03.11.2023

Wie die Gläserne IT-Decke mit Online-Fortbildungen durchbrochen werden kann

Der Frauenanteil in technischen Berufen lässt in Österreich - wie auch weltweit - zu Wünschen übrig. Flexible Onlinekurse könnten hier Abhilfe schaffen - das meint auch Christine Antlanger-Winter, Google Regional Director Österreich und Schweiz. Im Rahmen einer Paneldiskussion sprach sie vom Potenzial der "Google Career Certificates".
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vlnr: Mahdis Gharaei (The Female Factor), Christine Antlanger-Winter (Google), Alma Zadić (BMJ), Elena Drakulevska (Stipendiatin), Eva-Maria Burger (AK Wien) | (c) The Female Factor / Madzigon

Wer sich heutzutage beruflich weiterbilden möchte, ist schon lange nicht mehr auf persönliche Kursbesuche in Volkshochschulen angewiesen. Unternehmensgiganten wie Google oder Linkedin beispielsweise bieten flexible Online-Kurse an, um sich vor allem im Tech-Bereich weiterbilden zu können.

Aber auch frei verfügbare Tutorials auf Youtube sollen schon den ein oder anderen Jobwechsel ermöglicht haben. Google möchte mit seinen „Google Career Certificates” Bildungschancen und Upskilling-Möglichkeiten konkret auch für weibliche Arbeitnehmende in IT-relevanten Berufen erhöhen. Schließlich ist die Online-Teilnahme einer Frau an einem männlich dominierten Kurs um Einiges wahrscheinlicher, als eine persönliche Teilnahme.

Bis zu 28.000 IT-Fachkräfte fehlen

So soll auch dem IT-Fachkräftemangel entgegenwirkt werden – laut einer Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts (IWI) fehlen der österreichischen Wirtschaft aktuell bis zu rund 28.000 IT-Fachkräfte. Besonders Frauen könnten hier aufholen: In Österreich sind 33 Prozent der MINT-Bachelor-Absolvent:innen weiblich – der Frauenanteil in Unternehmen mit hohem Bedarf an Technologietalenten liegt allerdings nur bei acht Prozent. Diesem weltweiten Phänomen wollen auch unabhängige Online-Kursanbieter entgegenwirken, etwa mit Online-Coding-Kursen exklusiv für Frauen.

Bei einer von Google organisierten Paneldiskussion im brutkasten-Studio diese Woche wurde die aktuelle Lage rund um Bildungs- und Karrierechancen für weibliche Arbeitnehmende am Arbeitsmarkt besprochen. Teilgenommen haben Justizministerin Alma Zadić, Google Regional Director Österreich und Schweiz Christine Antlanger-Winter, die Leiterin Abteilung Frauen und Familie bei der Arbeiterkammer Wien Eva-Maria Burger und Google-Stipendiatin Elena Drakulevska unter der Moderation von Mahdis Gharaei, CEO von „the female factor“.

Justizministerin Zadić: “Diversität ein wichtiger Erfolgsfaktor”

Ein zentraler Inhaltspunkt der Diskussion war die Stärkung der Präsenz von Frauen in technischen Berufen. Laut Zadić profitiere jedes Berufsfeld von Menschen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder Biografie vielfältige Lebensrealitäten haben: „Deshalb ist Diversität ein wichtiger Erfolgsfaktor.“ Weiters ermutigte sie die Zuschauer:innen ihren Leidenschaften zu folgen, und unterstrich die Wichtigkeit von Allianzen: „An entscheidenden Punkten in meinem Leben waren es immer Frauen, die mich ermutigt haben, gewisse Schritte zu setzen und mich etwa für Stipendien zu bewerben oder in die Politik zu gehen und zu gestalten.“

Christine Antlanger-Winter von Google betonte die anhaltende Notwendigkeit für Bildungsmöglichkeiten im digitalen Bereich, die leicht und ohne Vorkenntnisse zugänglich seien sollten: „Österreich ist ein KMU-Land, das auf Innovation setzt. Digitales Know-How ist die grundlegende Basis hierfür. Die Career Certificates sind Googles Angebot, der starken Nachfrage nach neuen digitalen Fähigkeiten in Österreich nachzukommen.”

Die gesamte Paneldiskussion vom 31.10.2023
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Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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