11.04.2025
NETWORKING KOLUMNE

Wie der Business-Lunch zum Networking-Booster wird

Kolumne. Wiener Schnitzel, Fish & Chips oder Dim Sum? Netzwerk-Expertin Catharina Rieder erklärt uns, was wir vom Business-Lunch in Wien, London, New York und Shanghai für das Netzwerken lernen können.
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Netzwerkexpertin Catharina Rieder | © Ines Thomsen

Business-Netzwerken ist mehr als nur Kontakte sammeln – es ist ein Beziehungsaufbau-Prozess, der mitunter auch einige Jahre dauern kann. Und selten zeigt sich so deutlich die unterschiedliche, kulturelle Art und Weise beim Netzwerken wie beim Business-Lunch. Während in Wien der „etwas grantige Herr Ober“ fast schon zur Erfahrung dazugehört, geht man in den USA direkt in medias res – und in China entscheidet oft die Hierarchie, wer zuerst spricht (oder isst).

Ich habe in den letzten Jahren viele unterschiedliche Netzwerk-Treffen beim Essen erlebt – manche inspirierend, manche lehrreich, andere einfach nur gut fürs Karma. Was sie alle gemeinsam hatten: Sie waren nie „nur“ Mittagessen.

Dieser Artikel ist eine Einladung, beim Netzwerken über den Tellerrand zu schauen – im wahrsten Sinne des Wortes.

Österreich: Zwischen Höflichkeit, Charme und strukturiertem Miteinander

In Wien ist der Business-Lunch eine stilsichere Angelegenheit – irgendwo zwischen verbindlich und gemütlich. Oft trifft man sich in traditionellen Gaststätten oder Kaffeehäusern wie dem Landtmann, Café Central oder Diglas. Und ja: Das Klischee des leicht mürrischen Oberkellners erfüllt sich erstaunlich oft. Aber das gehört hier fast schon zum Wiener Charme.

Ich reserviere frühzeitig, bitte explizit um einen ruhigen Platz (Stichwort: nicht mitten im Lokal) und bin selbst immer einige Minuten früher da. Wenn man sich noch nie gesehen hat, reserviere ich unter meinem vollen Namen – das erspart den peinlichen „Wo sitzt sie denn?“-Moment. Und ja: Ich frage vorab nach kulinarischen Vorlieben und gebe zwei bis drei Restaurantvorschläge zur Auswahl. Lieber einen Schritt mehr – aber dafür ein echtes Willkommensgefühl. Bei mir steht die zwischenmenschliche Wertschätzung ganz oben.

Auch organisatorisch ist Vorbereitung Gold wert: Ich überprüfe jede Reservierung doppelt, bitte um schriftliche Bestätigung oder nutze Tools mit sofortiger Online-Bestätigung. Denn: Kein Tisch beim Eintreffen ist ein echter Networking-Killer.

Inhaltlich gilt: Small Talk ja, aber fundierte Vorbereitung ist Pflicht. Ich informiere mich über mein Gegenüber – keine Basics wie „Was machen Sie eigentlich genau?“ oder gar falsche Namensnennung. Und wenn man etwas verspricht – etwa ein bestimmtes Dokument, eine Kontaktempfehlung oder einen Link – dann schicke ich das auch später verlässlich nach! Ich setze mir dafür einen Reminder direkt nach dem Gespräch. Denn nach dem Espresso ist vor dem nächsten Zoom-Call – und was vergessen wurde, wirkt schnell nachlässig.

Wie habe ich nun die Kombination Netzwerken und Business-Lunch zwischen Ost und West bzw. Nord und Süd erlebt?

Großbritannien: „Let’s do lunch“ – höflich, präzise, dezent

Der britische Lunch ist effizient, aber freundlich. Small Talk über das Wetter, Kultur oder Sport ist fixer Bestandteil, bevor es zum Geschäftlichen geht – das geschieht jedoch meist ohne Umschweife, aber stets mit einem Schuss Understatement.

Die Rechnung? Wird vom Einladenden diskret übernommen – kein großes Thema. Alkohol ist möglich (ein Glas Wein oder ein Pint), aber in Maßen.

