26.02.2025
TRACKING

Wictory.ai: Neues KI-Startup entwickelt Daten-Tracking-Plattform für den Spitzensport

Das HealthTech-Startup Wictory.ai rund um Klaus Müller und Markus Unterweger will Daten aus Gesundheits- und Fitnesstracking kombinieren und damit die Leistung von Sportler:innen verbessern.
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Klaus Müller und Markus Unterweger | Foto: Wictory.ai

Gesundheits- und Fitness-Tracking befindet sich in einem bisher nie dagewesenen Trend. Seien es Laufzeiten, tägliche Schritte, der VO2Max-Wert, der Glukosespiegel im Blut oder diverse Daten zur Regeneration. Mithilfe von über 100 Wearables, also tragbaren Tracking-Geräten, lässt sich die eigene Gesundheits- und Fitness-Analyse beinahe unbemerkt in den Alltag integrieren.

Diesen Trend haben Klaus Müller und Markus Unterweger erkannt und genutzt. Ende 2024 gründeten sie ein Startup im Sports- und HealthTech-Bereich, das sich dem Tracking-Trend widmen und ihn in weiterer Folge für den Spitzensport professionalisieren sollte.

Wictory.ai kombiniert Wearable-Daten

Seit dem 10.10.2024 findet sich Wictory.ai als FlexCo auf dem Markt und richtet sich an Sportler:innen und deren Coaches, die ihre sportliche Leistung auf Basis von Datenanalysen erhöhen wollen.

Die Idee dazu entstand bereits Anfang 2024. Ziel ist es, die Menge an Daten, die durch Wearable Devices generiert werden, aus „ihren isolierten Datensilos zu befreien“ und mittels AI-Multi-Agenten-Technologie in personalisierte Assistenzleistungen umzuwandeln. Wictory.ai bietet dafür eine Plattform, die Daten mit KI-Analysen aufbereitet.

Garmin, Fitbit und Oura-Ring

Konkret werden die Daten von Wearables, die vor allem beim Tracking von Trainings- oder Gesundheitsdaten verwendet werden, zusammengeführt. Kompatibel dazu sind Devices wie Garmin, Fitbit, Apple, Polar, Oura und Biofeedback-Geräte wie Glukose-Sensoren von Abbott. Auch Labordaten können mit Wictory.ai zusammengeführt werden.

Das Startup verspricht dafür ein Interface, das personalisierte Erkenntnisse von den gesammelten Daten ableitet und sich dann mit individuellen Empfehlungen an den Nutzer wendet. Das Gründerteam spricht dabei von einem „System of Intelligence“, das auf bestehenden „Systems of Records“ aufbaut. Das Interface richtet sich in unterschiedlichen Ausführungen an Coaches, Sportler:innen und Therapeut:innen.

Trainingspläne und Verletzungsprävention

Mit seiner Technologie möchte Wictory.ai ein individualisiertes „360-Grad-Bild“ generieren, das „Aktivierungs-, Erholungs-, Ernährungs- und Stressdaten integriert“.

Nutzenden dient die Datenkombination unter anderem in Form von KI-generierten Trainingsplänen: Die von Wictory.ai genutzte Technologie kann Trainingsprogramme – mit manuellem Fine-Tuning durch einen Trainer oder eine Trainerin – zur Verfügung stellen.

Außerdem kann basierend auf den erhobenen Daten eine Korrelationsanalyse erstellt werden. Dabei wird unter anderem der Zusammenhang von Erholung und Leistung analysiert. Basierend darauf kann Wictory.ai zur Verletzungsprävention von Athlet:innen beitragen.

Prototyp im Spitzen- und Breitensport getestet

Angaben des Startups zufolge wurden die ersten Prototypen gemeinsam mit Coaches aus dem Spitzen- und Breitensport entwickelt und getestet. Ein Beta-Test soll etwa 150 Nutzer:innen enthalten haben. Darunter befanden sich Coaches, Athlet:innen und Amateursportler:innen.

In der Entwicklungsphase des Prototypen habe man primär Ausdauer-Sportler:innen und deren Trainer:innen akquiriert. Obwohl sich das Trainer-Spektrum im Heimatmarkt „fast ausschließlich als männlich“ erweist, stellte das Startup „hohe Anforderungen, wenn es um Frauen-Bio-Daten im Tracking geht. Wir haben Anforderungen von beiden Geschlechtern mit eingenommen und werden sie auch noch weiterhin laufend im Produkt ergänzen und höchste Privacy Standards by Design umsetzen“, heißt es von Co-Founder Unterweger.

„Wir wollen den Trainer nicht ersetzen“

Wictory.ai fokussiert sich aktuell auf den deutschsprachigen Raum, „wir denken aber von Anfang an global“, verrät Co-Founder Müller im Gespräch mit brutkasten. Erste User verzeichnet das Startup abgesehen vom Heimatmarkt bereits an der US-amerikanischen Westküste.

„Das, was wir im Spitzensport lernen, nehmen wir als Beweis, dass es funktioniert. Mit den Learnings gehen wir in den Breitensport“, meint Müller weiter. „Wir wollen den Trainer nicht ersetzen, sondern ihm ein Werkzeug geben, mit dem er das Coaching seiner Athlet:innen optimieren und deren Leistung verbessern kann.“

Winter-, Rad- und Ballsport bereits im Kundenstamm

Das Geschäftsmodell basiert auf einem B2B- sowie einem B2B2C-Ansatz. Zurzeit zählt Wictory.ai bereits Kund:innen im Winter-, Ball- und Radsport, heißt es.

Co-Founder Klaus Müller hat die Rolle des CEO bei Wictory.ai übernommen. Der gebürtige Steirer war zuvor vier Jahre als Co-CEO für die Gründung und Skalierung des co-gegründeten Daten-Tracking-Startup Jentis mit verantwortlich – und ist dort nach wie vor in der Rolle des Gesellschafters sowie Advisors beteiligt.

Zuvor war er unter anderem in Positionen bei Google, T-Mobile und Hutchison tätig. Neben Müller an Bord ist Markus Unterweger als CPO und zweiter Co-Founder an Bord. Die beiden kennen sich aus einer Kundenbeziehung bei Jentis, das Vorgänger-Startup Müllers. Unterweger war dessen erster zahlender Kunde mit dem Unternehmen Pro Medico.

Interesse auch aus Arbeitsmedizin

Aktuell bestünde auch Interesse von Personal Trainern sowie aus der Arbeitsmedizin und vonseiten einiger Reha-Kliniken an der Wictory.ai-Lösung. Anscheinend sei die Technologie zur Personalisierung von Fitnessprogrammen sowie zur präventiven Gesundheitsvorsorge interessant.

Erst kürzlich verkündete Müller auf LinkedIn, mit Wictory.ai bei der FIBO in Köln – einer internationalen Messe für Fitness, Gesundheit und Wellness – vor Ort vertreten zu sein.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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