10.03.2022

Wie die Energiewende in Österreich bis 2030 noch gelingen könnte

Welche Maßnahmen müssten in Österreich konkret umgesetzt werden, um bis 2030 die Energiewende noch zu schaffen? Antworten darauf hat uns Lukas Püspök geliefert, der mit seinem familiengeführten Unternehmen zu den führenden Kräften beim Ausbau von erneuerbaren Energien zählt.
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Lukas Püspök | (c) püspök

Das Familienunternehmen Püspök zählt zu den größten Windkraftbetreibern Österreichs und ist im Burgenland aktuell der größte private Stromerzeuger. Ursprünglich wurde es vor rund 25 Jahren von Paul Püspök gegründet, der in Österreich als Windkraft-Pionier der ersten Stunde gilt. Mittlerweile hat sein Neffe Lukas Püspök das Ruder übernommen und führt das familiengeführte Unternehmen in die nächste Generation. Die Firma arbeitet seit jeher eng mit Grundstückseigentümern, Gemeinden, Behörden, Politik und Interessensgruppen zusammen, um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie zu realisieren. Dazu zählt neben der Windkraft auch die Photovoltaik.

Im Interview mit Brutkasten Earth liefert Lukas Püspök Antworten auf aktuelle Fragen rund um die Energiewende, die spätestens seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs unter sicherheitspolitischen Aspekten diskutiert wird. Zudem erläutert er, warum es für die Energiewende nicht unbedingt mehr Geld braucht.


Können erneuerbare Energien auch kurzfristig einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Österreich leisten? 

Auf jeden Fall können erneuerbare Energien auch kurzfristig einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Wir importieren in Österreich nämlich auch Gas, um Strom zu erzeugen und entsprechende Lücken abzudecken. Jede Kilowattstunde, die wir aus erneuerbaren Energien gewinnen, brauchen wir dementsprechend auch weniger Gas und sind somit unabhängiger. Besonders im Winterhalbjahr kann Strom aus Windkraft jenen aus Gaskraftwerken 1:1 ersetzen.  Zudem gibt es auch im Bereich der Raumwärme spannende Projekte. Dazu zählen Überlegungen in Städten sogenannte Großwärmepumpen zu installieren, die mit erneuerbarem Strom betrieben werden können. Natürlich geht die Umstellung nicht innerhalb von einem oder zwei Jahre, aber es geht viel schneller als wir gemeinhin denken.

Aktuell wird in einigen europäischen Ländern angesichts des Ukraine-Kriegs darüber diskutiert, den Ausstieg aus Kohle und Atomenergie zu verschieben. Laufen wir aktuell Gefahr, dass wir Rückschritte in der Energiewende machen? 

Wir müssen aktuell sehr darauf achten, dass wir keine Rückschritte in der Energiewende machen. Es kann natürlich aus versorgungstechnischen Gründen kurzfristig Sinn machen, dass wir gewisse Mengen Gas aus anderen Ländern beziehen. Das in den USA mit Fracking gewonnene Flüssiggas ist allerdings noch klimaschädlicher als das Gas, das wir über die Pipelines importieren. Daher muss die Antwort eigentlich lauten, dass wir die erneuerbaren Energien noch viel schneller ausbauen müssen. Sofern dies nicht der Fall ist, sehe ich eher schwarz.

Die österreichische Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt bis 2030 den gesamten Strombedarf in Österreich aus erneuerbaren Energien zu decken. Ist das Ziel mit den gesetzten Maßnahmen der Regierung, wie dem EAG, realistisch?

Das EAG ist zwar in Summe ambitioniert und in vielen Bereichen gut gemacht, aber im Lichte der aktuellen Krise bräuchte es einen zusätzlichen Turbo für die erneuerbaren Energien. So gibt es auf Bundesebene und vor allem Länderebene noch immer Stolpersteine. Ist es in den nächsten acht Jahren noch zu schaffen? Wir können es schaffen, wir brauchen aber  so etwas wie ein “Sofortprogramm Erneuerbare”.  Noch in diesem Jahr müssen wir beginnen entsprechende Großprojekte umzusetzen.

Was sind aktuell die limitierenden Faktoren bzw. angesprochenen Stolpersteine?

