05.06.2026
FINANZIERUNG

“Wichtiger Meilenstein für Europa” – Scaleup Europe Fund vorgestellt

Im Zuge des European Innvoation Council Summit (EIC), wurde der Scaleup Europe Fund offiziell präsentiert. Die EU-Kommissarin für Startups, Ekaterina Zaharieva, spricht von einer Lösung für eines von Europas größten Problemen: Den gesicherten Zugang zu großvolumigem Kapital für Deep-Tech-Unternehmen in entscheidenden Skalierungsphasen.
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Ekaterina Zaharieva spricht beim European Innovation Council Summit in ein Mikro auf einer Bühen
Ekaterina Zaharieva beim Eropean Innovation Council Summit in Brüssel. (c) Lumentio/European Union, 1995-2026

„In Rekordzeit haben wir den Scaleup Europe Fund vom Konzept bis zum Launch gebracht“, postet die EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation Ekaterina Zaharieva gestern auf ihrem LinkedIn-Account. Der Fonds wurde bei der Rede zur Lage der Nation von EU-Präsidentin Ursula von der Leyen im September 2025 angekündigt und nun im Zuge des European Innovation Council Summit (EIC) in Brüssel präsentiert.

Fokus auf Deep-Tech Unternehmen

Mit dem Scaleup Europe Fund will die Europäische Union den Mangel an großvolumigen Finanzierungen für Europas Deep-Tech-Unternehmen in kritischen Wachstumsphasen bekämpfen. Der fünf-Milliarden-Euro-Fonds richtet sich an strategische Technologien in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Halbleitertechnologien, Robotik und autonome Systeme, Energietechnologien, Weltraumtechnologien, Biotechnologien, Medizintechnologien, fortschrittliche Materialien und Agrartechnologie.

Nach der offiziellen Vorstellung des Fonds auf dem EIC-Summit am 3. Juni 2026 wird nun die rechtliche Finalisierung vorangetrieben, die ersten Investments seien für Herbst 2026 geplant.

EQT als Manager des Fünf-Milliarden-Euro-Fonds

Der Europäische Innovationsrat hat die schwedische Beteiligungsgesellschaft EQT nach einem wettbewerbsintensiven Auswahlverfahren als Fondsmanager für den Scaleup Europe Fund ausgewählt. Getragen wird das Projekt von einer Koalition aus der Europäischen Kommission und namhaften europäischen Gründungsinvestoren, darunter Novo Holdings, EIFO, CriteriaCaixa, Santander/Mouro Capital, Allianz sowie dem niederländischen Pensionsfonds ABP. Der Fonds ist unter dem bestehenden EIC-Dach angesiedelt, wird jedoch von EQT vollständig privat und marktbasiert geführt, um unabhängige Investitionsentscheidungen zu garantieren, heißt es.

Paneldiskussion beim EIC „Die Finanzierung von Europas Zukunft: Erschließung institutionellen Kapitals für Innovationen“. (c) Lumentio/European Union, 1995-2026

„Es fehlt an Kapital in Europa“

In einer Paneldiskussion am EIC vom vierten Juni hebt Zaharieva die Wettbewerbsfähigkeit Europas hervor. Europa sei demnach der weltweit beste Ort für Wissenschaftler:innen und biete sehr gute Unterstützung in der frühen Gründungsphase. Das Problem entstehe erst, wenn Unternehmen global wachsen wollen: „Wenn Unternehmen bereit sind zu wachsen und global zu werden, fehlt es uns in Europa immer noch an Kapital.“

Dabei liege das Problem laut Zaharieva keineswegs an einem Mangel an finanziellen Mitteln, da Europa ein überaus reicher Kontinent sei. Das Problem liege vielmehr in der Mobilisierung des Kapitals: Würden europäische Pensionsfonds nur einen ähnlich großen Anteil in Wagniskapital (VC) investieren wie ihre US-amerikanischen Pendants, könnten in den nächsten Jahren rund 250 Milliarden Euro in das System fließen. Dieses Kapital würde ausreichen, um vielversprechenden Unternehmen die Skalierung und den globalen Durchbruch direkt aus Europa heraus zu ermöglichen.

Um das Potenzial freizusetzen, müssten EU-Kommission, EIB und institutionelle Investoren an einem Strang ziehen. Neben Talenten und Wissenschaftler:innen verfüge Europa über eine enorm stark etablierte Industrie und große Konzerne, was „ebenfalls eine sehr wichtige Zutat für das Wachstum und die Skalierung dieser Technologieunternehmen“ sei.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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