10.03.2022

Wie die Energiewende in Österreich bis 2030 noch gelingen könnte

Welche Maßnahmen müssten in Österreich konkret umgesetzt werden, um bis 2030 die Energiewende noch zu schaffen? Antworten darauf hat uns Lukas Püspök geliefert, der mit seinem familiengeführten Unternehmen zu den führenden Kräften beim Ausbau von erneuerbaren Energien zählt.
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Lukas Püspök | (c) püspök

Das Familienunternehmen Püspök zählt zu den größten Windkraftbetreibern Österreichs und ist im Burgenland aktuell der größte private Stromerzeuger. Ursprünglich wurde es vor rund 25 Jahren von Paul Püspök gegründet, der in Österreich als Windkraft-Pionier der ersten Stunde gilt. Mittlerweile hat sein Neffe Lukas Püspök das Ruder übernommen und führt das familiengeführte Unternehmen in die nächste Generation. Die Firma arbeitet seit jeher eng mit Grundstückseigentümern, Gemeinden, Behörden, Politik und Interessensgruppen zusammen, um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie zu realisieren. Dazu zählt neben der Windkraft auch die Photovoltaik.

Im Interview mit Brutkasten Earth liefert Lukas Püspök Antworten auf aktuelle Fragen rund um die Energiewende, die spätestens seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs unter sicherheitspolitischen Aspekten diskutiert wird. Zudem erläutert er, warum es für die Energiewende nicht unbedingt mehr Geld braucht.


Können erneuerbare Energien auch kurzfristig einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Österreich leisten? 

Auf jeden Fall können erneuerbare Energien auch kurzfristig einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Wir importieren in Österreich nämlich auch Gas, um Strom zu erzeugen und entsprechende Lücken abzudecken. Jede Kilowattstunde, die wir aus erneuerbaren Energien gewinnen, brauchen wir dementsprechend auch weniger Gas und sind somit unabhängiger. Besonders im Winterhalbjahr kann Strom aus Windkraft jenen aus Gaskraftwerken 1:1 ersetzen.  Zudem gibt es auch im Bereich der Raumwärme spannende Projekte. Dazu zählen Überlegungen in Städten sogenannte Großwärmepumpen zu installieren, die mit erneuerbarem Strom betrieben werden können. Natürlich geht die Umstellung nicht innerhalb von einem oder zwei Jahre, aber es geht viel schneller als wir gemeinhin denken.

Aktuell wird in einigen europäischen Ländern angesichts des Ukraine-Kriegs darüber diskutiert, den Ausstieg aus Kohle und Atomenergie zu verschieben. Laufen wir aktuell Gefahr, dass wir Rückschritte in der Energiewende machen? 

Wir müssen aktuell sehr darauf achten, dass wir keine Rückschritte in der Energiewende machen. Es kann natürlich aus versorgungstechnischen Gründen kurzfristig Sinn machen, dass wir gewisse Mengen Gas aus anderen Ländern beziehen. Das in den USA mit Fracking gewonnene Flüssiggas ist allerdings noch klimaschädlicher als das Gas, das wir über die Pipelines importieren. Daher muss die Antwort eigentlich lauten, dass wir die erneuerbaren Energien noch viel schneller ausbauen müssen. Sofern dies nicht der Fall ist, sehe ich eher schwarz.

Die österreichische Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt bis 2030 den gesamten Strombedarf in Österreich aus erneuerbaren Energien zu decken. Ist das Ziel mit den gesetzten Maßnahmen der Regierung, wie dem EAG, realistisch?

Das EAG ist zwar in Summe ambitioniert und in vielen Bereichen gut gemacht, aber im Lichte der aktuellen Krise bräuchte es einen zusätzlichen Turbo für die erneuerbaren Energien. So gibt es auf Bundesebene und vor allem Länderebene noch immer Stolpersteine. Ist es in den nächsten acht Jahren noch zu schaffen? Wir können es schaffen, wir brauchen aber  so etwas wie ein “Sofortprogramm Erneuerbare”.  Noch in diesem Jahr müssen wir beginnen entsprechende Großprojekte umzusetzen.

Was sind aktuell die limitierenden Faktoren bzw. angesprochenen Stolpersteine?

