonomie-Verordnung der EU. Unternehmen sollten Umweltverschmutzung vermeiden oder vermindern und Schwellenwerte bei den CO2-Emissionen einhalten. Außerdem legen Investoren ihr Augenmerk auf Arbeitsschutz und gesellschaftliche Verantwortung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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