17.07.2018

Interview: Wie Janice Goodenough mit HYDROGRID die Digitalisierung im Energiesektor vorantreibt

Das junge Unternehmen HYDROGRID mit Sitz in Wien bietet Wasserkraftwerksbetreibern eine SaaS-Lösung an, die Prozesse vollautomatisiert und an die aktuelle Marktsituation anpasst. Der Brutkasten hat sich mit Janice Goodenough, CEO von HYDROGRID, über das Geschäftsmodell, den USP, und Zukunftsvisionen des SaaS-Anbieters und vieles andere mehr unterhalten.
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HYDROGRID
(c) HYDROGRID. Das Team von HYDROGRID.

Die Energiebranche zählt mit zu den konservativsten überhaupt. Das liegt vor allem daran, dass sich Vorhaben in diesem Bereich meist über viele Jahrzehnte hinweg bewähren müssen. Durch den schnellen Ausbau der Windenergie und Photovoltaik kommt jetzt immer mehr Bewegung in die eher träge Branche. Es ist wichtiger geworden, schnell auf Marktsignale zu reagieren und die Produktion an die Nachfrage rasch anzupassen. Größere Stromproduzenten haben deshalb in den vergangenen Jahren viel Zeit und Geld in die Beschleunigung und Digitialisierung ihrer Prozesse investiert. Kleine Stromproduzenten hingegen ist der Schritt in die „Energiewelt 2.0“ noch nicht vollständig gelungen. HYDROGRID möchte genau dort ansetzen. Genauer gesagt bei den Wasserkrafterzeugern.

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Wer ist Eure Zielgruppe?

Janice Goodenough: Unsere Kunden sind Besitzer und Betreiber von Wasserkraftanlagen mit einer Erzeugungsleistung bis ca. 50 MW. Anlagen dieser Größe gehören meist privaten Eigentümern, Stadtwerken und oft auch institutionellen Investoren, die Wasserkraftwerke als sichere, langfristige Anlagemöglichkeit nutzen. Allein in der Größenordnung unter 10 MW Leistung gibt es in Europa 17.000 Anlagen mit einer Jahreserzeugung von 73 TWh und etwa 3 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr.

HYDROGRID
(c) HYDROGRID. Die Geschäftsführerin von HYDROGRID, Janice Goodenough.

Was ist ’neu‘ an der Lösung von HYDROGRID zur Steuerung von Kraftwerken?

Janice Goodenough: Wir bieten eine integrierte Lösung an, die von der Prognose der hydrologischen Situation mittels Machine Learning Algorithmen bis hin zur optimalen Vermarktung der erzeugten Energie am Strommarkt alles managt. Auch die Steuerung der Turbinen und Schleusen wird durch Schnittstellen in die Leittechniksysteme der Kraftwerke 365 Tage im Jahr automatisch technisch optimal umgesetzt. Um es in einem Satz zusammenzufassen: Durch unsere Insight Suite wird ein Wasserkraftwerk zum ‚Smart Power Plant‘, das 365 Tage im Jahr vorrausschauend & ökonomisch optimal auf die sich ständig verändernde hydrologische Situation und den Strommarkt reagiert.

Welchen Benefit hat der Kunde davon?

Janice Goodenough: Ein wesentlicher Benefit für unsere Kunden ist die vollständige Automatisierung der täglichen Prozesse zur optimalen Planung, Steuerung und Vermarktung seiner Wasserkraftproduktion. Es werden also bisher teils manuelle Schritte automatisiert. Darüber hinaus erfolgt die Steuerung mit unseren Methoden automatisch sowohl marktgetrieben als auch technisch optimal unter Berücksichtigung der betrieblichen Restriktionen (wie z.B. Restwasserabgabemengen). Dadurch können wir eine Erlössteigerung erreichen, die insbesondere bei Speicherkraftwerken und Kaskaden signifikant ist, d.h. im 2-stelligen Prozentbereich. Da sich das praktisch 1:1 auf die ‚Bottom Line‘ durchschlägt verbessert sich damit der ROI (Anm. d. Red.: return on investment) der Anlage erheblich.

A propos Bottom Line: Ganz kostenlos wird Euer Service vermutlich nicht sein. Wie funktioniert das Geschäftsmodell?

Janice Goodenough: Das stimmt natürlich! Wir verrechnen aber nur eine sehr moderate monatliche ‚fixed fee‘ pro Kraftwerk für das Management und sind performanceabhängig an der Erlössteigerung beteiligt. Damit gibt es jetzt erstmals eine Lösung, die ohne große Anfangsinvestments in IT-Infrastruktur und Software-Lizenzen auskommt und damit in punkto Kosten auch für kleine und mittlere Wasserkrafterzeuger Sinn ergibt.

Warum gibt es noch keine ähnlichen Lösungen im Markt? Was ist Euer technischer USP?

Janice Goodenough: Unsere optimale Kraftwerkssteuerung basiert auf einem von uns entwickelten, proprietärem heuristischen Optimierungsalgorithmus. Ähnliche mathematische Methoden kommen teilweise im Supply Chain Management zum Einsatz, werden in der Energiewirtschaft aber praktisch nirgendwo angewandt. Gegenüber den üblichen stochastischen oder deterministischen Solver-Lösungen zur Kraftwerksoptimierung hat unsere Methode den Vorteil, dass sowohl beim Setup neuer Kraftwerke im System als auch im täglichen Betrieb eine fast hunderprozentige Automatisierung möglich ist. Wir können dadurch eine hohe Anzahl von Kraftwerken mit einem wesentlich geringeren Personalaufwand optimal steuern. Auch die Rechenzeit haben wir gegenüber den üblichen Methoden um rund eine Zehnerpotenz reduziert. Durch diese beiden Faktoren wird unser Geschäftsmodell überhaupt erst möglich.

Was ist das Ziel für die nächsten 12 Monate?

Janice Goodenough: Wir möchten unseren geographischen Fokus erweitern und unsere Lösung in einigen neuen Märkten anbieten. Außerdem arbeiten wir an Kooperationen, die es uns erlauben werden, unser Business Development rascher zu skalieren. Das Team soll ebenfalls noch weiter vergrößert werden. Wir posten natürlich konkrete offene Stellen, aber auch Initiativbewerbungen von guten Leuten, die unsere Leidenschaft für Wasserkraft teilen, sind willkommen!


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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