Wir haben zwei Säulen, die eine Hauptlast beim Ausbau der erneuerbaren Energien tragen. Das eine ist die Photovoltaik und das andere ist die Windkraft. Obgleich die Photovoltaik eine der Kerntechnologien der Energiewende ist, haben wir von ihr nur einen vergleichsweise geringen Anteil in Österreich. Hier brauchen wir nicht nur die Dachflächen, sondern auch in jedem Bundesland Solarparks als Großprojekte. Letzteres wird in der Debatte oftmals verschwiegen. Mit den Dächern werden wir es alleine nämlich nicht schaffen. Im Bereich der Windkraft braucht es zudem große Flächen, die als Eignungszonen ausgewiesen werden. Dafür ist zwar nicht die Bundesebene zuständig, sondern die Landesebene. Es bräuchte aber also von allen Seiten mehr Druck auf die Länder bei der Ausweisung von geeigneten Flächen für Erneuerbare. 

In Deutschland hat Christian Lindner angekündigt zusätzlich 200 Millionen Euro in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu investieren. Bräuchte es auch von der österreichischen Bundesregierung für die Energiewende mehr Geld?

Ich glaube, dass es nicht erster Linie mehr Geld braucht. Die erneuerbaren Energien sind ohnehin schon die günstigste Form, um Strom zu erzeugen. Wir brauchen einfach nur besseren Rahmenbedingungen auf allen Ebenen. Dazu zählen mehr Flächen auf Länderebene und einen absoluten Stopp lediglicher Hemmschuhe für große Photovoltaik- und Windprojekte. So gibt es beispielsweise noch immer einen 25 prozentigen Abschlag im Fördertarif für großflächige PV-Projekte.

Wie viel Potential gibt es in der Windkraft noch? 

Von den Flächen und dem Potential wäre in der Windkraft bei weitem genug vorhanden. Wir haben derzeit eine installierte Windkraftleistung von 3,3 Gigawatt in Österreich. Und damit wir die Ziele bis 2030 erfüllen, werden wir zumindest das Doppelte benötigen. Im Lichte der aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Gas und unter Berücksichtigung der Verkehrswende brauchen wir allerdings eine neue Einschätzung, wie viel Strom wir tatsächlich 2030 benötigen werden. Die derzeit angestrebte Verdoppelung der Windkraft wird nicht ausreichen. Der Vorteil an der Windkraft ist, dass zwei Drittel des Stroms im Winterhalbjahr produziert werden können. Das ist auch jenes Halbjahr, in dem wir besonders viel Gas importieren, um damit auch Strom zu erzeugen. 

Welchen Effekt hat das EAG für das Wachstum der Püspök-Unternehmensgruppe?

Obwohl in den meisten Bundesländern die Voraussetzungen für die Erreichung der 2030-Ziele noch fehlen, entwickeln wir sehr aktiv Projekte im Bereich der Photovoltaik und Windkraft. Dafür suchen wir auch intensiv Leute, die mit uns diese Entwicklung mitgestalten wollen. Die Ankündigung des EAG als ambitioniertes Gesetz hat schon dazu geführt, dass sich bei uns die Überzeugung gefestigt hat, dass Österreich am richtigen Weg ist. Dementsprechend haben wir auch in Personen und Projekte investiert. 

Wie beurteilst du als Investor aktuell die Situation für Startups im Energiebereich?

In Österreich hat es im Bereich der Energie bislang gar nicht so viele große Startup-Erfolgsgeschichten gegeben. Das hat mehrere Gründe. Unter anderem hat es damit zu tun, dass es sich um einen sehr stark reglementierten Bereich handelt. Zudem sind viele Assets in den Händen von großen Utilities. Hier ist es nicht so leicht in den Markt reinzukommen. Das ändert sich aber aktuell schlagartig. Wir sehen immer mehr spannende und junge Unternehmen, die im Bereich der erneuerbaren Energien innovative Lösungen anbieten und das Potential haben, in den nächsten Jahren auch zu wachsen. Hier gibt es insbesondere spannende Software-Lösungen. Aktuell bereiten wir mit PUSH Ventures II einen neuen Fonds vor. Neben dem Thema Gesundheit wird der zweite Fokus auf “The Future of the Planet” liegen. Hier möchten wir künftig insbesondere in ClimateTech-Lösungen im Bereich der Energiewende und darüber hinaus investieren.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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