30.08.2023

Whitepaper mit 123-Transporter-Beteiligung: Großfahrzeug-Carsharing immer beliebter

Während zu klassischem Carsharing bereits einige Zahlen, Daten und Fakten vorhanden sind, wurde der Trend zum Teilen von Großfahrzeugen, wie Transportern oder Wohnmobilen, bisher noch nicht analytisch beleuchtet. Ein Whitepaper des Technologie-Unternehmens Invers beschäftigt sich nun erstmals gezielt mit dem Markt für Sharing-Angebote im Bereich "Large Vehicles" in Europa und Nordamerika. Dazu wurden auf internationaler Ebene Experten von vier Unternehmen befragt – einer von ihnen ist Matthias Pajek, Co-Gründer und Geschäftsführer des österreichischen Sharing-Anbieters 123-Transporter.
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123-Transporter, Transporter ausleihen, Carsharing, LKW
(c) 123-Transporter - Matthias Pajek, Co-Gründer und Geschäftsführer 123-Transporter.

Hatte man beim Carsharing meist klassische PKWs im Kopf, so greift diese gedankliche Einordnung mittlerweile zu kurz. Das Sharing-Konzept hat sich mittlerweile auch bei größeren Fahrzeugklassen wie Transportern oder Campervans etabliert. Aus diesem Grund hat sich Invers, ein Anbieter von Hard- und Software-Lösungen für Shared Mobility-Dienstleister, ein Whitepaper zu Marktentwicklungen erstellt.

Carsharing für „Large Vehicles“

„Im Zuge unserer Analyse haben wir über 70 Shared-Mobility-Dienstleister in 28 Ländern Europas und Nordamerikas identifiziert, die eine Großfahrzeug-Flotte anbieten. Dabei ist der europäische Markt mit mehr als 60 Anbietern wesentlich diversifizierter als jener in Nordamerika“, berichtet Whitepaper-Co-Autor Enrico Howe.

Viele dieser Anbieter kommen ursprünglich aus dem klassischen Carsharing und haben Großfahrzeuge angesichts der großen Nachfrage in ihr Portfolio integriert. Doch immerhin ein knappes Fünftel der Betreiber, dazu zählt auch 123-Transporter, fokussiert sich mit ihrem Geschäftsmodell voll und ganz auf „Large Vehicles“. Dabei sei der Flottenumfang im Hinblick auf Großfahrzeuge durchaus beträchtlich: „Über zwölf europäische Betreiber bieten mehr als 100 Großfahrzeuge an, wobei wiederum mehr als die Hälfte davon sogar über 500 Großfahrzeuge betreibt“, erläutert Howe.

Sechs Use-Cases

Die Fahrzeugpalette der Betreiber reicht von Mini-Vans über klassische Transporter sowie Maxi-Transporter bis hin zu Wohnmobilen.

Zudem hat Invers in seiner Analyse sechs typische Use-Cases für das Großfahrzeug-Sharing ausgemacht: den klassischen Umzug, den Transport von Einkäufen in Möbelhäusern oder Gartenfachmärkten, den Transport von schweren Materialien wie Baustoffen, Urlaube, Gruppenreisen sowie die Nutzung durch Kleinbetriebe im beruflichen Umfeld.

Matthias Pajek, Co-Gründer und Geschäftsführer von 123-Transporter, zur Teilnahme an der Untersuchung: „Dass wir einen Beitrag zur Entstehung dieses Whitepapers liefern durften und darin in einer Reihe mit internationalen Branchengrößen wie Miles genannt werden, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“

Carsharing stationsbasiert

Im Gegensatz zum Free-Floating-Modell, wo Fahrzeuge überall innerhalb eines definierten geografischen Geschäftsgebiets ausgeliehen und wieder abgestellt werden, setzt 123-Transporter auf stationsbasiertes Sharing.

„Das bietet Vorteile auf verschiedenen Ebenen. Unsere Kunden finden die Fahrzeuge dort vor, wo sie diese auch wirklich benötigen. Unsere Standortpartner wie OBI, Bellaflora und Dehner profitieren von automatisierten Vorgängen und müssen nicht selbst manuell Fahrzeuge verleihen. Und für unsere Flottenpartner ist es ein beruhigender Sicherheitsaspekt, dass die Fahrzeuge auf den Kundenparkplätzen unserer Standortpartner geparkt werden.“

Pajeks Startup hat konkret drei verschiedene Fahrzeuggrößen im Angebot: „Beim Kundenverhalten gibt es einen ganz klaren Trend. 75 bis 80 Prozent buchen die ‚goldene Mitte‘, also den XL-Transporter, da dieser einerseits mehr Ladevolumen als der L-Transporter bietet, andererseits aber auch nicht so groß wie das XXL-Fahrzeug“ erklärt Pajek seine bisherigen Erfahrungen.

123-Transporter plant Expansion

Derzeit setzt 123-Transporter über 250 Sharing-Fahrzeuge in Österreich und Deutschland ein und möchte zeitnah weitere Expansionsschritte vollziehen.

Was sich mit Howes Ansicht zur künftigen Entwicklung in diesem Bereich deckt: „Wir gehen davon aus, dass der Large-Vehicle-Sektor im Sharing in Zukunft weiter wächst und mehr Verleih-Anbieter ihre Angebote verstärkt automatisieren und digitalisieren.“

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Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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