06.10.2023

Wie Künstliche Intelligenz NGOs und öffentliche Institutionen verändert

Wir sprachen mit "Women in AI Austria"-Präsidentin Carina Zehetmaier und Stadt-Wien-CIO Klemens Himpele über Chancen und Herausforderungen im Einsatz von KI in der Praxis.
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KI - Künstliche Intelligenz in der Stadt Wien - Wir sprachen mit Carina Zehetmaier und Klemens Himpele | Fotos beigestellt
Wir sprachen mit Carina Zehetmaier und Klemens Himpele | Fotos beigestellt

Genauso wie die Risiken von künstlicher Intelligenz in aller Munde sind, so müssen es auch die Chancen sein, die die Technologie mit sich bringt. Und wenn KI unseren Alltag verbessern und Gutes bewirken kann, sollte ihr Potenzial genutzt werden. Dieser Meinung sind Carina Zehetmaier, Präsidentin von Women in AI Austria und Klemens Himpele, CIO (Chief Information Officer) der Stadt Wien. Sie haben bei der IDEALE 2023 – der Konferenz für wertebasierte Kommunikation – in einem Panel zu „Roboteranarchie und NGO-Utopie in Bezug auf KI“ von erstaunlichen KI-Anwendungsbeispielen und Best Practices erzählt. Der brutkasten hat die beiden im Anschluss zum Interview getroffen.

Himpele hat ChatGPT das erste Mal benutzt, um eine Rede schreiben zu lassen, Zehetmaier als Juristin, um eine Rechtsfrage zu stellen, mit deren Beantwortung sie nicht zufrieden war. Wir wissen, dass künstliche Intelligenz universell einsetzbar ist, sich jedoch lange nicht für alle Zwecke eignet. Aber wie kann KI zum Gemeinwohl beitragen? 

Durch Künstliche Intelligenz die Social Development Goals der UN vorantreiben

Für Carina Zehetmaier ist klar, KI sollte in Zusammenhang mit den SDGs, den globalen Zielen der nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen (UN) eingesetzt werden. Die Technologie beschleunigt Fortschritte in allen 17 Bereichen, wie zum Beispiel im smarten Energieverbrauch, bei Hilfeleistungen für Menschen in Not oder in der Biodiversitätsforschung. Auch die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung sei möglich, indem KI Supermärkte bei der Bedarfsplanung unterstützt.

Ihr Lieblings-Use-Case stammt aus einem UN-Projekt und beschäftigt sich mit Extremwetter: Die World Meteorological Organisation arbeitete an einem Projekt, bei dem durch Hilfe von KI vorhergesagt werden kann, wo und wann ein Monsun zuschlagen wird. „Das passiert tatsächlich schon und nennt sich Forecast Based Financing. Wenn KI im Fall einer Naturkatastrophe verlässlich eingesetzt werden kann, um frühzeitig zu reagieren, Versorgungsgrundlagen zu sichern und Menschen und Tiere zu schützen, wäre dies aus humanitärer und wirtschaftlicher Sicht ein Durchbruch”, sagt die KI-Expertin

Klemens Himpele ergänzt die Fähigkeiten der Bild- und Texterkennung, die KI zu einem starken Kommunikationstool machen – selbstverständlich auch im Tätigkeitsbereich von NGOs. Genauso wird KI schon bald ein wichtiger Assistent für Sachbearbeiter:innen im öffentlichen Dienst. „KI trägt durch den Abbau von Kommunikationsbarrieren zum Gemeinwohl bei. Inhalte können in anderen Sprachen angeboten werden, was die Informationsbeschaffung für Menschen vereinfacht”, so Himpele. Zehetmaier merkt an, dass Multilingualismus grundsätzlich für KI ein Leichtes ist. Sie verweist auf die Lösung des Wiener Startups Totoy, dessen App offizielle Behördenbriefe in andere Sprachen übersetzen soll. 

In diesen Bereichen setzt die Stadt Wien bereits KI ein

Seit 2016 ist KI im Chatbot (WienBot) auf der Website der Stadt mit redaktionell generierten Antworten im Einsatz. „Es wäre möglich, zusätzliche Inhalte mithilfe von generativer KI generieren zu lassen, das wird aktuell auch überprüft. Dabei müssen wir sicherstellen, dass nur auf der Website auffindbare Informationen wiedergegeben werden”, sagte der CIO. In Bezug darauf sieht Zehetmaier einen klaren Trend: Große Organisationen sind aktuell dabei, KI-Anwendungen auf das eigene Domainwissen hinzutrainieren und an Dokumente zu binden. „Man kann sich das vorstellen, wie eine smarte Suche innerhalb einer Datei ohne dem Problem der Halluzination. An User:innen dürfen keine falschen Informationen weitergegeben werden, da ist die Verantwortung von Unternehmen und vor allem von Behörden viel zu groß”, so Zehetmaier. 

Weiters setzt die Stadt Wien auf ein KI-Tool, bei dem Bilderkennung eingesetzt wird, um Straßenschäden oder beschädigte Verkehrszeichen ausfindig zu machen. Beim EU-finanzierten Projekt BRISE geht es um die Digitalisierung künftiger Bauansuchen und Baugenehmigungen. Diese sollen durch den Einsatz von KI effizienter und transparenter abgewickelt werden. Auf Basis von semantischen Suchmechanismen liefern Indikatoren einen Überblick über die Ergebnisse bisheriger vergleichbarer Bauprozesse. Sachbearbeiter:innen wiederum können mithilfe der Informationen eine fundierte Entscheidung zum Bauprojekt treffen.

