18.06.2019

Aus für WhatsApp-Newsletter: “Rechtliche Schritte” angedroht

Über eine Klarstellung in den FAQ machen die Betreiber der Messaging-Plattform klar: "WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform". Gegen Anbieter von WhatsApp-Newsletter-Services und auch gegen Unternehmen, die die Services nutzen, will man ab 7. Dezember diesen Jahres rechtlich vorgehen.
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Aus für WhatsApp-Newsletter - Messanging-Plattform droht rechtliche Schritte an
(c) fotolia.com - GaudiLab

Häufig niedrige Öffnungsraten bei klassischen E-Mail-Newslettern und ein generell geändertes Nutzerverhalten brachten Unternehmen und Medien schon vor einiger Zeit auf die Suche nach Alternativen. Viele wurden bei WhatsApp fündig und zahlreiche Drittanbieter waren mit entsprechenden Services zur Stelle. Es mag wohl – wie so oft – auch am Missbrauch durch unseriöse Unternehmen liegen, dass die Facebook-Tochter die zahlreichen WhatsApp-Newsletter nun aber wieder loswerden will.

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“Verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen”

Kundgetan hat man das über einen Eintrag in den FAQ. “WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform, die ursprünglich entwickelt wurde, um Menschen bei der Kommunikation mit Freunden und Familie zu helfen”, heißt es dort. Und weiter unten: “Unsere Produkte sind nicht für den Massenversand oder den automatisierten Nachrichtenaustausch bestimmt. Beides verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen”.

“Rechtliche Schritte” ab 7. Dezember

Dass WhatsApp es wirklich ernst meint, wird spätestens im nächsten Absatz des FAQ-Eintrags klar: WhatsApp sei entschlossen, die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen – einschließlich rechtlicher Schritte – zu nutzen, um Missbrauch zu verhindern, der gegen die Nutzungsbedingungen verstoße. Zunächst wolle man technische Möglichkeiten zur Identifizierung und Sperrung von Accounts nutzen. Ab 7. Dezember 2019 werde man schließlich auch die besagten rechtlichen Schritte bei “automatisierten Nachrichten, Massennachrichten oder nicht personenbezogener Verwendung” einleiten.

WhatsApp-Newsletter: Klage auch bei “öffentlicher Behauptung” möglich

Das gelte auch für jene, die “andere Personen bei diesem Missbrauch unterstützen”. Und man sei auch bereit, die Maßnahmen aufgrund von Informationen, die “ausschließlich außerhalb der Plattform zur Verfügung stehen”, zu setzen. Zu Informationen außerhalb der Plattform zählen demnach etwa “öffentliche Behauptungen von Unternehmen in Bezug auf ihre Fähigkeit, WhatsApp in einer Weise zu verwenden, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt”.

Auch kein Newsletter mit WhatsApp Business

Die Ankündigung bewog etwa auch den Wiener Social Media-Dienstleister swat.io (Die Socialisten), das Ende seines WhatsApp-Newsletter-Services bereits mit Ende Juni anzukündigen. Man suche aber nach neuen Möglichkeiten im Rahmen der kürzlich eingeführten WhatsApp Business-Services. Auf diese weist die Messaging-Plattform auch in ihrem FAQ-Beitrag hin. Sie würden eine “begrenzte Anzahl von Funktionen zur Verfügung stellen, mit denen Unternehmen mit ihren Kunden kommunizieren können”. Eine WhatsApp-Newsletter-Funktion ist dabei aber derzeit dezidiert ausgeschlossen.

⇒ Der FAQ-Beitrag in voller Länge

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Entscheidend sei aber auch, dass schon vorher im Lager die Zusammenstellung der Produkte möglichst schnell und effizient passiere. Auch dafür gibt es ein durchdachtes System: “Entlang von Schlangenlinien können die sogenannten ‘Picker’ durch die Regalreihen gehen und die Produkte gemäß der in der App angezeigten Reihenfolge herausnehmen, ohne einen Weg zweimal gehen zu müssen. In der App ist das nächste Produkt auch groß angezeigt, sodass es leicht identifiziert werden kann. Mit Hilfe eines Scans wird die Fehlerquote minimiert”, heißt es von Alfies.

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