11.05.2016

WhatsApp: Jetzt offiziell für den Desktop

WhatsApp hat eine Desktop-Anwendung für Windows und OS X auf den Markt gebracht. Der User braucht aber nach wie vor ein Smartphone, um den Service nutzen zu können.
/artikel/whatsapp-desktop-windows-osx
WhatsApp gibt es jetzt auch für den Desktop.

WhatsApp am Desktop über den Browser zu verwenden, war Anfang 2015 das erste Mal möglich. Doch nun ist es offiziell. Der zu Facebook gehörende Messenger-Dienst hat eine Desktop-Anwendung für Mac und Windows veröffentlicht. „Ähnliche wie WhatsApp Web, ist auch unsere Desktop-App eine Erweiterung unserer Smartphone-App: Die Anwendung spiegelt die Konversationen, Inhalte und Nachrichten vom Smartphone auf den Desktop“, verkündet WhatsApp im firmeneigenen Blogpost.

Redaktionstipps

QR-Code scannen

(c) WhatsApp
(c) WhatsApp

Beim erstmaligen Öffnen des Desktop-Clients erscheint ein QR-Code, der mit der Smartphone-App gescannt werden muss. Der Inhalt der App wird dann 1:1 auf den Desktop gespiegelt. Um den Messenger am Desktop nutzen zu können, muss WhatsApp am Smartphone aktiv sein. Mittlerweile gibt es Whatsapp-Clients für Android, iOS, Blackberry sowie Windows Phone.

Telefoniefunktionen soll verbessert werden

Seit kurzem kursiert das Gerücht, dass die Telefoniefunktion von Whatsapp verbessert werden soll. Laut Phoneradar.com gibt es Hinweise auf eine Benachrichtigung für entgangene Anrufe mit einer einfach zu erreichenden Rückruftaste. Auch die Möglichkeit, ZIP-Dateien zu verschicken, soll kommen. Auch Voicemail soll kommen. Es ist aber noch unklar, ob in Form eines Anrufbeantworters oder einer Mitschnittfunktion.

Hier gehts zu den Downloads: Windows und OS X

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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