02.02.2016

WhatsApp for Business: Zuckerberg kündigt Öffnung für Firmen an

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WhatsApp forBusiness
Kommen Kundenbeschwerden bald über WhatsApp?

Vor fast genau zwei Jahren hat Facebook WhatsApp um 19 Milliarden Dollar übernommen. Damals ging ein Raunen durch die Reihen der Nutzer: Was geschieht nun mit den Daten und wird der Messenger derselbe bleiben? Facebook-Boss Mark Zuckerberg entschied, den populären Dienst erst einmal unverändert weiterlaufen zu lassen. Heuer scheint aber das Jahr zu sein, in dem WhatsApp ganz oben auf der Agenda von Facebook steht. Zunächst kam die sehr versöhnliche Ankündigung, dass die Abo-Gebühr gestrichen werde, die bei einigen iOS-Nutzern in der Vergangenheit tatsächlich eingezogen wurde.

+++ WhatsApp verzichtet auf Abo-Gebühr +++

WhatsApp: 1 Mrd. Nutzer und jetzt kommen die Firmen

Anlässlich des Meilensteins von 1 Milliarde WhatsApp-Nutzern, gratuliert Zuckerberg dem Dienst und dem Team dahinter in einer knappen Nachricht auf Facebook: „Es gibt nur sehr wenige Dienste, die eine Milliarde Menschen verbinden“, klopft er dem einstigen Facebook-Rivalen brüderlich auf die Schulter. Die eigentliche Neuigkeit versteckt sich in einem Halbsatz am Ende der Jubelbotschaft: Man werde es einfacher machen, mit Firmen zu kommunizieren.

One billion people now use WhatsApp. Congrats to Jan, Brian and everyone who helped reach this milestone! WhatsApp's…

Posted by Mark Zuckerberg on Montag, 1. Februar 2016

WhatsApp für Firmen derzeit rechtlich problematisch

Ein „WhatsApp for Business“ fehlt bisher bewusst und die Nutzungsbedingungen machen unmissverständlich klar, dass eine kommerzielle Nutzung unerwünscht ist. Nichtsdestotrotz gibt es mittlerweile zahlreiche Firmen und Medien, die mit ihren Kunden oder Lesern über den beliebten Messenger kommunizieren. Für europäische Firmen kommt noch ein weiteres Problem hinzu. Derzeit gibt es kein aufrechtes Datenschutzabkommen mit den USA und es ist rechtlich problematisch, Kundendaten an US-Firmen weiterzureichen. Bei einer Nutzung von WhatsApp als Kommunikationskanal wäre genau das der Fall.

+++ Smoope-Gründer: „WhatsApp-Services rechtlich problematisch“ +++

Facebook Messenger vs. WhatsApp?

Bisher hat Facebook keine Details zu „WhatsApp for Business“ angekündigt. In dem Blogeintrag von WhatsApp zum Milliarden-Jubiläum ist gar überhaupt kein Hinweis auf Business-Funktionen zu lesen. Es bleiben also eine Menge Fragen offen und es wird noch einige Zeit dauern, bis der Dienst offiziell vorgestellt wird. Vor allem bleibt unklar, welche Rolle in weiterer Folge der Facebook-Messenger spielen soll, der ebenfalls für eine Integration von Kundenkommunikation vorgesehen war. Für Facebook wäre ein Business-WhatsApp jedenfalls endlich eine Möglichkeit aus dem teuer übernommenen Dienst ein gutes Geschäft zu machen.

Zum Blogeintrag von WhatsApp

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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