Spanien: Beziehung geht vor Business

In Spanien ist der Lunch ein soziales Ritual. Es wird für unsere Verhältnisse spät gegessen (ab 14:00 Uhr), lange geredet, viel gelacht – und oft erst gegen Ende übers Business gesprochen. Vertrauen wird über Zeit und Nähe aufgebaut. Persönliche Gespräche gehören dazu – Familie, Werte, Politik. Ein kurzer, nüchterner Business-Lunch wäre hier fast schon unhöflich.

Schweden: Struktur & Augenhöhe

Pünktlich, sachlich, respektvoll. Der schwedische Business-Lunch ist effizient organisiert – oft als Buffet oder leichter Lunch (sehr oft mit Sandwiches in alle Varianten). Geschäftliches wird direkt besprochen, aber in ruhigem Ton. Small Talk ist minimal. Auffällig: Schweigen ist okay – und oft ein Zeichen von Reflexion. Und: Hierarchie wird kaum betont – man spricht auf Augenhöhe.

USA: Direkt, dynamisch, zielorientiert

Time is money – das spürt man beim Business-Lunch in den USA sofort. Nach einem kurzen Small Talk – zumeist für uns auf eine fast übertrieben freundschaftliche Art, selbst wenn man sich kaum kennt – wird meist schnell zum Geschäftlichen übergegangen. Lunch-Termine sind eher kurz (45–60 Minuten) und dienen oft als Entscheidungshilfe. Trinkgeld ist Pflicht, Bezahlung unkompliziert – geteilt oder vom Gastgeber übernommen, beides ist möglich.

China: Respekt, Ritual & Rangordnung

Business-Lunches in China folgen klaren sozialen Regeln. Wer wo sitzt, wer zuerst bedient wird, wer beim Anstoßen das Glas höher hält – all das zeigt Respekt und Rangverständnis. Gespräche beginnen persönlich, Geschäftliches wird oft indirekt und diplomatisch angesprochen. Die Einladung ist meist großzügig, oft opulent – und als Geste der Beziehungspflege zu verstehen. Gastgeschenke gehören in China zum guten Ton, denn alles andere wäre unhöflich. Und es müssen stets Reste von den Speisen am Tisch bleiben: ein leerer Tisch wird als „geizig“ gedeutet und lässt vermuten, dass die Gäste nicht satt wurden.

Vereinigte Arabische Emirate: Gastfreundschaft als Business-Prinzip

Essen ist hier ein Ausdruck von Ehre und Verbindung. Alkohol ist tabu, Schweinefleisch ebenso. Gespräche sind höflich, aber nicht forsch. Persönliche Beziehungen stehen klar vor Business-Themen. Der Lunch dient dem Aufbau von Vertrauen – wer zu schnell zum Punkt kommt, wirkt ungeduldig oder gar respektlos. Sonst gehen Türen zu noch bevor sie halb offen waren. Geduld ist hier eine Business-Währung.


Checkliste für den Business-Lunch

Zusammenfassend möchte ich aus meiner persönliche Erfahrung hier einige praktische Tipps für den nächsten Business Lunch geben:

