29.12.2021

Wie Biogen Austria mit Technologien die Zukunft der Neurologie gestaltet

Die Digitalisierung eröffnet in der Diagnostik und Medizin neue Möglichkeiten – Biogen kooperiert dafür mit Startups und Forschung und hofft in Österreich auf bessere Rahmenbedingungen.
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brutkasten-CEO Dejan Jovicevic im Talk mit Michael Kreppel-Friedbichler und Thorsten Lambertus von Biogen © brutkasten Media
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Das in der Schweiz gegründete Biotech-Unternehmen Biogen arbeitet international eng mit innovativen Technologie-Unternehmen und Startups zusammen und will das nun auch in Österreich intensivieren. “Wir haben die Vision Alzheimer eines Tages zu heilen, dazu müssen wir aber auch in der Prävention und frühen Diagnose besser werden und da kommt die Digitalisierung ins Spiel”, sagt Michael Kreppel-Friedbichler, Geschäftsführer von Biogen Austria im Talk mit dem brutkasten. “Hier werden zukünftig die Grenzen zwischen Medizin und Technologie zunehmend immer mehr verschwimmen ”.

Schneller und gezielter zu Diagnose und Therapie

Als Beispiel für eine aktuelle Entwicklung nennt Kreppel-Friedbichler Wearables. “Wearables und Sensoren werden einen großen Unterschied in Zukunft machen”, ist er überzeugt. Mehr Daten im Verlauf einer Krankheit zu sammeln, sorge für ein besseres Verständnis der Krankheit und damit für eine gezieltere Prävention und Therapie. “Bei Alzheimer oder Parkinson kann man mit Technologie aber für die große Masse einen Unterschied machen”. Biogen arbeitet seit mehr als 40 Jahren an der Erforschung und Entwicklung von Medikamenten für neurologische Erkrankungen wie Alzheimer oder auch Multipler Sklerose – in der MS-Therapie ist das Biotech-Unternehmen Weltmarktführer.

“In den nächsten Jahren geht es bei solchen Geräten vor allem darum, mehr Informationen zu sammeln, damit Ärzt:innen noch bessere und vor allem datengestützte Entscheidungen treffen können. Dies führt zu einer schnelleren Diagnose und genaueren Therapie für die Patient:innen””, sagt der Österreich-Chef von Biogen. Früher habe alleine die Diagnose von Multipler Sklerose bis zu vier Jahre gedauert – diese Zeit könne man durch Technologien noch weiter verkürzen.

neurotechlabs von Biogen: Ein Blick in die Zukunft

In Deutschland betreibt Biogen ein Zukunftslabor, in dem gemeinsam mit Partnern ein Blick in die langfristige Zukunft geworfen und Innovation konkret umgesetzt wird: “neurotechlabs ist eine Unit, die abseits des Tagesgeschäfts weit über den Horizont und auch weit über die aktuellen Geschäftsfelder hinausschaut. Wir schauen uns an, welche neuen Technologien es in Forschungseinrichtungen gibt und woran die besten innovativen Technologie-Unternehmen und Startups arbeiten. Sofern es in unsere Innovationsstrategie passt, arbeiten wir an Kooperationsmöglichkeiten auf Augenhöhe ”, erklärt Thorsten Lambertus, der neurotechlabs in Deutschland seit Mitte des Jahres leitet.

Ein Beispiel für eine Innovation aus dem Startup-Bereich, die sich Biogen näher ansieht, sind EEG-Geräte, die in Hauben und Kappen integriert Daten direkt aus dem Gehirn sammeln und so beispielsweise Aussagen über die mentale Gesundheit ermöglichen. “Mit Medikamenten hat das nichts mehr zu tun, da geht es vorrangig um Technologie und wir sehen uns an, wie wir das nicht nur in die Welt von Biogen sondern vor allem in den Alltag der Patient:innen mit neurologischen Erkrankungen integrieren können ”, so Lambertus. Gleichzeitig würden auch Entwicklungen in den Bereichen digitale Biomarker, Brain-Computer-Interface, Künstliche Intelligenz und Quantencomputing analysiert und beobachtet.

Rahmenbedingungen für Digital Health

Bei den Rahmenbedingungen für digitale Health-Lösungen sind einige europäische Länder und darunter auch Deutschland und Österreich bereits einen oder sogar mehr Schritte voraus. Dies unter anderem deshalb, da dort bereits eine Erstattung der Kosten für derartige digitale Gesundheitsanwendungen durch die Krankenkasse möglich ist. “ In Österreich sind derzeit noch alle digitalen Gesundheitsanwendungen privat zu zahlen Da ist Österreich als Gesundheitssystem gefordert, den nächsten Schritt zu gehen, um Innovationen zu unterstützen”, so Kreppel-Friedbichler. “Österreich hat im Bereich Biotech und Gesundheitstechnologien in den letzten Jahren viel an Stärke gewonnen. Wir wollen in diesem Punkt auch an das deutsche neurotechlab anknüpfen und Kooperationen auf den Weg bringen”.

Biogen-148557, Stand der Information: Dezember 2021

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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