26.01.2026
PERSONAL BRANDS

whoranks: Wiener LinkedIn-Ranking-Startup holt sechsstelliges Investment

Whoranks will mit seinem eigenen Score, der mehrere Parameter zusammenführt, ein LinkedIn-Ranking mit "objektiver Vergleichbarkeit" schaffen - aktuell für Deutschland und Österreich. Für den nächsten Wachstumsschritt gab es nun ein Investment unter anderem von Storebox-Gründer Johannes Braith, der schon von Beginn an dabei war.
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Die Dotbite-Co-Founder Emir Selimovic und Christoph Sprenger leiten auch whoranks | (c) whoranks
Die Dotbite-Co-Founder Emir Selimovic und Christoph Sprenger leiten auch whoranks | (c) whoranks

„Followerzahlen allein sind 2025 kein Qualitätsmerkmal mehr“, heißt es vom Wiener Startup whoranks in einer Aussendung. 2024 von Dotbite-Co-Founder Emir Selimovic gemeinsam mit Storebox-Co-Founder Johannes Braith gestartet (brutkasten berichtete damals), ist aus dem Side-Project vergangenes Jahr eine FlexCo geworden. Nun verkündete man einen Relaunch und ein sechsstelliges Investment.

Individuelle Watchlist, um sich mit anderen zu messen

Von einem Premium-Account überzeugen will whoranks seine User:innen mit einem durchdachten Score und Funktionen, um die eigene Performance auf LinkedIn vergleichbar zu machen. „LinkedIn wird immer professioneller – aber objektive Vergleichbarkeit fehlt. Wir wollen sichtbar machen, wer wirklich performt und wer gerade Momentum aufbaut“, wird das whoranks-Team in der Aussendung zitiert. Der eigens entwickelte Score soll nicht nur Reichweite, sondern vor allem auch Momentum, Aktivität und die „echte Performance“ hinter einer „Personal Brand“ sichtbar machen. Über ein zentrales Feature können User:innen Personen auf ihre Watchlist hinzufügen und deren Performance in Echtzeit sehen, sowie sich mit ihnen messen.

Gesellschaft mit Braith-Beteiligung investiert sechsstellig

Bei der formellen Gründung der FlexCo im März 2025 teilten sich die Anteile an whoranks zu je 50 Prozent zwischen Johannes Braith (über dessen Privatstiftung) und Dotbite rund um Emir Selimovic, Christoph Sprenger und Adrian Sauerwein auf. Bei einem nun kommunizierten, nicht konkret bezifferten sechsstelligen Investment, das vergangenen Dezember eingetragen wurde, sicherte sich die Hardlymountain Capital GmbH 5,01 Prozent. Die Gesellschaft wiederum gehört zu 20 Prozent Johannes Braith und zu 80 Prozent der Urban Pioneers GmbH von Rudolf und Franziska Fries, die auch mit rund 15,5 Prozent an Storebox beteiligt ist.

Mit dem Relaunch am heutigen Tag gehe whoranks nun in die nächste Phase, heißt es vom Team: „modernisiert, schneller, klarer – und mit dem Anspruch, „Personal Branding“ erstmals so transparent zu machen wie Performance-Marketing“.

Startup-Szene nicht in österreichischen Top 10 vertreten

Dazu veröffentlichte das Startup auch die Top 10 der aktuellen Rankings für Österreich und Deutschland (siehe unten). Ohne Account sind nur die Top 5 einzusehen; mit Gratis-Account die Top 10; für alles weitere braucht es einen Premium-Account.

Die Rankings zeigen: LinkedIn ist mittlerweile keine reine Business-Plattform mehr. So finden sich in den deutschen Top 10 mehrere (Ex-)Politiker, allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz auf dem 5. Rang. In Österreich erreicht Ex-Kanzler Sebastian Kurz – mittlerweile freilich auch Unicorn-Gründer – den vierten Platz. Die Startup- und Investor:innen-Szene ist in den österreichischen Top 10 dagegen nicht vertreten (über Ali Mahlodji auf Platz 6 kann allenfalls diskutiert werden). Auf den Plätzen 11 bis 25 finden sich dann aber doch einige Vertreter:innen; etwa Florian Gschwandtner auf Rang 11, Daniel Keiper-Knorr auf Rang 17, Felix Ohswald auf Rang 20 oder Laura Raggl auf Rang 25.

Die aktuellen Top 10 im whoranks Score für Österreich:

  1. Mike Leber – 7.8
  2. Nana Janashia – 7.4
  3. Leila Gharani – 7.1
  4. Sebastian Kurz – 6.7
  5. Markus Hörndler – 6.7
  6. Ali Mahlodji – 6.7
  7. Annette Mann (CEO Austrian Airlines) – 6.7
  8. Rafael Mariano Grossi (Director General, IAEA) – 6.4
  9. Pascal Biese – 6.4
  10. Elli Köstinger – 6.3

Die aktuellen Top 10 im whoranks Score für Deutschland:

  1. Carsten Maschmeyer – 8.3
  2. Thomas Müller – 8.1
  3. Ola Källenius (CEO Mercedes-Benz) – 7.9
  4. Roland Busch (CEO Siemens) – 7.9
  5. Friedrich Merz (Bundeskanzler, CDU) – 7.8
  6. Christian Klein (CEO SAP) – 7.8
  7. Florian Palatini – 7.8
  8. Christian Lindner – 7.7
  9. Karl-Theodor zu Guttenberg – 7.7
  10. Lara Sophie Bothur – 7.6
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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