15.01.2026
DIGITALE SICHERHEIT

Wie das Grazer Startup SilentSurf für digitale Kindersicherheit sorgen will

Begonnen hat alles mit einer Situation, die viele Eltern kennen dürften. „Ich dachte lange, ich mache eigentlich alles richtig“, sagt Jennifer Kellner, Gründerin von SilentSurf. Bildschirmzeit war begrenzt, YouTube eingeschränkt, Apps wurden überprüft. Und trotzdem blieb dieses ungute Gefühl. „Was passiert eigentlich, wenn mein Kind einfach im Internet surft? Wenn es googelt oder auf scheinbar harmlose Seiten klickt?“
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Jennifer Kellner ist Gründerin der Brainonomy GmbH (c)Laura Me Photography

Diese Frage wurde zum Ausgangspunkt für SilentSurf, einem Grazer Startup, das beim Thema digitale Kindersicherheit auf technologischen Schutz und einem Fokus auf Datenschutz setzt.

Ein Problem, das kein Erziehungsfehler ist

Im Austausch mit anderen Eltern merkte Kellner schnell, dass sie mit ihren Sorgen nicht allein ist. „Ich höre immer wieder dieselben Sätze: Mein Kind ist zu viel am Handy. Ich weiß nicht, was es wirklich sieht. Werbung und Influencer beeinflussen mein Kind. Und ich verliere langsam den Überblick“, erzählt sie.

Für die Gründerin ist klar: „Das sind keine Erziehungsfehler. Das sind Systemprobleme.“ Smartphones, Apps und Websites seien für Erwachsene entwickelt worden, mit Geschäftsmodellen, die auf Aufmerksamkeit, Verweildauer und Daten basieren. „Kinder treffen online auf dieselben Mechanismen wie Erwachsene, nur ohne Erfahrung, ohne Filter und ohne Einordnung.“

Schutz durch Technik statt Überwachung

Genau hier möchte SilentSurf ansetzen. Das Produkt ist ein datenschutzfreundlicher Browser für Kinder und Familien. Problematische Inhalte wie Pornografie, Gewalt oder Glücksspiel werden automatisch blockiert, SafeSearch wird erzwungen, Werbung und Tracking werden stark reduziert.

Der entscheidende Unterschied zu klassischen Parental-Control-Lösungen liege im technischen Ansatz. „Unser Prinzip lautet Schutz durch Technik statt Kontrolle durch Datensammlung“, sagt Kellner. SilentSurf erstellt keine Nutzerprofile, versichert, keine Verhaltensdaten zu sammeln und überwacht Kinder nicht. „Kinder brauchen Schutz im Netz. Aber sie brauchen auch das Recht auf Privatsphäre“, erläutert die Gründerin.

Stattdessen arbeitet der Browser mit mehreren technischen Schutzebenen direkt auf dem Gerät. Inhalte sollen lokal geprüft und voneinander isoliert werden, um Risiken durch schädliche Skripte, aggressive Werbung oder unerwünschte Weiterleitungen zu minimieren. „Alle Entscheidungen passieren am Endgerät. Es gibt keine Cloud-Auswertung und keine versteckten Datenflüsse“, so die Gründerin.

Privacy-first als Geschäftsmodell

ein Kind hält ein Smartphone in der Hand, auf der der SilentSurf-Browser zu sehen ist

SilentSurf positioniert sich bewusst als Privacy-first-Alternative im Bereich der Kindersicherheit. Datenschutz sei das Fundament des Produkts. „Wir wollten eine Lösung schaffen, die Kinder schützt, ohne dabei neue Datenschutzprobleme zu erzeugen, gerade im europäischen und DSGVO-konformen Kontext“, erklärt Kellner.

SilentSurf ist kostenlos downloadbar, der volle Schutzumfang wird über ein transparentes Abo-Modell freigeschaltet. „Unsere Monetarisierung erfolgt über faire In-App-Abos für erweiterte Schutzfunktionen. Es gibt keine Werbung und keinen Verkauf von Daten“, sagt die Gründerin.

Wachstum im DACH-Raum und darüber hinaus

Kurzfristig konzentriert sich das Team auf den Ausbau im DACH-Raum. Geplant sind Kooperationen mit Schulen, Elterninitiativen und Medien sowie laufende Produktverbesserungen. „Wir bekommen sehr viel Feedback aus der Praxis, das direkt in die Weiterentwicklung einfließt“, so Kellner.

Mittelfristig stehen zusätzliche Schutzfunktionen, UX-Optimierungen und eine internationale Expansion auf der Roadmap. Hinter SilentSurf steht die im August 2025 gegründete Brainonomy GmbH, die aktuell eigenfinanziert ist. Der Fokus liegt derzeit auf der Validierung von Product-Market-Fit und Reichweite, parallel werden strategische Partnerschaften und mögliche Förderungen evaluiert.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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