  1. Organisation & Setting
  • Frühzeitig reservieren und um einen ruhigen Platz bitten.
  • Vorab die kulinarischen Vorlieben klären und dann einige Restaurantoptionen zur Auswahl anbieten
  • Reservierung immer doppelt überprüfen
  • Immer einige Minuten vor dem Gast da sein
  • Unter vollständigem Namen reservieren – bei „Blind-Date-Meetings“ hilft das enorm
  1. Angemessene Kleiderwahl
  • Ich würde Kleidung wählen, die dem Anlass, dem kulturellen Kontext und dem Ort entspricht
  • In formelleren Settings ist Business Chic angebracht, in kreativeren Branchen darf es etwas lockerer sein – aber immer gepflegt
  • Achte darauf, dass Äußerlichkeiten nicht vom Gespräch ablenken, sondern stets die Professionalität unterstreichen
  1. Auswahl der Speisen
  • Gerichte auswählen, welche leicht zu essen sind und keine Ablenkung verursachen
  • Fingerfood, stark riechende Speisen oder „Klecker-Kandidaten“ lieber vermeiden
  • Essgewohnheiten oder Einschränkungen des Gegenübers berücksichtigen (z. B. vegetarisch, vegan, keine Meeresfrüchte etc.)
  • Auf Speisen verzichten, bei denen man ununterbrochen schneiden, pulen oder auslöffeln muss – das Gespräch sollte im Vordergrund stehen
  1. Höflichkeit gegenüber dem Servicepersonal
  • Der Umgang mit dem Personal sagt viel über jemanden aus – Freundlichkeit, Blickkontakt und ein einfaches „Danke“ machen tatsächlichen einen Unterschied
  • Gern auch das Personal höflich ansprechen – mit Titel oder Nachnamen, wenn angebracht
  • Auch im Stress oder bei kleinen Missverständnissen: Geduld und Respekt bleiben oberstes Gebot
  1. Vorbereitung als Basis
  • Gut auf das Gegenüber vorbereitet sein
  • Keine banalen Informationen erfragen, die man online hätte nachlesen können
  • Namen korrekt aussprechen – klingt selbstverständlich, ist es aber nicht immer (leider selber erlebt)
  1. Small Talk & Gesprächsthemen
  • Besser mit unverfänglichen Themen starten wie Wetter, Kulinarik, Reiseerlebnissen oder aktuellen Events
  • Heikle Themen sollten vermieden werden (Religion, Politik, Gehalt) – außer es ergibt sich im freundlichen Rahmen oder man ist gut bekannt
  • Immer immer immer echtes Interesse zeigen und aktiv hin-hören – Small Talk ist beim Netzwerken kein Lückenfüller, sondern Beziehungsarbeit
  • Übergang ins Geschäftliche sollte sensibel und natürlich passieren, z. B. nach dem Hauptgang oder mit einem Bezug zum vorherigen Thema
  1. Bezahlung & Compliance
  • Früher: Wer einlädt, zahlt – heute: Regeln prüfen
  • Vorab klären, ob Einladung akzeptiert werden darf und bis zu welcher Höhe (Stichwort Compliance)
  • Keine großen Gesten nötig – Diskretion zählt mehr
  1. Follow-up & Nachbereitung
  • Versprochene Informationen nach dem Lunch zeitnah senden
  • Notizen oder Kalender-Reminder nutzen, um nichts zu vergessen
  • Anschließend schriftlich bedanken – kleine Geste, große Wirkung

Fazit: Der Business-Lunch ist mehr als nur ein Essen

Ob im Wiener Kaffeehaus, im Londoner Pub oder in der Rooftop-Lounge in Shanghai – gemeinsames Essen ist ein Türöffner. Doch der Schlüssel liegt im Detail: kulturelles Feingefühl, gute Vorbereitung und echte Aufmerksamkeit sind dabei Grundvoraussetzung für nachhaltigen Netzwerkaufbau.

Wer sich darauf einlässt, wird merken: Der beste Networking-Effekt liegt oft nicht in der Präsentation, sondern in der Pause zwischen Hauptgang und Dessert.


Über die Autorin

Catharina Rieder verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Kommunikationsbranche – unter anderem auch als PR & Communications Director in einem globalen Konzern. In dieser Zeit war ihr Netzwerk ihr ständiger Business-Begleiter. Über die Plattform einfach.netzwerken teilt sie ihr Wissen mit Menschen aus unterschiedlichsten Branchen und Bereichen. Neben einem Netzwerk-Buddy Programm und einem Netzwerk-Starter-Training bietet sie zudem einen Netzwerk-Guide inklusive Selbst Check an. Zudem produziert Rieder einen Business-Podcast rund um das Thema Netzwerken namens NETZWERK-ZIRKEL. Bist du bereit, das volle Potenzial deines Netzwerks zu entfalten? Catharina Rieder freut sich mit dir in Kontakt zu treten!

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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