08.01.2015

Wie man ein Mission-Statement richtig verfasst

Ein guter Businessplan ist die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen. Mindestens genauso wichtig ist ein Mission-Statement. Bei diesem fasst man kompakt zusammen, welche Ziele das Unternehmen verfolgt und welche Philosophie ihm zu Grunde liegt.
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Wofür das Unternehmen steht ist so wichtig wie der Businessplan. DDRockstar - fotolia.com

Gründer wissen längst, wie wichtig der Business Plan für ihr Unternehmen ist. Dass das Mission Statement (das Unternehmensleitbild) fast genauso wichtig ist, wissen  viele allerdings nicht. Bei diesem fasst man kompakt und in nur wenigen Sätzen zusammen, welche Ziele das Unternehmen verfolgt und welche Philosophie ihm zu Grunde liegt.

Unternehmensaspekte reflektieren

Jeder Aspekt des Unternehmens wird vom Mission Statement reflektiert: die Breite der Produktpalette, die Preispolitik, die Qualität, der Service, die Positionierung im Markt, das Wachstumspotenzial, technische Voraussetzungen, sowie die Beziehung zu Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten, Wettbewerbsteilnehmern und der Community. „Das Mission Statement hilft zu spezifizieren, was man für ein Business hat, sowie welche Ziele damit verfolgt werden“, meint Rhonda Abrams, Autorin von „The Successful Business Plan: Secrets and Strategies“.

„Das Mission Statement hilft zu spezifizieren, was man für ein Business hat, sowie welche Ziele damit verfolgt werden“

Praxisbeispiel von Rhonda Abrams

„AAA Inc. ist ein feuriges, fantasievolles Nahrungsmittel- und Dienstleistungsunternehmen, das hochwertige, manchmal ungewöhnliche Lebensmittel zu einer moderaten Preisstruktur und ausschließlich mit natürlichen Zutaten anbietet. Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden, Mitarbeiter, unserer Gemeinschaft und unserer Umwelt. Ziel ist es, uns als Marke regional zu positionieren und aus dem nachhaltigen Interesse an südwestlichen und mexikanischen Lebensmitteln zu profitieren. Weiteres Ziel ist es, moderat zu wachsen, profitabel zu sein und unseren Humor beizubehalten“

Die Herangehensweise

Um ein Mission Statement zu verfassen, das widerspiegeln soll, was das Unternehmen ausmacht, muss man sich zunächst die richtigen Fragen stellen. Businessplan Experte David Tucker stellt die wichtigste Frage vorweg: Was tut mein Unternehmen überhaupt? Nachdem man seine Nische bereits gefunden haben sollte, müsste zumindest diese Antwort nicht mehr allzu schwer fallen.

Das Mission Statement sollte dynamische, visuelle Bilder in den Köpfen schaffen und inspirieren.

Anhaltspunkte zum Verfassen eines Mission-Statements

  • Warum bin ich unternehmerisch tätig? Was erwarte ich von mir, meiner Familie und meinen Kunden? Was war der ausschlaggebende Funke, weshalb ich mich entschieden habe, zu gründen? Was wird den Funken am Brennen halten?
  • Wer sind meine Kunden? Was kann ich für sie tun, um ihr Leben zu bereichern – jetzt und in der Zukunft?
  • Welches Bild möchte in von meinem Unternehmen vermitteln? Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und die Gemeinschaft sollen eine genaue Vorstellung von meiner Firma haben
  • Welcher Natur sollen meine Produkte und Dienstleistungen sein? Welche Faktoren sollen Preisstruktur und Qualität bestimmen? Wie wirkt sich dies auf die Existenz meiner Firma aus? Wie sehr wird sich das mit der Zeit verändern?
  • Welches Maß an Service biete ich an? Die meisten Unternehmen glauben, sie „stellen den besten Service zur Verfügung“. Achtung: Hier muss man genau definieren, was am Service außergewöhnlich sein soll und wieso man sich von anderen abhebt.
  • Welche Rolle spielen meine Mitarbeiter und ich selbst im Unternehmen? Weise Manager entwickeln einen Führungsstil, der das Team nicht nur organisiert, sondern auch das Beste aus jedem einzelnen Teammitglied herausholt.
  • Welche Beziehung werde ich zu meinen Lieferanten haben? Jedes Business steht in einer engen Partnerschaften mit seinen Händlern. Wenn man erfolgreich ist, sind sie es auch.
  • Wie unterscheide ich mich von meinen Mitbewerbern? Viele Unternehmer vergessen, dass sie nicht alleine auf dem Spielfeld sind. Was mache ich daher besser als die Konkurrenz? Bin ich billiger oder schneller? Wie kann ich deren Schwäche zu meinem Vorteil nutzen?
  • Wie setze ich Technologie, Kapital, Produkte und Dienstleistungen richtig ein, um mein Ziel zu erreichen? (Ein Strategieplan sollte erstellt werden)
  • Welche Philosophie oder Werte haben mich zu den obigen Antworten geführt?

Tipp: Es ist wichtig (wie bei allem, das nachhaltig bestehen soll), sich genügend Zeit zu nehmen, um sich ernsthafte Gedanken darüber zu machen. Viele Entrepreneure finden heraus, dass die Arbeit am Mission Statement an sich, genau so wichtig ist, wie die finale Version zum Schluss. Am Ende hat man eine klare Antwort darauf, wieso man überhaupt das Risiko der Selbstständigkeit tragen möchte und wieso sich die Umsetzung der Idee auszahlt.

Eins, Zwei, Drei… Los!

Nach Fertigstellung, muss man sein Mission Statement unter die Leute bringen! Nicht nur innerhalb, auch außerhalb der Firma sollen die Leute wissen, worum es geht. Die Mitarbeiter sollen sich damit identifizieren und Kunden sollen verstehen, wieso sie gerade die Leistungen dieses Anbieters buchen sollten.

 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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