24.11.2022

Widado: Sozialministerium fördert Online-Verkaufsplattform für Caritas & Co

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums soll der neue Online-Marktplatz "Widado" sowohl Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft stärken, als auch sozialen Mehrwert schaffen.
/artikel/widado
Schauspielerin und Second Hand Fan Lilian Klebow unterstützt WIDADO aus persönlicher Überzeugung (c) Beatriz Hasler

Kaum Abfälle und niedrigere Emissionen, das ist das Ziel der Kreislaufwirtschaft. Darum wählen immer mehr Konsument:innen ressourcenschonendere Produkte bei ihrem Einkauf. Wenn man damit noch etwas Gutes für Arbeitsuchende macht, wird das Einkaufserlebnis umso schöner. Nun hat RepaNet, die Interessensvertretung österreichischer sozialwirtschaftlicher Re-Use-Betriebe, den Online-Marktplatz Widado entwickelt. Als Zusammenschluss von 26 sozialen und karitativen Organisationen in Österreich macht Widado Second-Hand-Artikel, die in regionalen Shops aufbereitetet und angeboten werden, auch online verfügbar. Von der Volkshilfe über die Caritas bis hin zum Rotem Kreuz und regionalen Initiativen, das Projekt wird von vielen Organisationen unterstützt und aus Mitteln des Sozialministeriums gefördert. 

Widado bietet auch Click & Collect an 

“Second-Hand-Produkte sind ressourcenschonend. Es ist normal, ein Produkt nach der Nutzung weiterzugeben, statt es wegzuschmeißen. Alle Produkte haben eine Geschichte und ich finde es schön, diese Geschichten weiterführen und damit soziale Organisationen unterstützen zu können”, sagt Schauspielerin Lilian Klebow, Supporterin von Widado. Erst im Herbst dieses Jahres gelauncht, konnte der neue Online-Marktplatz schon 146 Re-Use-Shops von sich überzeugen und ihre Warenvielfalt in die Widado-Verkaufplattform aufnehmen. Beim Online-Vertrieb stehen stets die Schwerpunkte Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft sowie die Schaffung von sozialen Mehrwerten im Vordergrund. “Das Einkaufserlebnis auf Widado ist viel mehr als nur normales Online-Shopping. Jeder Einkauf schafft einen Mehrfachnutzen für Menschen, aber auch für die Umwelt”, sagt Elisabeth Fischer, Widado Projekt- und Stakeholdermanagerin.

Durch den Verkauf von Gebrauchtprodukten wurden im Jahr 2021 CO2-Äquivalenten der Emissionen von 223.000 PKWs oder 69.000 Einwohner:innen eingespart. Um diesen positiven Effekt auf die Umwelt weiterhin zu stärken, bietet Widado neben der Möglichkeit eines Paketversandes auch eine Click-and-Collect-Funktion an. Zudem sind sowohl die Kosten für den Versand, als auch für den Rückversand von Käufer:innen zu tragen. “Der Versand und der Rückversand sind bei Widado nicht kostenlos. Das ist uns als Organisation sehr wichtig, denn wir verfolgen mit unserem Angebot das Ziel der Bewusstseinsentwicklung. Wir möchten nicht den Überkonsum fördern, sondern in Richtung des bewussten Konsums lenken”, erklärt Fischer weiter. 

Widado unterstützt regionalen Arbeitsmarkt

Dank seines Angebots und des Personalbedarfs für die Aufbereitung der Waren stärkt Widado die regionale Wertschöpfung. Pro 1.000 Tonnen aufbereiteter Re-Use-Ware schafft RepaNet 105 Jobs – oder 74 Vollzeitstellen. Diese Arbeitsplätze sind für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen, von Langzeitarbeitslosen bis hin zu Menschen mit psychischen Erkrankungen, besonders relevant.

“Die Aufarbeitung wird von Menschen, die länger arbeitslos waren und in diesen sozialen und karitativen Organisationen Unterstützung bekommen, übernommen. Dadurch können sie am Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen. Mit Widado schaffen wir nicht nur einen ökologischen und sozialen Nutzen, aber auch einen Mehrfachnutzen für den Arbeitsmarkt und für die Zukunft”, sagt Matthias Neitsch, Geschäftsführer RepaNet. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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