Wir haben zwei Säulen, die eine Hauptlast beim Ausbau der erneuerbaren Energien tragen. Das eine ist die Photovoltaik und das andere ist die Windkraft. Obgleich die Photovoltaik eine der Kerntechnologien der Energiewende ist, haben wir von ihr nur einen vergleichsweise geringen Anteil in Österreich. Hier brauchen wir nicht nur die Dachflächen, sondern auch in jedem Bundesland Solarparks als Großprojekte. Letzteres wird in der Debatte oftmals verschwiegen. Mit den Dächern werden wir es alleine nämlich nicht schaffen. Im Bereich der Windkraft braucht es zudem große Flächen, die als Eignungszonen ausgewiesen werden. Dafür ist zwar nicht die Bundesebene zuständig, sondern die Landesebene. Es bräuchte aber also von allen Seiten mehr Druck auf die Länder bei der Ausweisung von geeigneten Flächen für Erneuerbare. 

In Deutschland hat Christian Lindner angekündigt zusätzlich 200 Millionen Euro in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu investieren. Bräuchte es auch von der österreichischen Bundesregierung für die Energiewende mehr Geld?

Ich glaube, dass es nicht erster Linie mehr Geld braucht. Die erneuerbaren Energien sind ohnehin schon die günstigste Form, um Strom zu erzeugen. Wir brauchen einfach nur besseren Rahmenbedingungen auf allen Ebenen. Dazu zählen mehr Flächen auf Länderebene und einen absoluten Stopp lediglicher Hemmschuhe für große Photovoltaik- und Windprojekte. So gibt es beispielsweise noch immer einen 25 prozentigen Abschlag im Fördertarif für großflächige PV-Projekte.

Wie viel Potential gibt es in der Windkraft noch? 

Von den Flächen und dem Potential wäre in der Windkraft bei weitem genug vorhanden. Wir haben derzeit eine installierte Windkraftleistung von 3,3 Gigawatt in Österreich. Und damit wir die Ziele bis 2030 erfüllen, werden wir zumindest das Doppelte benötigen. Im Lichte der aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Gas und unter Berücksichtigung der Verkehrswende brauchen wir allerdings eine neue Einschätzung, wie viel Strom wir tatsächlich 2030 benötigen werden. Die derzeit angestrebte Verdoppelung der Windkraft wird nicht ausreichen. Der Vorteil an der Windkraft ist, dass zwei Drittel des Stroms im Winterhalbjahr produziert werden können. Das ist auch jenes Halbjahr, in dem wir besonders viel Gas importieren, um damit auch Strom zu erzeugen. 

Welchen Effekt hat das EAG für das Wachstum der Püspök-Unternehmensgruppe?

Obwohl in den meisten Bundesländern die Voraussetzungen für die Erreichung der 2030-Ziele noch fehlen, entwickeln wir sehr aktiv Projekte im Bereich der Photovoltaik und Windkraft. Dafür suchen wir auch intensiv Leute, die mit uns diese Entwicklung mitgestalten wollen. Die Ankündigung des EAG als ambitioniertes Gesetz hat schon dazu geführt, dass sich bei uns die Überzeugung gefestigt hat, dass Österreich am richtigen Weg ist. Dementsprechend haben wir auch in Personen und Projekte investiert. 

Wie beurteilst du als Investor aktuell die Situation für Startups im Energiebereich?

In Österreich hat es im Bereich der Energie bislang gar nicht so viele große Startup-Erfolgsgeschichten gegeben. Das hat mehrere Gründe. Unter anderem hat es damit zu tun, dass es sich um einen sehr stark reglementierten Bereich handelt. Zudem sind viele Assets in den Händen von großen Utilities. Hier ist es nicht so leicht in den Markt reinzukommen. Das ändert sich aber aktuell schlagartig. Wir sehen immer mehr spannende und junge Unternehmen, die im Bereich der erneuerbaren Energien innovative Lösungen anbieten und das Potential haben, in den nächsten Jahren auch zu wachsen. Hier gibt es insbesondere spannende Software-Lösungen. Aktuell bereiten wir mit PUSH Ventures II einen neuen Fonds vor. Neben dem Thema Gesundheit wird der zweite Fokus auf “The Future of the Planet” liegen. Hier möchten wir künftig insbesondere in ClimateTech-Lösungen im Bereich der Energiewende und darüber hinaus investieren.


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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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