18.06.2019

Aus für WhatsApp-Newsletter: „Rechtliche Schritte“ angedroht

Über eine Klarstellung in den FAQ machen die Betreiber der Messaging-Plattform klar: "WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform". Gegen Anbieter von WhatsApp-Newsletter-Services und auch gegen Unternehmen, die die Services nutzen, will man ab 7. Dezember diesen Jahres rechtlich vorgehen.
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Aus für WhatsApp-Newsletter - Messanging-Plattform droht rechtliche Schritte an
(c) fotolia.com - GaudiLab

Häufig niedrige Öffnungsraten bei klassischen E-Mail-Newslettern und ein generell geändertes Nutzerverhalten brachten Unternehmen und Medien schon vor einiger Zeit auf die Suche nach Alternativen. Viele wurden bei WhatsApp fündig und zahlreiche Drittanbieter waren mit entsprechenden Services zur Stelle. Es mag wohl – wie so oft – auch am Missbrauch durch unseriöse Unternehmen liegen, dass die Facebook-Tochter die zahlreichen WhatsApp-Newsletter nun aber wieder loswerden will.

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„Verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen“

Kundgetan hat man das über einen Eintrag in den FAQ. „WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform, die ursprünglich entwickelt wurde, um Menschen bei der Kommunikation mit Freunden und Familie zu helfen“, heißt es dort. Und weiter unten: „Unsere Produkte sind nicht für den Massenversand oder den automatisierten Nachrichtenaustausch bestimmt. Beides verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen“.

„Rechtliche Schritte“ ab 7. Dezember

Dass WhatsApp es wirklich ernst meint, wird spätestens im nächsten Absatz des FAQ-Eintrags klar: WhatsApp sei entschlossen, die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen – einschließlich rechtlicher Schritte – zu nutzen, um Missbrauch zu verhindern, der gegen die Nutzungsbedingungen verstoße. Zunächst wolle man technische Möglichkeiten zur Identifizierung und Sperrung von Accounts nutzen. Ab 7. Dezember 2019 werde man schließlich auch die besagten rechtlichen Schritte bei „automatisierten Nachrichten, Massennachrichten oder nicht personenbezogener Verwendung“ einleiten.

WhatsApp-Newsletter: Klage auch bei „öffentlicher Behauptung“ möglich

Das gelte auch für jene, die „andere Personen bei diesem Missbrauch unterstützen“. Und man sei auch bereit, die Maßnahmen aufgrund von Informationen, die „ausschließlich außerhalb der Plattform zur Verfügung stehen“, zu setzen. Zu Informationen außerhalb der Plattform zählen demnach etwa „öffentliche Behauptungen von Unternehmen in Bezug auf ihre Fähigkeit, WhatsApp in einer Weise zu verwenden, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt“.

Auch kein Newsletter mit WhatsApp Business

Die Ankündigung bewog etwa auch den Wiener Social Media-Dienstleister swat.io (Die Socialisten), das Ende seines WhatsApp-Newsletter-Services bereits mit Ende Juni anzukündigen. Man suche aber nach neuen Möglichkeiten im Rahmen der kürzlich eingeführten WhatsApp Business-Services. Auf diese weist die Messaging-Plattform auch in ihrem FAQ-Beitrag hin. Sie würden eine „begrenzte Anzahl von Funktionen zur Verfügung stellen, mit denen Unternehmen mit ihren Kunden kommunizieren können“. Eine WhatsApp-Newsletter-Funktion ist dabei aber derzeit dezidiert ausgeschlossen.

⇒ Der FAQ-Beitrag in voller Länge

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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