Klemens Himpele nennt einen weiteren Use-Case aus der Statistik. Dabei geht es um die Erstellung synthetischer Daten, um demografische Informationen aus dem Melderegister öffentlich zugänglich zu machen. Und zwar unter voller Berücksichtigung des Datenschutzes. Personendaten werden neu generiert, sensible Informationen umgekehrt aber in der Gesamtaggregation der Meldedaten pro Stadtviertel wird ein korrektes Bild der Bewohner:innen gezeigt. Das bedeutet, dass beispielsweise das Alter oder die Identität einzelner Personen leicht verfälscht werden, um die Privatsphäre zu schützen. „So etwas wird im Moment versucht, denn es wäre grandios, wenn man diese Daten der Wissenschaft und Forschung zur Verfügung stellen könnte”, ist Himpele überzeugt.

Verantwortung nicht an die Künstliche Intelligenz delegieren

Für Himpele ist klar: „Zu welchem Grad auch immer KI in den Entscheidungsprozess von Mitarbeiter:innen der Stadt Wien eingebunden sein mag – fest steht, die Verantwortung liegt letztendlich voll und ganz beim Menschen.” Zudem gäbe es für Mitarbeiter:innen den „KI-Kompass”, dessen Aufgabe es ist, durch die richtige Anwendung von KI zu leiten. In den „Prompt Together” Kursen lernen Bedienstete der Stadt Wien die praktische Anwendung von ChatGPT. Genauso oft wie das Wort „KI-Kompass” im Interview fällt, so häufig wird auch über Datenschutz gesprochen. Es sei essenziell, keine internen Planungsdokumente mit ChatGPT zu teilen. Sämtliche Entscheidungen, die auf Basis von KI-Ergebnissen getroffen werden, seien auch dementsprechend zu kennzeichnen. Himpele erklärt: „In künstlicher Intelligenz liegt sehr viel Musik, wenn es um die Effizienz der Verwaltung geht, und gleichzeitig haben wir eine besonders große Verantwortung, dass die getroffenen Entscheidungen unbiased sind und keine Benachteiligungen aufgrund Geschlecht, Religion, Herkunft, etc. entstehen.”

Carina Zehetmaier lobt den KI-Kompass, denn sie weiß aus eigener Erfahrung von einigen großen Industrie- und Technologieunternehmen, dass den Angestellten der Umgang mit ChatGPT verboten wird. Dies geschähe aus Angst, dass Mitarbeiter:innen nicht in der Lage sind, verantwortungsvoll mit der Technologie umzugehen. Das sei – ihrer Meinung nach – nicht der richtige Weg. Man müsse als Organisation einen Leitfaden zur Verfügung stellen und aufklären.

KI-Kurse als Schulungsinstrument für die breite Masse? 

Bestrebungen der Stadt Wien, die breite Bevölkerung in den Lernprozess rund um KI einzubinden, gibt es bis dato nicht. In Finnland wird dies zum Beispiel schon seit 2019 durch das Angebot von kostenlosen KI-Kursen so gehandhabt. Ziel ist, der Bevölkerung Wissen zu künstlicher Intelligenz zu vermitteln, da KI demokratisch reguliert werden muss. Und das wiederum setzt freien Zugang zu Informationen über die Technologie voraus. Zusätzlich können nur digital mündige Bürger:innen die Zukunft eines starken Wirtschaftsstandortes mitgestalten, so die Devise.

Himpele hat die Hoffnung, dass die Schulen diese wichtige Aufgabe übernehmen und die Lehrpläne dahingehend anpassen werden. Was es in Wien allerdings gibt, sind Weiterbildungen im Bereich Künstliche Intelligenz über den WAFF oder die Volkshochschule. Eine attraktive Möglichkeit für alle Österreicher:innen, um sich über KI zu informieren, ist der kostenlose Online-Kurs, den die Universität Helsinki gemeinsam mit der finnischen Unternehmensberatung MinnaLearn ins Leben gerufen hat. Seit kurzem wird der Kurs in allen 24 EU-Sprachen angeboten. 

Zehetmaier wünscht sich, in der Stadt Wien Angebote für Bürger:innen zu schaffen, sodass diese aktiv am digitalen Wandel teilhaben können. So könnte Wien eine Vorreiterrolle einnehmen und zeigen, dass hier ein öffentlicher Auftrag erfüllt und auf den richtigen Umgang mit KI Wert gelegt wird. 

Eine strategische KI-Positionierung, um sich geopolitisch gut aufzustellen

Zehetmaier fährt fort: „Österreichweit fehlen Mittel für die KI-Forschung. Diese sollten dringend aufgestockt werden, wenn wir im internationalen Vergleich nicht hinterherhinken möchten. Was Wien betrifft, so hat sich die Stadt international als Zentrum für digitalen Humanismus und Smart City Konzepte etabliert. Jetzt müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Wien als KI-Wirtschaftsstandort zu positionieren. Gleichzeitig könnten mit einem höheren Budget auch mehr der dringend benötigten KI-Forschungsstellen besetzt werden.” Die Mittel für die Förderung der Hochschulen fielen aber unter die Aufgaben des Bundes und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Wien.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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