26.01.2026
PERSONAL BRANDS

whoranks: Wiener LinkedIn-Ranking-Startup holt sechsstelliges Investment

Whoranks will mit seinem eigenen Score, der mehrere Parameter zusammenführt, ein LinkedIn-Ranking mit "objektiver Vergleichbarkeit" schaffen - aktuell für Deutschland und Österreich. Für den nächsten Wachstumsschritt gab es nun ein Investment unter anderem von Storebox-Gründer Johannes Braith, der schon von Beginn an dabei war.
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Die Dotbite-Co-Founder Emir Selimovic und Christoph Sprenger leiten auch whoranks | (c) whoranks
Die Dotbite-Co-Founder Emir Selimovic und Christoph Sprenger leiten auch whoranks | (c) whoranks

„Followerzahlen allein sind 2025 kein Qualitätsmerkmal mehr“, heißt es vom Wiener Startup whoranks in einer Aussendung. 2024 von Dotbite-Co-Founder Emir Selimovic gemeinsam mit Storebox-Co-Founder Johannes Braith gestartet (brutkasten berichtete damals), ist aus dem Side-Project vergangenes Jahr eine FlexCo geworden. Nun verkündete man einen Relaunch und ein sechsstelliges Investment.

Individuelle Watchlist, um sich mit anderen zu messen

Von einem Premium-Account überzeugen will whoranks seine User:innen mit einem durchdachten Score und Funktionen, um die eigene Performance auf LinkedIn vergleichbar zu machen. „LinkedIn wird immer professioneller – aber objektive Vergleichbarkeit fehlt. Wir wollen sichtbar machen, wer wirklich performt und wer gerade Momentum aufbaut“, wird das whoranks-Team in der Aussendung zitiert. Der eigens entwickelte Score soll nicht nur Reichweite, sondern vor allem auch Momentum, Aktivität und die „echte Performance“ hinter einer „Personal Brand“ sichtbar machen. Über ein zentrales Feature können User:innen Personen auf ihre Watchlist hinzufügen und deren Performance in Echtzeit sehen, sowie sich mit ihnen messen.

Gesellschaft mit Braith-Beteiligung investiert sechsstellig

Bei der formellen Gründung der FlexCo im März 2025 teilten sich die Anteile an whoranks zu je 50 Prozent zwischen Johannes Braith (über dessen Privatstiftung) und Dotbite rund um Emir Selimovic, Christoph Sprenger und Adrian Sauerwein auf. Bei einem nun kommunizierten, nicht konkret bezifferten sechsstelligen Investment, das vergangenen Dezember eingetragen wurde, sicherte sich die Hardlymountain Capital GmbH 5,01 Prozent. Die Gesellschaft wiederum gehört zu 20 Prozent Johannes Braith und zu 80 Prozent der Urban Pioneers GmbH von Rudolf und Franziska Fries, die auch mit rund 15,5 Prozent an Storebox beteiligt ist.

Mit dem Relaunch am heutigen Tag gehe whoranks nun in die nächste Phase, heißt es vom Team: „modernisiert, schneller, klarer – und mit dem Anspruch, „Personal Branding“ erstmals so transparent zu machen wie Performance-Marketing“.

Startup-Szene nicht in österreichischen Top 10 vertreten

Dazu veröffentlichte das Startup auch die Top 10 der aktuellen Rankings für Österreich und Deutschland (siehe unten). Ohne Account sind nur die Top 5 einzusehen; mit Gratis-Account die Top 10; für alles weitere braucht es einen Premium-Account.

Die Rankings zeigen: LinkedIn ist mittlerweile keine reine Business-Plattform mehr. So finden sich in den deutschen Top 10 mehrere (Ex-)Politiker, allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz auf dem 5. Rang. In Österreich erreicht Ex-Kanzler Sebastian Kurz – mittlerweile freilich auch Unicorn-Gründer – den vierten Platz. Die Startup- und Investor:innen-Szene ist in den österreichischen Top 10 dagegen nicht vertreten (über Ali Mahlodji auf Platz 6 kann allenfalls diskutiert werden). Auf den Plätzen 11 bis 25 finden sich dann aber doch einige Vertreter:innen; etwa Florian Gschwandtner auf Rang 11, Daniel Keiper-Knorr auf Rang 17, Felix Ohswald auf Rang 20 oder Laura Raggl auf Rang 25.

Die aktuellen Top 10 im whoranks Score für Österreich:

  1. Mike Leber – 7.8
  2. Nana Janashia – 7.4
  3. Leila Gharani – 7.1
  4. Sebastian Kurz – 6.7
  5. Markus Hörndler – 6.7
  6. Ali Mahlodji – 6.7
  7. Annette Mann (CEO Austrian Airlines) – 6.7
  8. Rafael Mariano Grossi (Director General, IAEA) – 6.4
  9. Pascal Biese – 6.4
  10. Elli Köstinger – 6.3

Die aktuellen Top 10 im whoranks Score für Deutschland:

  1. Carsten Maschmeyer – 8.3
  2. Thomas Müller – 8.1
  3. Ola Källenius (CEO Mercedes-Benz) – 7.9
  4. Roland Busch (CEO Siemens) – 7.9
  5. Friedrich Merz (Bundeskanzler, CDU) – 7.8
  6. Christian Klein (CEO SAP) – 7.8
  7. Florian Palatini – 7.8
  8. Christian Lindner – 7.7
  9. Karl-Theodor zu Guttenberg – 7.7
  10. Lara Sophie Bothur – 7.6
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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