06.03.2026
INTERVIEW

Wie man Gehaltsverhandlungen richtig angeht

Interview. Sander van de Rijdt hat mit Planradar vor zwölf Jahren eines der erfolgreichsten österreichischen Scaleups mitgegründet und führt das Unternehmen nach wie vor als Co-CEO. In dieser Rolle hat er auch zahlreiche Gehaltsgespräche geführt – seine wichtigsten Erkenntnisse daraus schildert er im brutkasten-Interview.
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PlanRadar Co-Founder und CEO Sander van de Rijdt
PlanRadar Co-Founder und CEO Sander van de Rijdt | © brutkasten / Martin Pacher

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von März 2026 “Kraftakt” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


brutkasten: Wann ist aus deiner Sicht als Gründer und CEO der beste und wann der schlechteste Zeitpunkt, dich auf eine Gehaltserhöhung anzusprechen?

Sander van de Rijdt: Ich denke, es gibt keinen schlechtesten oder besten Zeitpunkt – das ist einfach Teil der Zusammenarbeit. Es sollte meiner Ansicht nach aber schon ein konkreter Anlassfall bestehen, wie erweiterte Verantwortlichkeiten, besonders gute Ergebnisse oder entsprechend lange erfolgreiche Tätigkeit.

Initiierst du Gehaltserhöhungen von dir aus oder gibt es sie nur, wenn sie jemand aktiv verlangt?

Wir haben mittlerweile einen standardisierten jährlichen Prozess, wo neben der Performance, die durch die Führungskraft in fünf möglichen Stufen bewertet und begründet wird, auch die Markt-Benchmark unserer Branche einfließt. Entsprechend kommt es dann proaktiv zu Anpassungen, wo auch immer es nötig ist. Unterjährig sind die Anlassfälle meist Veränderungen in der Position oder Verantwortlichkeit. Als wir noch ein junges Startup waren, ging es eigentlich immer von den Mitarbeitern aus, da wir noch keinen klaren Prozess und auch keine dezidierte HR hatten.

Was war die schwierigste Gehaltsverhandlung, die du als Gründer je geführt hast?

Die schwierigste Gehaltsverhandlung war eigentlich immer mit einem bestimmten Sales-Leader. Das hat immer sehr lange gedauert und die Person hat immer das Maximum ausgereizt. Andererseits willst du ja auch genau solche Profile im Vertrieb. Man muss dann immer versuchen, nicht emotional zu werden, auch wenn das manchmal sehr schwer ist.

Wie entscheidest du zwischen „Wir können uns das nicht leisten“ und „Wir können es uns nicht leisten, diese Person zu verlieren“?

Vorwiegend anhand von Zahlen und der Marktlage. Ich stelle mir dabei folgende Fragen: Ist die Forderung angemessen oder total überzogen? Wie schwer ist aktuell eine Nachbesetzung und wie stehen diese Kosten im Vergleich zur Forderung? Wichtig ist immer auch, bestehende Gehaltsgefüge nicht zu zerschießen.

Welches Argument ist in einer Gehaltsverhandlung ein absolutes No-Go für dich?

Es muss immer partnerschaftlich bleiben und die Lösung muss im Vordergrund stehen. Ich persönlich mag unverschämte Erstforderungen nicht; oder wenn kein ehrlicher Diskurs geführt wird. Das beidseitige Vertrauen ist das Wichtigste und darf nicht zerstört werden – sonst geht die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit verloren.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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