18.06.2019

Aus für WhatsApp-Newsletter: „Rechtliche Schritte“ angedroht

Über eine Klarstellung in den FAQ machen die Betreiber der Messaging-Plattform klar: "WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform". Gegen Anbieter von WhatsApp-Newsletter-Services und auch gegen Unternehmen, die die Services nutzen, will man ab 7. Dezember diesen Jahres rechtlich vorgehen.
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Aus für WhatsApp-Newsletter - Messanging-Plattform droht rechtliche Schritte an
(c) fotolia.com - GaudiLab

Häufig niedrige Öffnungsraten bei klassischen E-Mail-Newslettern und ein generell geändertes Nutzerverhalten brachten Unternehmen und Medien schon vor einiger Zeit auf die Suche nach Alternativen. Viele wurden bei WhatsApp fündig und zahlreiche Drittanbieter waren mit entsprechenden Services zur Stelle. Es mag wohl – wie so oft – auch am Missbrauch durch unseriöse Unternehmen liegen, dass die Facebook-Tochter die zahlreichen WhatsApp-Newsletter nun aber wieder loswerden will.

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„Verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen“

Kundgetan hat man das über einen Eintrag in den FAQ. „WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform, die ursprünglich entwickelt wurde, um Menschen bei der Kommunikation mit Freunden und Familie zu helfen“, heißt es dort. Und weiter unten: „Unsere Produkte sind nicht für den Massenversand oder den automatisierten Nachrichtenaustausch bestimmt. Beides verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen“.

„Rechtliche Schritte“ ab 7. Dezember

Dass WhatsApp es wirklich ernst meint, wird spätestens im nächsten Absatz des FAQ-Eintrags klar: WhatsApp sei entschlossen, die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen – einschließlich rechtlicher Schritte – zu nutzen, um Missbrauch zu verhindern, der gegen die Nutzungsbedingungen verstoße. Zunächst wolle man technische Möglichkeiten zur Identifizierung und Sperrung von Accounts nutzen. Ab 7. Dezember 2019 werde man schließlich auch die besagten rechtlichen Schritte bei „automatisierten Nachrichten, Massennachrichten oder nicht personenbezogener Verwendung“ einleiten.

WhatsApp-Newsletter: Klage auch bei „öffentlicher Behauptung“ möglich

Das gelte auch für jene, die „andere Personen bei diesem Missbrauch unterstützen“. Und man sei auch bereit, die Maßnahmen aufgrund von Informationen, die „ausschließlich außerhalb der Plattform zur Verfügung stehen“, zu setzen. Zu Informationen außerhalb der Plattform zählen demnach etwa „öffentliche Behauptungen von Unternehmen in Bezug auf ihre Fähigkeit, WhatsApp in einer Weise zu verwenden, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt“.

Auch kein Newsletter mit WhatsApp Business

Die Ankündigung bewog etwa auch den Wiener Social Media-Dienstleister swat.io (Die Socialisten), das Ende seines WhatsApp-Newsletter-Services bereits mit Ende Juni anzukündigen. Man suche aber nach neuen Möglichkeiten im Rahmen der kürzlich eingeführten WhatsApp Business-Services. Auf diese weist die Messaging-Plattform auch in ihrem FAQ-Beitrag hin. Sie würden eine „begrenzte Anzahl von Funktionen zur Verfügung stellen, mit denen Unternehmen mit ihren Kunden kommunizieren können“. Eine WhatsApp-Newsletter-Funktion ist dabei aber derzeit dezidiert ausgeschlossen.

⇒ Der FAQ-Beitrag in voller Länge

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signteq-Gründer Simon Schnabl | © Daniel Willinger | dwphoto.at
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Digitale Identifikation, regulatorische Prüfungen (u.a. KYC und KYB) und rechtsgültige digitale Verträge – damit überzeugte das 2019 gegründete Wiener RegTech-Unternehmen schon bislang Banken wie die Raiffeisen Bankengruppe und die Bawag, Versicherungen wie Wüstenrot, Fintechs wie froots und Conda, Krypto-Unternehmen wie Cryptonow und WhiteBIT und öffentliche Institutionen wie Wiener Wohnen. Neben Österreich ist man etwa auch in Deutschland, der Schweiz und mehreren Ländern in Südost- und Osteuropa aktiv.

„Know Your Agent“ als zusätzliches Geschäftsfeld

Eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung des Angebots soll nicht nur die European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) spielen, die bis Ende dieses Jahrs von allen EU-Staaten bereitgestellt werden muss. Mit „Know Your Agent“ (KYA) will signteq auch ein zusätzliches Geschäftsfeld aufbauen, das den Boom-Bereich Agentic AI aus RegTech-Perspektive adressiert. „Heute müssen Unternehmen wissen, wer ihr Kunde ist. Morgen müssen sie zusätzlich wissen, welcher KI-Agent für wen handelt, wozu er berechtigt ist und wer dafür verantwortlich ist“, erläutert Simon Schnabl, Gründer und Geschäftsführer von signteq.

Steinberger, Giretzlehner, Compass-Verlag u.a. investieren

Für diese Pläne und die weitere internationale Expansion holte sich signteq nun eine nicht genau bezifferte siebenstellige Kapitalspritze. Mit OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger gewann das Unternehmen dabei nicht nur einen denkbar prominenten Investor, sondern auch eine der international zentralen Figuren im neuen Zielmarkt Agentic AI. Hinzu kommen in der aktuellen Runde der bereits seit 2024 beteiligte Compass-Verlag, Runtastic-Mitgründer René Giretzlehner, die Franz-MayrMelnhof-Saurau Beteiligungs GmbH und weitere nicht genannte Investor:innen.

Steinberger kommentiert in einem Statement: „KI-Agenten werden schon bald eigenständig für Menschen und Unternehmen handeln. Damit wird Vertrauen zur Schlüsselfrage: Wer steckt hinter einem Agenten – und was darf er? signteq baut dafür heute schon die Infrastruktur und denkt digitale Identität konsequent weiter: von Know Your Customer zu Know Your Agent. Diese Kombination aus starkem Kerngeschäft und klarer Zukunftsvision hat mich überzeugt.“

„Was wir in Österreich aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international“

„Digitale Identität ist längst zu einer zentralen Infrastruktur für digitale Geschäftsmodelle geworden. Was wir in Österreich gemeinsam mit Banken, Versicherungen, Technologieunternehmen und der öffentlichen Hand aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international – mit Europa als starkem Ausgangspunkt“, kommentiert Gründer Simon Schnabl. Zugute kommen sollen dem Unternehmen neben der erwähnten EUDI-Wallet, die Teil der eIDAS 2.0-Verordnung ist, noch weitere Regulierungen aus diesem Gesetzespaket sowie die kommendes Jahr anwendbare europäische Geldwäscheverordnung AMLR.

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