18.06.2019

Aus für WhatsApp-Newsletter: „Rechtliche Schritte“ angedroht

Über eine Klarstellung in den FAQ machen die Betreiber der Messaging-Plattform klar: "WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform". Gegen Anbieter von WhatsApp-Newsletter-Services und auch gegen Unternehmen, die die Services nutzen, will man ab 7. Dezember diesen Jahres rechtlich vorgehen.
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Aus für WhatsApp-Newsletter - Messanging-Plattform droht rechtliche Schritte an
(c) fotolia.com - GaudiLab

Häufig niedrige Öffnungsraten bei klassischen E-Mail-Newslettern und ein generell geändertes Nutzerverhalten brachten Unternehmen und Medien schon vor einiger Zeit auf die Suche nach Alternativen. Viele wurden bei WhatsApp fündig und zahlreiche Drittanbieter waren mit entsprechenden Services zur Stelle. Es mag wohl – wie so oft – auch am Missbrauch durch unseriöse Unternehmen liegen, dass die Facebook-Tochter die zahlreichen WhatsApp-Newsletter nun aber wieder loswerden will.

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„Verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen“

Kundgetan hat man das über einen Eintrag in den FAQ. „WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform, die ursprünglich entwickelt wurde, um Menschen bei der Kommunikation mit Freunden und Familie zu helfen“, heißt es dort. Und weiter unten: „Unsere Produkte sind nicht für den Massenversand oder den automatisierten Nachrichtenaustausch bestimmt. Beides verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen“.

„Rechtliche Schritte“ ab 7. Dezember

Dass WhatsApp es wirklich ernst meint, wird spätestens im nächsten Absatz des FAQ-Eintrags klar: WhatsApp sei entschlossen, die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen – einschließlich rechtlicher Schritte – zu nutzen, um Missbrauch zu verhindern, der gegen die Nutzungsbedingungen verstoße. Zunächst wolle man technische Möglichkeiten zur Identifizierung und Sperrung von Accounts nutzen. Ab 7. Dezember 2019 werde man schließlich auch die besagten rechtlichen Schritte bei „automatisierten Nachrichten, Massennachrichten oder nicht personenbezogener Verwendung“ einleiten.

WhatsApp-Newsletter: Klage auch bei „öffentlicher Behauptung“ möglich

Das gelte auch für jene, die „andere Personen bei diesem Missbrauch unterstützen“. Und man sei auch bereit, die Maßnahmen aufgrund von Informationen, die „ausschließlich außerhalb der Plattform zur Verfügung stehen“, zu setzen. Zu Informationen außerhalb der Plattform zählen demnach etwa „öffentliche Behauptungen von Unternehmen in Bezug auf ihre Fähigkeit, WhatsApp in einer Weise zu verwenden, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt“.

Auch kein Newsletter mit WhatsApp Business

Die Ankündigung bewog etwa auch den Wiener Social Media-Dienstleister swat.io (Die Socialisten), das Ende seines WhatsApp-Newsletter-Services bereits mit Ende Juni anzukündigen. Man suche aber nach neuen Möglichkeiten im Rahmen der kürzlich eingeführten WhatsApp Business-Services. Auf diese weist die Messaging-Plattform auch in ihrem FAQ-Beitrag hin. Sie würden eine „begrenzte Anzahl von Funktionen zur Verfügung stellen, mit denen Unternehmen mit ihren Kunden kommunizieren können“. Eine WhatsApp-Newsletter-Funktion ist dabei aber derzeit dezidiert ausgeschlossen.

⇒ Der FAQ-Beitrag in voller Länge

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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