18.06.2019

Aus für WhatsApp-Newsletter: „Rechtliche Schritte“ angedroht

Über eine Klarstellung in den FAQ machen die Betreiber der Messaging-Plattform klar: "WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform". Gegen Anbieter von WhatsApp-Newsletter-Services und auch gegen Unternehmen, die die Services nutzen, will man ab 7. Dezember diesen Jahres rechtlich vorgehen.
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Aus für WhatsApp-Newsletter - Messanging-Plattform droht rechtliche Schritte an
(c) fotolia.com - GaudiLab

Häufig niedrige Öffnungsraten bei klassischen E-Mail-Newslettern und ein generell geändertes Nutzerverhalten brachten Unternehmen und Medien schon vor einiger Zeit auf die Suche nach Alternativen. Viele wurden bei WhatsApp fündig und zahlreiche Drittanbieter waren mit entsprechenden Services zur Stelle. Es mag wohl – wie so oft – auch am Missbrauch durch unseriöse Unternehmen liegen, dass die Facebook-Tochter die zahlreichen WhatsApp-Newsletter nun aber wieder loswerden will.

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„Verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen“

Kundgetan hat man das über einen Eintrag in den FAQ. „WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform, die ursprünglich entwickelt wurde, um Menschen bei der Kommunikation mit Freunden und Familie zu helfen“, heißt es dort. Und weiter unten: „Unsere Produkte sind nicht für den Massenversand oder den automatisierten Nachrichtenaustausch bestimmt. Beides verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen“.

„Rechtliche Schritte“ ab 7. Dezember

Dass WhatsApp es wirklich ernst meint, wird spätestens im nächsten Absatz des FAQ-Eintrags klar: WhatsApp sei entschlossen, die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen – einschließlich rechtlicher Schritte – zu nutzen, um Missbrauch zu verhindern, der gegen die Nutzungsbedingungen verstoße. Zunächst wolle man technische Möglichkeiten zur Identifizierung und Sperrung von Accounts nutzen. Ab 7. Dezember 2019 werde man schließlich auch die besagten rechtlichen Schritte bei „automatisierten Nachrichten, Massennachrichten oder nicht personenbezogener Verwendung“ einleiten.

WhatsApp-Newsletter: Klage auch bei „öffentlicher Behauptung“ möglich

Das gelte auch für jene, die „andere Personen bei diesem Missbrauch unterstützen“. Und man sei auch bereit, die Maßnahmen aufgrund von Informationen, die „ausschließlich außerhalb der Plattform zur Verfügung stehen“, zu setzen. Zu Informationen außerhalb der Plattform zählen demnach etwa „öffentliche Behauptungen von Unternehmen in Bezug auf ihre Fähigkeit, WhatsApp in einer Weise zu verwenden, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt“.

Auch kein Newsletter mit WhatsApp Business

Die Ankündigung bewog etwa auch den Wiener Social Media-Dienstleister swat.io (Die Socialisten), das Ende seines WhatsApp-Newsletter-Services bereits mit Ende Juni anzukündigen. Man suche aber nach neuen Möglichkeiten im Rahmen der kürzlich eingeführten WhatsApp Business-Services. Auf diese weist die Messaging-Plattform auch in ihrem FAQ-Beitrag hin. Sie würden eine „begrenzte Anzahl von Funktionen zur Verfügung stellen, mit denen Unternehmen mit ihren Kunden kommunizieren können“. Eine WhatsApp-Newsletter-Funktion ist dabei aber derzeit dezidiert ausgeschlossen.

⇒ Der FAQ-Beitrag in voller Länge

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
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Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

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